Leitfaden zur Fallbearbeitung
Informationen zum Sachverständigenbüro
Dipl.-Biol. Dr. rer. medic. Mark Benecke, Ph.D.
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für kriminaltechnische Sicherung, Untersuchung und Auswertung von biologischen Spuren (IHK Köln)
- Blutspuren | Blood Spatter
- DNS (genetische Fingerabdrücke) | DNA (Genetic Fingerprints)
- Insekten auf Leichen (Forensische Entomologie) | Insects on Corpses (Forensic Entomology)
- Tatortrekonstruktionen | Crime Scenes
- Komplexe Fälle | Complex Cases
BITTE SENDEN SIE UNS VOR EINER BEAUFTRAGUNG ZWINGEND DIESE BESTÄTIGUNG ZU - VORHER KÖNNEN WIR IHREN FALL LEIDER NICHT BEARBEITEN: BITTE HIER KLICKEN
→ LEITFADEN zur Fallbearbeitung HIER ALS .PDF ZUM DOWNLOAD
→ NOTFALLANLEITUNG zur Asservierung insektenkundlicher Spuren HIER ALS .PDF ZUM DOWNLOAD
Leitfaden zur Fall-Bearbeitung für Familienangehörige, Verurteilte, AnwältInnen und Betroffene
1. Zur Bearbeitung Ihres Falles benötigen wir von Ihnen immer:
• Extrem gut = ordentlich sortierte und zusammengestellte Unterlagen = sauber geheftet, gut lesbar, klar aufgebaute Reihenfolge der Unterlagen.
• Fotos: Keine Kopien, nur sehr gute Scans oder Duplikate der Originale.
• Keine E-Mails.
2. Extrem wichtig sind in der Regel vor allem:
• Urteilsbegründung(en)
• Sektionsbericht(e)
• Spurenkunliche(s) Gutachten
• Fotos
• Klare Fragen an uns (was genau ist Ihre Frage?) in einem Begleit-Brief
3. Zusendung Ihrer (Papier-)Unterlagen (keine Proben!):
→ Nie per E-mail.
Per Papier-Post bis Maxibrief an:
Dr. Mark Benecke
Postfach 250411
50520 Köln
Deutschland
Als Päckchen oder Paket an:
Dr. Mark Benecke
Landsberg-Str. 16
- notfalls in der Holzhandlung abgeben -
50678 Köln
Deutschland
4. Zusendung von Proben:
Bitte senden Sie uns niemals Proben zu, wenn Sie dies nicht mit uns abgesprochen haben.
Der Grund dafür ist, dass unser Büro nicht durchgehend besetzt ist.
5. Bitte beachten Sie außerdem, ...
a. ... dass wir Ihre Unterlagen in jedem Fall behalten werden. Wir senden Unterlagen nicht zurück, bitte senden Sie uns daher NUR KOPIEN/DUPLIKATE zu.
b. ... dass Sie als Angehörige(r), Verurteilte(r) oder anders Betroffene(r) in Strafsachen einen Fachanwalt für Strafrecht hinzuziehen.
Bitte erkundigen Sie sich bei der Anwaltskammer (https://www.brak.de/die-brak/rechtsanwaltskammern/) nach einem geeigneten Anwalt/einer Anwältin.
c. ... dass bereits für die Durchsicht Ihrer Akten Kosten anfallen, die vorab (!) beglichen werden müssen.
Wir melden uns vorab mit einem Kostenvoranschlag für die erste Durchsicht Ihrer Unterlagen.
d. ... dass wir Ihnen jedoch vor jedem weiteren Schritt mitteilen, welche Kosten auf Sie zukommen, so dass Sie frei entscheiden können, wie die weitere Fallarbeit aussehen wird.
Wir werden Ihnen niemals nachträglich und unabgesprochen unsere Arbeit in Rechnung stellen.
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→ NOTFALLANLEITUNG zur Asservierung insektenkundlicher Spuren HIER ALS .PDF ZUM DOWNLOAD