2005-02-25./26. Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin: DNA-Anhaftungen an benutzten Fingerabdruckpinseln - Eine Quelle mgl. Kontamination?

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Quelle: 25 .Spurenworkshop der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin vom 25.-26.Februar 2005 am Institut für Rechtsmedizin der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

DNA-Anhaftungen an benutzten Fingerabdruckpinseln - Eine Quelle mgl. Kontamination?

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PROFF, C (1), SCHNEIDER, P. M. (1), BENECKE, M. (2), FÖRSTER, G. (1), ROTHSCHILD, M. A. (1)

(1) Institut für Rechtsmedizin der Universität zu Köln
(2) International Forensic Research & Consulting


Im Spurenlabor gehen gelegentlich auch Aufträge zur Untersuchung erkennungsdienstlich behandelter Fingerabdruckspuren mittels DNA-Analyse ein. Dabei handelt es sich einerseits um daktyloskopisch nicht auswertbare Fingerabdrücke (z.B. durch Verwischungen) und andererseits um Fingerabdrücke, bei denen in den entsprechenden Vergleichsdatenbanken keine Treffer erzielt werden konnten.


Als weitere Möglichkeit zur Identifizierung des Spurenlegers steht hier die DNA-Analyse zur Verfügung. Zur Sichtbarmachung von Fingerabdrücken werden neben chemischen Verfahren (z.B. Cyanacrylat) in den meisten Fällen Pinsel zum Auftragen z.B. von Ruß zur Kontrastierung von Fingerabdrücken benutzt. Da diese Pinsel, auch aus Kostengründen, nicht bei jeder möglichen Spur gewechselt bzw. an mehreren Tatorten benutzt werden, stellt sich die Frage nach der Übertragbarkeit von DNA-haltigem Material über die vom Erkennungsdienst benutzten Pinsel.


Zur Untersuchung dieser Fragestellung wurden in Zusammenarbeit mit den Erkennungsdiensten des PP Köln und des PP Aachen im hiesigen Institut mehrfach gebrauchte handelsübliche Fingerabdruckpinsel dahingehend analysiert, ob und wenn ja in welchem Umfang DNA an den Pinselfasern nachgewiesen werden kann. Sollte dies der Fall sein, so besteht die Gefahr, dass DNA-Spuren durch einen sekundären Transfer auf noch nicht behandelte Fingerspuren übertragen werden. Da derartige Spuren grundsätzlich unter "low copy number" Bedingungen amplifiziert werden müssen, könnte dies ggf. zu einer Verfälschung des DNA-Profils führen.


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Dr. rer. medic. Mark Benecke · Diplombiologe (verliehen in Deutschland) · Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für kriminaltechnische Sicherung, Untersuchung u. Auswertung von biologischen Spuren (IHK Köln) · Landsberg-Str. 16, 50678 Köln, Deutschland, E-Mail: forensic@benecke.com · www.benecke.com · Umsatzsteueridentifikationsnummer: ID: DE212749258 · Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer zu Köln, Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln, Deutschland · Fallbearbeitung und Termine nur auf echtem Papier. Absprachen per E-mail sind nur vorläufige Gedanken und nicht bindend. 🗺 Dr. Mark Benecke, M. Sc., Ph.D. · Certified & Sworn In Forensic Biologist · International Forensic Research & Consulting · Postfach 250411 · 50520 Cologne · Germany · Text SMS in criminalistic emergencies (never call me): +49.171.177.1273 · Anonymous calls & suppressed numbers will never be answered. · Dies ist eine Notfall-Nummer für SMS in aktuellen, kriminalistischen Notfällen). · Rufen Sie niemals an. · If it is not an actual emergency, send an e-mail. · If it is an actual emergency, send a text message (SMS) · Never call. · Facebook Fan Site · Benecke Homepage · Instagram Fan Page · Datenschutz-Erklärung · Impressum · Archive Page · Kein Kontakt über soziale Netzwerke. · Never contact me via social networks since I never read messages & comments there.