2010-03 Kriminalistik: Der reverse C.S.I.-Effekt Teil 2 und 3
Quelle: Kriminalistik, 3/2010, 64. Jahrgang, Seiten 174 bis 179
Der reverse C.S.I.-Effekt - Wenn Spuren nicht beachtet werden
Teil 2: Mord oder Totschlag? Ein Rückenschuss entscheidet: Der Fall Streicher
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VON SASKIA REIBE UND MARK BENECKE
(Fortsetzung aus Kriminalistik 2/2010)
Auftragserteilung
Im Jahr 2003 beauftragte uns die Schwester des zu lebenslang wegen Mordes verurteilten Klaus Streicher, die am Tatort gefundenen Blutspuren zu beurteilen.
Streicher wurde 1997 wegen Mordes an einem ehemaligen Türsteher seines Nachtclubs und wegen Totschlags einer weiteren Person zu einer lebenslangen Gesamtstrafe verurteilt, außerdem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Es handelte sich um Erschießungen, nachdem zwei im illegalen Bereich erfahrene (Drogen, Hundekämpfe) und sehr gut trainierte (Kampfsport; eines der Opfer hatte sogar einen hohen europäischen Wettbewerbs-Sieg erzielt) Personen die Bar des nun Verurteilten trotz Hausverbot betreten hatten.
Ein wesentlicher Bestandteil der Verurteilung war die Schuss- bzw. Tatreihenfolge, in der ein Feld von Blut-Tropfen auf einer Anrichte im Innenbereich der Bar, unmittelbar am Erschießungs-Ort, wichtig wurde. Wir werteten die Urteilsbegründung, die rechtsmedizinischen Gutachten sowie die Farbfotos vom Tatort und der Sektionen aus. Es handelt sich hier um einen der aufwändigsten Fälle, die wir jemals experimentell und durch Beratungen begleiteten; wir stellen hier nur den Bezug zum "reversen C.S.I.-Effekt" und daher nur ein spurenkundliches Schlaglicht in seiner Essenz dar.
Geschehen gemäß Urteil
Am 14. Juni 1996 trafen kurz nach 23:00 Uhr die beiden späteren Opfer auf dem Parkplatz von Streichers Nachtclub ein. Da eines der Opfer in seiner früheren Eigenschaft als Türsteher des Clubs versucht hatte, den dort arbeitenden Frauen Drogen zu verkaufen und er aus diesem Grund Hausverbot hatte, klingelte sein Begleiter, so dass nur dieser auf dem Bildschirm der Videoüberwachungsanlage zu sehen war. Die Tür wurde daraufhin geöffnet.
Eines der späteren Opfer betrat dann den Innenraum des Theken-Bereiches (innerer Ausschankbereich), um eine ihm bekannte Bardame dort zu begrüßen. Gegenüber dem länglichen, gassenartigen Eingang zum Theken-Innenraum befand sich der Eingang zur angrenzenden Küche. Dort saß Klaus Streicher und telefonierte. Als ihm bewusst wurde, wer in den Innenraum seiner Bar vorgedrungen war, fühlte er sich durch den sehr kräftigen Mann, der zudem Hausverbot hatte, in seinem Territorium bedroht, griff er laut Urteil zu einem Revolver und näherte sich dem ihm in diesem Moment den Rücken zuweisenden Eindringling.
Nach Auffassung des Gerichtes setzte Streicher den Revolver auf dessen Rücken auf und schoss einmal (Abb. 1, links). Das Opfer drehte sich zum Schützen um und es kam zu einem Gerangel, während dessen sich ein zweiter Schuss löste. Dieser ging in den Deckenspiegel1 (Abb. 2), so dass Glassplitter auf die Anrichte fielen (Abb. 3). Das Opfer glitt laut Gericht am Angreifer hinab; dabei kam es zu einer Verletzung an der Augenbraue (Abb. 4) und das austretende Blut spritzte auf die hüfthohe Bar-Anrichte im Bereich unter dem Einschussloch in der Decke.
Es folgten zwei weitere Schüsse, einer in den Bauch und ein weiterer in den Oberarm des ersten Opfers. Anschließend richtete Streicher die Waffe auf eine weitere Person, die - immer noch nahe des Haupt-Einganges stehend - eine Bewegung in seine Richtung gemacht hatte. Er schoss auf dessen Oberkörper und traf trotz der erheblichen Entfernung direkt ins Herz. Beide Opfer verstarben am Tatort. Da der angeblich erste Schuss in den Rücken des ersten Opfers ging, kam das Mord-Merkmal der Heimtücke zum tragen.
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