2001 Pressearbeit: Ein Fehler in der Rechtsmedizin - Fallberichte aus den Medienstaedten Koeln und New York: Difference between revisions

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Quelle: Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin, 2001, Vortragsnummer V-55<br>
Quelle: ''Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin'', 2001, Vortragsnummer V-55<br>


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[Weitere [[All Mark Benecke Publications|Artikel von MB]]] [Artikel [http://wiki2.benecke.com/index.php?title=Media#Interviews_.26_Articles <font color=lightgrey>über MB</font>]]<br>
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'''VON M. BENECKE'''<BR><br>
'''VON MARK BENECKE'''<BR><br>


Darstellungen ''in foro'' sind eine ursprüngliche Selbstverständlichkeit der Rechtsmedizin. Im deutschsprachigen Raum wird dies vorwiegend als Verpflichtung zu öffentlichen Stellungnahmen vor Gericht verstanden. Andererseits verstärkt sich in der westlichen Welt das Publikumsbedürfnis, auch in Massenmedien über forensische Arbeitsabläufe informiert zu werden. <br>
Darstellungen ''in foro'' sind eine ursprüngliche Selbstverständlichkeit der Rechtsmedizin. Im deutschsprachigen Raum wird dies vorwiegend als Verpflichtung zu öffentlichen Stellungnahmen vor Gericht verstanden. Andererseits verstärkt sich in der westlichen Welt das Publikumsbedürfnis, auch in Massenmedien über forensische Arbeitsabläufe informiert zu werden. <br>


Vier aktuelle und zwei weiter zurückliegender Fälle aus den von TV- und Radiosendern sehr dicht besiedelten Großstädten Köln und New York (Manhattan) sollen daher schlaglichtartig beleuchten, ob und ggf. wie die Arbeit mit PressevertreterInnen gesteuert und ggf. in eine wünschenswerte Richtung gebracht werden kann: (1) Haar-Analysen im Fall des Fußballtrainers Christoph Daum (Kokaingebrauch, Flucht in die USA, dort angebliche toxikologische Nachuntersuchung, inhaltliche Manipulationen in Massenblättern), (2) der Fall der von der Presse so genannten "Mumie im Horrorhaus" (Liegezeit 13 Monate (Bestimmung über Insektenhäute), Fragen nach urbaner Nachbarschaft), (3) eine Spiegel-TV-Dokumentation über die Arbeit des Köhler Kriminalkomissariats für Tötungsdelikte (mit kurz darauf folgenden Klagen wegen Hausfriedensbruch, Beleidigung, Amtsanmaßung, Rechtsbeugung und Verunglimpfung des Ansehens Verstorbener), (4) Verdacht auf Kokaingebrauch und sexuelle Handlungen an Minderjährigen durch den ehemaligen Sprecher des Festkomitees des Kölner Karnevals (systematischer Aufbau eines Zeugen durch die lokale Boulevardpresse), (5) Gerüchte um die Entlassung des Direktors des Manhattener Instituts für Rechtsmedizin wegen Auskünften zum Todesfall eines Mitgliedes der Familie Rockefeller (Öffentlichkeilsbeteiligung angeblich politisch unerwünscht) und (6) Serienvergewaltigungen in Manhattan (Vorbeugung des Bekanntwerdens ermittlungswichtiger Tatsachen).  
Vier aktuelle und zwei weiter zurückliegender Fälle aus den von TV- und Radiosendern sehr dicht besiedelten Großstädten Köln und New York (Manhattan) sollen daher schlaglichtartig beleuchten, ob und ggf. wie die Arbeit mit PressevertreterInnen gesteuert und ggf. in eine wünschenswerte Richtung gebracht werden kann: (1) Haar-Analysen im Fall des Fußballtrainers Christoph Daum (Kokaingebrauch, Flucht in die USA, dort angebliche toxikologische Nachuntersuchung, inhaltliche Manipulationen in Massenblättern), (2) der Fall der von der Presse so genannten "Mumie im Horrorhaus" (Liegezeit 13 Monate (Bestimmung über Insektenhäute), Fragen nach urbaner Nachbarschaft), (3) eine Spiegel-TV-Dokumentation über die Arbeit des Köhler Kriminalkomissariats für Tötungsdelikte (mit kurz darauf folgenden Klagen wegen Hausfriedensbruch, Beleidigung, Amtsanmaßung, Rechtsbeugung und Verunglimpfung des Ansehens Verstorbener), (4) Verdacht auf Kokaingebrauch und sexuelle Handlungen an Minderjährigen durch den ehemaligen Sprecher des Festkomitees des Kölner Karnevals (systematischer Aufbau eines Zeugen durch die lokale Boulevardpresse), (5) Gerüchte um die Entlassung des Direktors des Manhattener Instituts für Rechtsmedizin wegen Auskünften zum Todesfall eines Mitgliedes der Familie Rockefeller (Öffentlichkeilsbeteiligung angeblich politisch unerwünscht) und (6) Serienvergewaltigungen in Manhattan (Vorbeugung des Bekanntwerdens ermittlungswichtiger Tatsachen).  
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===<font color=orange>Lesetipps</font>===
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* [[All Rechtsmedizin|Alle Artikel von MB in der Rechtsmedizin]]<br>
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* [[2011-09-22/23 Kongress Todesermittlungen: Siebenfachmord von Sittensen|Tagung „Todesermittlungen“ des Interdisziplinären Fachforums Rechtsmedizin]]<br>
* [[2011-09-22/23 Kongress Todesermittlungen: Siebenfachmord von Sittensen|Tagung „Todesermittlungen“ des Interdisziplinären Fachforums Rechtsmedizin]]<br>
* [[2003 08 El Heraldo de Chihuahua: Entomologia Forense|Entomologia Forense - PRIMER CONGRESO INTERNACIONAL DE CIENCIAS FORENSES]] <font size="-2" color="#FF0000" face="helvetica">''SPANISH TEXT''</font><br>


* [[2011 Rechtsmedizin: H2O Criminalistics & Pathology Symposium, Magna Graecia Universität|H<sub>2</sub>O Criminalistics & Pathology Symposium, „Magna Graecia“ Universität]]<br>
* [[2011 Rechtsmedizin: H2O Criminalistics & Pathology Symposium, Magna Graecia Universität|H<sub>2</sub>O Criminalistics & Pathology Symposium, „Magna Graecia“ Universität]]<br>
* [[Forensic Entomology Benecke The Next Step Entomología Forense El siguiente paso|The Next Step Entomología Forense El siguiente paso]] <font size="-2" color="#FF0000" face="helvetica">''ENGLISH TEXT''</font><br>


* [[Rechtsmedizin 2011: 8. Interdisziplinäres Fachforum Rechtsmedizin|8. Interdisziplinäres Fachforum Rechtsmedizin: Der Fall Michelle]]<br><br></i>
* [[Rechtsmedizin 2011: 8. Interdisziplinäres Fachforum Rechtsmedizin|8. Interdisziplinäres Fachforum Rechtsmedizin: Der Fall Michelle]]<br><br></i>

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Quelle: Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin, 2001, Vortragsnummer V-55

Pressearbeit: Ein Fehler in der Rechtsmedizin?

Fallberichte aus den Medienstädten Köln und New York

[Weitere Artikel von MB] [Artikel über MB]

VON MARK BENECKE

Darstellungen in foro sind eine ursprüngliche Selbstverständlichkeit der Rechtsmedizin. Im deutschsprachigen Raum wird dies vorwiegend als Verpflichtung zu öffentlichen Stellungnahmen vor Gericht verstanden. Andererseits verstärkt sich in der westlichen Welt das Publikumsbedürfnis, auch in Massenmedien über forensische Arbeitsabläufe informiert zu werden.


Vier aktuelle und zwei weiter zurückliegender Fälle aus den von TV- und Radiosendern sehr dicht besiedelten Großstädten Köln und New York (Manhattan) sollen daher schlaglichtartig beleuchten, ob und ggf. wie die Arbeit mit PressevertreterInnen gesteuert und ggf. in eine wünschenswerte Richtung gebracht werden kann: (1) Haar-Analysen im Fall des Fußballtrainers Christoph Daum (Kokaingebrauch, Flucht in die USA, dort angebliche toxikologische Nachuntersuchung, inhaltliche Manipulationen in Massenblättern), (2) der Fall der von der Presse so genannten "Mumie im Horrorhaus" (Liegezeit 13 Monate (Bestimmung über Insektenhäute), Fragen nach urbaner Nachbarschaft), (3) eine Spiegel-TV-Dokumentation über die Arbeit des Köhler Kriminalkomissariats für Tötungsdelikte (mit kurz darauf folgenden Klagen wegen Hausfriedensbruch, Beleidigung, Amtsanmaßung, Rechtsbeugung und Verunglimpfung des Ansehens Verstorbener), (4) Verdacht auf Kokaingebrauch und sexuelle Handlungen an Minderjährigen durch den ehemaligen Sprecher des Festkomitees des Kölner Karnevals (systematischer Aufbau eines Zeugen durch die lokale Boulevardpresse), (5) Gerüchte um die Entlassung des Direktors des Manhattener Instituts für Rechtsmedizin wegen Auskünften zum Todesfall eines Mitgliedes der Familie Rockefeller (Öffentlichkeilsbeteiligung angeblich politisch unerwünscht) und (6) Serienvergewaltigungen in Manhattan (Vorbeugung des Bekanntwerdens ermittlungswichtiger Tatsachen).


Lesetipps




Dr. rer. medic. Mark Benecke · Diplombiologe (verliehen in Deutschland) · Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für kriminaltechnische Sicherung, Untersuchung u. Auswertung von biologischen Spuren (IHK Köln) · Landsberg-Str. 16, 50678 Köln, Deutschland, E-Mail: forensic@benecke.com · www.benecke.com · Umsatzsteueridentifikationsnummer: ID: DE212749258 · Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer zu Köln, Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln, Deutschland · Fallbearbeitung und Termine nur auf echtem Papier. Absprachen per E-mail sind nur vorläufige Gedanken und nicht bindend. 🗺 Dr. Mark Benecke, M. Sc., Ph.D. · Certified & Sworn In Forensic Biologist · International Forensic Research & Consulting · Postfach 250411 · 50520 Cologne · Germany · Text SMS in criminalistic emergencies (never call me): +49.171.177.1273 · Anonymous calls & suppressed numbers will never be answered. · Dies ist eine Notfall-Nummer für SMS in aktuellen, kriminalistischen Notfällen). · Rufen Sie niemals an. · If it is not an actual emergency, send an e-mail. · If it is an actual emergency, send a text message (SMS) · Never call. · Facebook Fan Site · Benecke Homepage · Instagram Fan Page · Datenschutz-Erklärung · Impressum · Archive Page · Kein Kontakt über soziale Netzwerke. · Never contact me via social networks since I never read messages & comments there.