2001 Chr. Gloegger: Der Genetische Fingerabdruck

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Der genetische Fingerabdruck -- dem Verbrechen auf der Spur

Christine Glöggler (Gymnasium Ulm-Wiblingen, 2001)

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Vorwort

"Gen-Tests ausgeweitet", "DNA-Gutachten überführt Dieb", "Forderung nach genetischem Fingerabdruck von jedem Bürger", "Polizei sammelt erneut Speichelproben", "Gentests für Strafverdächtige". Dies sind nur wenige Schlagzeilen, die besonders in den letzten Monaten durch die Medien gingen und für Aufsehen sorgten.

All diese Begriffe lassen sich auf eine neue Identifizierungstechnik – die DNA-Typisierung, besser bekannt unter dem genetischen Fingerabdruck – zurückführen.

Das Anwendungsgebiet des genetischen Fingerabdrucks ist jedoch sehr vielfältig und vielseitig. Man wendet den genetischen Fingerabdruck beispielsweise auch im Natur- und Umweltschutz an, oder bei Vaterschafts- und Verwandtschaftsermittlungen. Der weitaus größte Stellenwert kommt dem genetischen Fingerabdruck jedoch in der Kriminalistik und Forensik zu, weswegen ich diesen Aspekt auch als Thema für meine Seminararbeit ausgewählt habe.

In der Kriminalistik und Forensik kommt der genetische Fingerabdruck in der Verbrechensaufklärung besonders von Sexualdelikten und Kindesmisshandlungen zum Einsatz.

Auf starkes Interesse in der Öffentlichkeit stieß diese Identifizierungstechnik Anfang dieses Jahres, als beispielsweise in Eberswalde nahe der Hauptstadt Berlin ein junges Mädchen einem Sexualverbrechen zum Opfer fiel, oder in Weil im Schönbuch ein kleiner Junge wiederum Opfer einer Gewalttat wurde. In beiden Fällen verliefen die Ermittlungen zunächst erfolglos und im letztgenannten Fallbeispiel ist bis heute noch nicht geklärt, wer der Täter ist. Beidesmal wurden breitangelegte Massen-speichelproben für einen Gentest im näheren Umkreis des Tatorts in der Bevölkerung durchgeführt.

Forderungen wurden laut, nach denen sich alle Männer einem Gentest unterziehen lassen sollten und eine Erfassung dieser Daten in sogenannten Gen-Karteien oder Gen-Datenbanken. Dies rief jedoch auch Datenschützer auf die Planche, die darin einen Eingriff in die persönliche Freiheit des Menschen sahen. Aber auch auf politischer Ebene lösten diese Forderungen heftige Diskussionen aus. Man sprach sogar von einem Verstoß gegen das Grundgesetz (Artikel (2 (1)), gegen das Rechtsstaatsprinzip und mehreren Entscheidungen des Verfassungsgerichtes.

Daran wird ersichtlich, dass der genetische Fingerabdruck von sehr wichtiger Bedeutung ist, nicht nur um der Aufklärung Willen, sondern besonders im Interesse und zur Sicherheit der Öffentlichkeit. Durch den genetischen Fingerabdruck können jedoch auch unschuldig Verurteilte, die oft schon jahrelang in der Todeszelle auf ihre Hinrichtung warten, freigesprochen werden, wie viele Fälle aus den USA belegen.

Somit können auch ethische Diskussionen ausgelöst werden.

Im Rahmen meiner Seminararbeit werde ich nun den genetischen Fingerabdruck genauer untersuchen; das Verfahren und seine Entwicklung bis zum heutigen Standpunkt darstellen. Desweiteren werde ich die damit verbundenen Probleme und Schwierigkeiten erörtern, sowie die rechtlichen und gesetzlichen Grundlagen darlegen und dabei auch auf ethische Aspekte und Problemstellungen eingehen.

Was mich am genetischen Fingerabdruck jedoch am meisten interessiert, ist, dass es jeden genetischen Fingerabdruck (mit Ausnahme denjenigen von eineiigen Zwillingen) nur einmal gibt. Jeder Mensch hat seinen eigenen individuellen Fingerabdruck. Ein Gedicht, das ich dazu gefunden habe, bringt diese Einzigartigkeit zum Ausdruck.

I.1. Was ist der genetische Fingerabdruck?

  1. Unterschied echter – genetischer Fingerabdruck

Viele Menschen denken, wenn sie den Ausdruck "genetischer Fingerabdruck" vernehmen, an echte Fingerabdrücke und beziehen sich dabei auf eine über hundert Jahre alte Technik, die Daktyloskopie, ein Verfahren zur Auswertung von Fingerabdrücken. Dort erkennt man an Hand des Musters der Papillarlinien deren individuellen Charakter. Heute übernehmen Computer die Aufgaben des Ausewertens. Die Papillarlinien, die immer nur einer Person zugeordnet werden können, prägen sich bereits während der Entwicklung des Embryos aus. Daraus ergibt sich, dass selbst eineiige Zwillinge unterschiedliche Fingerabdrücke besitzen.

"Der wohl bedeutendste Fortschritt in der Verbrechensbekämpfung siet Einführung der Daktyloskopie wurde mit der DNA_Analyse, dem sogenannten "Genetischen Fingerabdruck" erzielt", so das Polizeipräsidium Wiesbaden in einer Verschlußsache vom 23. Januar 1997. Ähnlich wie bei den herkömmlichen Fingerabdrücken, die ein Täter an seinem Tatort hinterläßt, kann man auch den genetischen Fingerabdruck ganz klar einem bestimmten Menschen zuordnen. DNA-Identifizierungsmuster hingegen sind direkt im Erbmaterial angelegt. Deswegen haben auch eineiige Zwillinge den selben genetischen Fingerabdruck, da sie genetisch identisch sind.

Deshalb wird beim genetischen Fingerabdruck am Tatort nicht nach hinterbliebenen Fingerabdrücken des Täters gesucht, sondern nach biologischen Spuren. Biologische Spuren sind zum Beispiel Körperflüssigkeiten wie Blut, Speichel oder Sperma, aber auch andere Materialien wie Haare, Haut- und Knochenfragmente eignen sich, um einen genetischen Fingerabdruck zu erstellen.

b) individueller Strichcode

Der genetische Fingerabdruck ist im Grunde nichts weiter als ein individueller Strichcode jedes Menschen.

An Hand von biologischen Spurenmaterialien werden in kriminalbio- logischen Labors genetische Fingerabdrücke erstellt. Ausgangsbasis ist dabei die DNA (Desoxyribonucleicacid), eine sehr stabile, lange, fadenförmige, makromolekulare Verbindung, die als Erbsubstanz in den Chromosomen jedes Zellkerns enthalten ist. Die DNA ist aus den vier Basen (Nukleotide) Adenin, Cytosin, Guanin und Thymin aufgebaut, die an einem Gerüst aus Zucker und Phosphat-resten aufgereiht sind. Die Basen Adenin und Thymin sind komplementär zueinander. Ebenso Cytosin und Guanin. Für den genetischen Fingerabdruck verwendet man normalerweise DNA, die in den Kernen der weißen Blutzellen (Leukozyten) vorkommt, da die roten Blutzellen ihren Kern verlieren und daher keine DNA mehr enthalten. Es reichen selbst eingetrocknete Blutspuren aus.

Aus den gesammelten biologischen Spuren isoliert man nun die DNA. Die DNA wird dann in kleine verschieden lange Stücke geschnitten. Diese Produkte werden auf ein Gel aufgebracht und durch Anlegen eines elektrischen Feldes je nach Länge getrennt. Anschließend wird die Gelplatte noch in eine Lösung mit sehr kurzen DNA-Stücken, den sogenannten Sonden getaucht. Dabei ziehen die DNA-Fragmente ihre jeweils komplementären Sonden an und werden mit einer Farbreaktion sichtbar gemacht. Es entsteht dann ein Muster dünner farbiger Streifen – der genetische Fingerabdruck, der eine Person eindeutig an Hand dieses Strichcodes identifiziert. Denn jeder Mensch hat einen unverwechselbaren Bauplan in jeder Körperzelle, ein spezifisches Muster der Erbsubstanz.

I.2. Wie funktioniert ein genetischer Fingerabdruck?

  • Molekularbiologischer Hintergrund
  • Gene – Konstruktionsplan der Lebewesen

    Das einfachste Modell, welches den Zusammenhang zwischen der in der DNA festgeschriebenen Erbinformation und den Auswirkungen in den Zellen und damit in den Lebewesen beschreibt, besagt, dass ein Gen die Bauanleitung für ein Eiweißmolekül (Protein) enthält. Dieses richtig aufgebaute Protein übernimmt die ihm zugewiesene Aufgaben in der Zelle. Das Zusammenwirken vieler, miteinander kooperierender Proteine ist für viele Aufgaben oder Auswirkungen notwendig.

    Dieser Zusammenhang läßt sich mit einem Konstruktionsplan im technischen Bereich vergleichen. Der Gesamtplan zur Herstellung eines Autos (analog der Zellkern) enthält die Detailzeichnungen für alle Einzelteile, aus denen sich das zukünftige Fahrzeug zusammensetzen soll.

    Der Plan selbst funktioniert selbstverständlich nicht. Nur die nach den dort festgelegten Informationen zusammengebauten funktionalen Teile sowie ihr ebenfalls in dem Plan festgeschriebenes Zusammenwirken, machen ein funktionsfähiges Fahrzeug aus.

    Überflüssiges Erbmaterial in den Genen?

    Betrachtet man die DNA eines höheren Lebewesens, wie die des Menschen genauer, fällt jedoch auf, dass die Gesamtmenge aller verfügbaren DNA weitaus größer ist, als dies für die Konstruktion aller notwendigen Proteine erforderlich ist. Der Anteil dieser sogenannten nichtcodierenden DNA beträgt beim Menschen ungefähr 96%. Man weiß lediglich, was diese nichtdodierenden DNA-Abschnitte nicht sind: Gene.

    Es stellte sich jedoch heraus, dass auch die Gene selbst nicht ein zusammenhängendes DNA-Stück aneinandergereihter Informationen darstellen, sondern in sich wieder weite Strecken nicht informativer DNA bergen.

    Exons – Introns

    Derjenige Abschnitt eines Gens, der Informationen enthält wird als Exon (da dieser zum Ausdruck = exprimiert wird) bezeichnet. Ein nichinformativer Abschnitt wird Intron genannt, da er gewissermaßen in die Exons eingebettet ist. Somit besteht ein komplettes Gen aus einem DNA-Stück, dass Exons und Introns enthält.

    Man kann sich diese Situation wie ein Archipel aus zahlreichen Inseln inmitten eines Ozeans vorstellen. Ein Gen würde in diesem Bild der Summe der einzelnen Inseln des Archipels entsprechen. Die Inseln stellen hier die Exons dar, die Ozeanfläche die Introns. Das Bild des Archipels verdeutlicht außerdem auch, weshalb die Suche nach einem bestimmten Gen bzw. Genabschnitt im gesamten Erbmaterial für die Molekularbiologie den Entdeckungsreisen der Seefahrer der beginnenden Neuzeit gleichkommt, deren erfolgreicher Abschluss häufig dem Zufall überlassen bleibt.

    Wiederholungssequenzen:

    In den Introns, diesen weiten, informationslosen, nichtcodierten Abschnitten der DNA sind die Merkmalssysteme angesiedelt, die für die kriminaltechnischen Auswertungen von Blut-und Sekretspuren von Bedeutung sind. Denn dort in den "endlosen Wasserwüsten zwischen den Inseln des Archipels" findet man Abschnitte, die sich in einer bestimmten Reihenfolge von Basen (eine Sequenz) mehrmals wiederholen können. Es gibt Hunderte solcher DNA-Abschnitte, die von Mensch zu Mensch unterschiedlich sind und somit für kriminalbiologische Anwendungen geeignet sind. Solche Genorte (Loci) nennt man variable numbers of tandem repeats (kurz: VNTR-Loci). Nach und nach einigte sich man jedoch auf etwa 20 solcher Abschnitte. Sie heißen short tandem repeats, da sie kurz (short) sind, aus einer sich immer wiederholenden Grundeinheit bestehen (repeat) , so wie sich bei einem Tandem eben Sattel und Pedale wiederholen.

    Sollten zwei Menschen zufälligerweise einige Ähnlichkeiten in diesen DNA-Bereichen aufweisen, so gibt es immer noch zahlreiche andere Bereiche, in denen sie sich eindeutig voneinander unterscheiden. Diejenigen DNA-Abschnitte, die für die kriminal- biologischen Untersuchungen äußerst interessant sind, zeichnen sich durch die Eigenart aus, dass sie in der DNA verschiedener Personen unterschiedlich lang (=engl. variable) sind. Innerhalb einer Person gibt es keine Längenunterschiede, weil die DNA eines Menschen in allen Körperzellen gleich ist.

  • Methoden zur Erstellung eines genetischen Fingerabdrucks
  • Biologische Spuren und Isolierung der DNA

    Um einen genetischen Fingerabdruck zu erstellen, benötigt man zunächst biologisches Spurenmaterial, da darin die für den genetischen Fingerabdruck ausschlaggebende DNA enthalten ist. Wie bereits kurz erwähnt gehören dazu "klassische" Spuren wie Blut, Speichel, Haare mit Wurzel, Sperma und Vaginalsekret. Für den genetischen Fingerabdruck muss man jetzt aber auch an alle möglichen Formen von "Hautabrieben" denken.

    Aus solchen biologischen Spuren muss nun die DNA isoliert werden. Bei einer Blutzelle beispielsweise gelangt man sehr leicht an die DNA, indem man alle Proteine, aus denen die Zelle besteht, in einem warmen Wasserbad mit einem proteinverdauenden Enzym, einer Protease, auflöst. Werden die Proteinbruchstücke dann fortgewaschen, bleibt die reine DNA zurück. Übergießt man diese DNA-haltige Lösung mit Ethanol, so fällt sich die DNA als langer, dünner, weißer Faden aus und kann somit sichtbar gemacht werden.

    RFLP-Technik

    Nachdem nun die DNA aus der biologischen Spur isoliert worden ist, kann man mit Hilfe der RFLP-Technik einen genetischen Fingerabdruck erstellen. RFLP steht für Restriktionsfragmentlängenpolymorphismus. Für diese Technik benötigt man lange, unfragmentierte DNA-Stränge, die teilweise bis zu 20000 Basen lang sein müssen. Mit Hilfe von Restriktionsenzymen werden diese DNA-Stränge an bestimmten Stellen quer durchgeschnitten (siehe Abb.5). Daraus ergeben sich dann unzählige unterschiedliche DNA-Stücke. Diese DNA-Stücke werden nun in kleine, taschenartige Öffnungen einer Gelplatte aus Agarosegel (aus der Algensubstanz "Agarose") pipettiert. In einem elektrischen Feld werden die einzelnen Stränge nach ihrer Größe sortiert und anschließend der Länge nach aufgetrennt. Je kürzer ein Fragment ist, umso schneller wandert es durch die Gelplatte hindurch. Man bezeichnet diesen Vorgang als "Gelelektrophorese". Die im Elektrophoresegel vorhandenen DNA-Fragmente werden zunächst noch durch eine alkalische Pufferlösung einsträngig gemacht. Mit Hilfe der "Southern Blot"-Methode kann man die DNA-Fragmente aus dem Agarosegel als eine Art Spiegelbild auf eine Nylonmembran übertragen. Die DNA wird dabei von Kapillarkräften bewegt. Jedes DNA-Stück bleibt dabei an der Stelle liegen, in der es im Gel lag, nur ist das gesamte Bild jetzt spiegelverkehrt. Nachdem die DNA nun nach dem Southern Blot auf der Nylonmembran liegt, wird sie mit sogenannten Singlelocus-Sonden sichtbar gemacht. Singlelocus-Sonden sind kurze DNA-Stücke, die aufgrund ihres Aufbaus von ein oder zwei festgeklebten DNA-Stücken, den jeweils gesuchten Allelen angezogen werden und sich dort festlagern. Dies nennt man Hybridisierung durch komplementäre Basenpaarung. Bei einem Singlelocus-RFLP dockt jede Sonde nur an einem Locus an, daher der Name. Weil die Sonden mit Hilfe eines an sie gekoppelten Leuchtmoleküls dazu gebracht werden können, bei einer Wellenlänge von 477 nm schwach zu glimmen, legt man die Nylonmembran auf einen Röntgenfilm und läßt ihn über Nacht belichten. Überall dort, wo sich die Sonden an eines der gesuchten DNA-Stücke gebunden haben, wird der Röntgenfilm bei der Entwicklung schwarz gefärbt. Mittels der weißen Membran entsteht durch die auf ihr angedockten Sonden schließlich ein Muster dünner Streifen auf dem Röntgenfilm – ein klassischer genetischer Fingerabdruck; ein Strichcode, der einen Menschen und seine biologischen Spuren identifizieren kann.

    Da man zur Anwendung der RFLP-Technik sehr große Mengen an DNA benötigt, kommt dieses verfahren besonders bei Vaterschafts- oder Verwandtschafts-bestimmungen lebender Personen zum Einsatz, da hierbei viel DNA vorhanden ist, während hingegen bei Gewaltverbrechen oftmals nur kleine Spuren von DNA verfügbar sind.

    VNTR-Typisierung

    Eine modernere Methode als die RFLP-Technik, um einen genetischen Fingerabdruck zu erstellen, ist die VNTR-Methode. Wie bereits oben erläutert, bedient man sich hier nichtcodierender DNA-Abschnitte, den sogenannten short tandem repeats. Da es äußerst umständlich wäre, die Längen der variablen Bereiche direkt auszumessen, greift man heute zu einer eleganten Biotechnik, die ihrem Erfinder Kary Mullis 1993 den Nobelpreis für Medizin eingebracht hat. Dabei werden die ausgewählten DNA-Bereiche zunächst vervielfältigt. Das ganze funktioniert im Grunde wie bei einem normalen Fotokopiervorgang, bei dem man einzelne Seiten eines Buches beliebig oft kopieren kann, ohne den Rest des Buches mitkopieren zu müssen. Die Kopiertechnik im Labor heißt Polymerasekettenreaktion (polymerase chain reaction, PCR). Diese Bezeichnung leitet sich von demjenigen Namen des Moleküls ab, das den Kopiervorgang im Reagenzglas durchführt, der Polymerase. Eine Kettenreaktion ist die Methode deshalb, weil anders als beim Fotokopieren bei der chemischen Reaktion sehr schnell immer mehr Kopien entstehen: Aus zwei Kopien werden vier, diese werden wieder kopiert, es entstehen dann acht, im nächsten Kopiervorgang bereits 16, usw. Diese rasante, exponentielle Vervielfältigung der gewünschten DNA-Abschnitte führt dazu, dass schon nach etwa 30 Kopierrunden viele Millionen Kopien der kriminalbiologisch interessanten DNA-Abschnite in einem kleinen Tropfen Flüssigkeit vorliegen. Das bedeutet, dass selbst aus winzigsten Spuren noch genügend DNA für eine Untersuchung zu gewinnen ist. Deshalb wendet man diese Technik besonders bei Gewaltverbrechen an, da hier oftmals nur wenige biologische Spuren verfügbar sind.

    Die kopierte DNA-Menge ist nun leicht zu handhaben. Um die Länge der darin enthaltenen Stücke zu messen, gibt man einen Teil der Flüssigkeit auf ein puddingartiges Gel und setzt es unter Strom. Im Gegensatz zur oben beschriebenen Gelelktrophoresse bei der RFLP-Technik, besteht hier die Gelplatte aus Polyacrylamid. Mit Polyacrylamid hat man bei der Auswertung bessere Auflösungen,bis auf 1 Base (=nt) genau, was mit Agarose nur sehr schwer möglich ist. Polyacrylamid-Gele kann man außerdem sehr dünn gießen, das bedeutet, dass man viel weniger DNA auftragen kann, um sie noch zu sehen und vor allem kann man Polyacrylamid-Gele auch vertikal aufrichten, was besonders dann praktisch ist, wenn einem nicht soviel Platz zur Verfügung steht.

    Bei der Elektrophorese wird nun das Oberende des Gels negativ geladen und das Unterende positiv geladen. Da die DNA selbst negativ geladen ist, wird sie im Gel zum unteren, positiven Pol hingezogen. Nach etwa drei Stunden wird die elektrophoretische Trennung gestoppt. Die kleineren DNA-Stücke liegen nun wieder weiter unten, da sie schneller durch das Maschengeflecht des Gels schlüpfen können, die größeren weiter oben, da sie sich aufgrund ihrer Größe nur langsamer durchs Netz arbeiten.

    Ähnlich wie bei der RFLP-Methode wird hier das Gel mit Silbersalzen entwickelt. Dabei werden die aufgetrennten DNA-Stücke wiederum als schwarze Linien oder "Banden" sichtbar.

    I. 3. Ablaufplan einer DNA-Typisierung in Bayern

    I.4. Ablaufplan der größten DNA-Datenbank Forensic Science Service (FFS) in Birmingham

    I.5. Auswertung eines genetischen Fingerabdrucks

    Bei einer Elektrophorese läßt man neben den DNA-Stücken, deren Länge man nicht kennt, immer auch DNA-Stücke bekannter Länge im Gel mitlaufen. Dann vergleicht man, wie weit die bekannten von den unbekannten Stücken entfernt sind, und so läßt sich deren Größe (in Basenpaaren, bp) sicher berechnen.

    Eine andere beliebte Methode ist, ein Gemisch aller bisher gefundenen DNA-Abschnitte (Allele) – scherzhaft Allelcocktail genannt – im Gel mitlaufen zu lassen. Ein Allel ist bei der DNA-Typisierung eine Längenvariante eines bekannten Locus. Bestimmte STR- oder RFLP-Allele kommen in einer bestimmten Bevölkerungsgruppe mit einer vorhersagbaren Wahrscheinlichkeit vor. Ein Allelcocktail ist eine Mischung aller an einem Locus jemals aufgetretenen Allele. Weil es nur eine begrenzte Anzahl von kopierbaren Abschnitten gibt, vergleicht man in diesem Fall zur Längenbestimmung einfach die unbekannten Stücke mit denen aus dem Cocktail. Diejenigen Stücke, die auf derselben Höhe im Gel liegen, haben dieselbe Länge. Da die Längen der Cocktailstücke bekannt sind, braucht man in diesem Fall nicht einmal zu rechnen.

    Beide Längenmessmethoden sind sehr präzise, und es hängt vorwiegend von der Philosophie eines Labors oder von den Vorschriften des jeweiligen Landes ab, welche Methode in der täglichen Praxis eingesetzt wird.

     

  • Wahrscheinlichkeiten
  • Oft wird im Zusammenhang von mit DNA-Typisierungen von Wahrscheinlichkeiten gesprochen. Doch was hat es damit auf sich?

    Meist geht es um die Frage, wie häufig es vorkommt, (das heißt wie wahrscheinlich es ist), dass das bei einem Verdächtigen gefundene DNA-Typisierungsmuster zufällig bei einer anderen Person vorkommen kann. Zwar kann ein kompletter DNA-Strichcode bei verschiedenen Menschen ohnehin nicht gleich sein, aber bei einer DNA-Typisierung, die nur kleine Teile dieses Strichcode darstellt, könnte es zu Überschneidungen mit dem Strichcode einer anderen Person kommen. (Das geschieht beispielsweise, wenn nicht genügend DNA für eine umfangreiche DNA-Typisierung vorhanden ist, etwa aus einem winzigen Speichelfleckchen.) Um dies zu veranschaulichen, kann man hier den genetischen Strichcode mit dem Scannercode eines Tetrapacks Milch vergleichen. Liest die Scannerkasse nur etwa ein Zehntel der Striche, so kann sie die Milch womöglich nicht von einem anderen Produkt unterscheiden, dessen Strichcode ebenso beginnt. Je mehr Striche die Kasse jedoch liest, umso genauer wird das Ergebnis, bis es schließlich eine eindeutige Identifizierung erlaubt.

    Auch eine moderne DNA-Typisierung setzt sich aus mehreren Untereinheiten zusammen und zwar aus jeweils einem verschiedenen DNA-Bereich, der von Mensch zu Mensch unterschiedliche Längen aufweist. Diese variablen DNA-Bereiche haben Namen wie THO1, D8S306, VWA/VWF, FIBRA, FGA oder SE33. Die Abkürzungen gehen meist auf die Namen der den STRs benachbarten Gene zurück (bei VWA/VWF zum Beispiel der Von-Willebrand-Faktor). Andere Namen ergeben sich aus einer alten Genetikermethode, bei der eine festgelegte Kartierungssprache oder –formel angewendet wird. Der STR mit der Bezeichnung D8S306 liegt beispielsweise auf Chromosom 8 (=D8) am "Kilometerstein" 306.

    Betrachtet man einen bestimmten STR bei einer großen Gruppe von Menschen, so fällt auf, dass der DNA-Bereich zwar verschiedene Längen haben kann, diese aber nur in einer begrenzten, vorgegebenen Anzahl. Das erklärt sich daraus, dass jeder STR aus einer sogenannten Kerneinheit aufgebaut ist, die sich nicht beliebig oft wiederholt. Die Grundeinheiten oder Bausteine sind DNA-Stücke mit einer festgelegten Basenfolge, zum Beispiel Guanin-Adenin-Thymin-Adenin (siehe oben). Egal, welche Person man nun untersucht, die Kerneinheit des STRs FIBRA/FGA wiederholt sich in ihr nur 19 bis maximal 30 mal. Der Grund für die begrenzte Wiederholungsrate ist jedoch unbekannt.

    Während man bei der Untersuchung einer großen Personengruppe insgesamt alle möglichen Wiederholungen findet, gilt das nicht für einen einzelnen Menschen. Eine Person kann auf ihrer DNA nur zwei verschiedene oder zweimal denselben der möglichen DNA-Abschnitte (Allele) tragen.

    Beispiel: Julia trägt zwei verschiedene FIBRA-Allele mit den Wiederholungsraten 22fach und 28fach in sich (sie ist heterozygot). Monika hat zwei gleiche Allele mit der Wiederholungsrate 21fach (sie ist homozygot). Das allein wäre schon ein schöner kriminaltechnischer Hinweis (man könnte somit die Tatortspuren von Julia und Monika sicher voneinander unterscheiden), aber die Gerichte wollen es genauer wissen. Sie fragen: Wie viele Menschen außer Julia haben den DNA-Typ FIBRA 22,28? Wie viele Menschen kommen außer Julia in Betracht, wenn an einem Tatort der FIBRA-Typ 22,28 gefunden wird?

    Hier helfen nur noch mathematische Wahrscheinlichkeiten weiter. Naturwissenschaftler berechnen in diesem Zusammenhang das Vorkommen von Allelen in einer Gruppe von Menschen. Dazu benutzen sie Hochrechnungen. Zunächst werden aus einer Bevälkerungsgruppe – zum Beispiel den Europäern, die in New York leben – etwa 200 Personen DNA-typisiert, das heißt, ihre Allele an den betreffenden STRs werden mittels Elektrophorese ausgewertet und die gefundenen Wiederholungsnummern aufgeschrieben. Daraus ergibt sich dann die Häufigkeit, mit der jedes einzelne der Allele in der Bevölkerungsgruppe zu finden ist.

    Für Julia bedeutet das, dass ihre Allelkombination 22,28 eine Häufigkeit von 18% (Allel 22) mal 0,1% (Allel 28) = 0,02% hat. Somit hätte ungefähr jede fünftausendste europastämmige Person in New York denselben DNA-Typ. Bei Monika ergibt sich analog dazu 3%.

  • Sicherheit
  • Dieses Ergebnis mag auf den ersten Blick verwundern, da immer zu hören ist, dass DNA-Tests so sicher sind. Der eigentliche Kniff an der Wahrscheinlichkeitsberechnung ist, dass die Häufigkeiten der einzelnen Allele multiplizierbar sind. Wenn man eine Mindestmenge von fünf und mehr STRs untersucht, so steigen die Werte für die Unverwechselbarkeitswahrscheinlichkeiten sprunghaft an, das heisst, immer weniger Menschen können dieselbe Kombination von DNA-Typen aufweisen, bis am Ende kein einziger jemals existierender Mensch dasselbe DNA-Muster haben kann, wie die verdächtige Person bzw. biologische Spur

    I.6. Manipulation von DNA-Tests

    Für die Ermittlung von Verbrechen werden DNA-Tests immer wichtiger. Doch auch die Kriminellen werden erfinderischer – beim Versuch, die Polizei auszutricksen.

    1999 wurde in den USA Anthony Turner aufgrund von dreifacher Vergewaltigung schuldig gesprochen, nachdem DNA-Tests von Samenspuren an den Opfern seine Täterschaft eindeutig bewiesen hatten.

    Kurz nach Turners Verurteilung hat man an einem anderen mutmaßlichen Opfer Samen gefunden, die sich nach einer DNA-Typisierung als identisch mit dem Turners herausstellten. Turner aber hatte jedoch ein sicheres Alibi: Er saß zur Tatzeit bereits hinter Gittern. Sollte hier die eigentlich unwahrscheinliche Möglichkeit – laut der Staatsanwaltschaft eins zu drei Billionen – eingetroffen sein, das zwei Menschen, die nicht eineiige Zwillinge sind, denselben genetischen Fingerabdruck besitzen?

    Mitnichten. Es stellte sich heraus, dass es Turners Samen war. Er hatte eine Probe aus dem Gefängnis herausschmuggeln können und für 50 Dollar eine Frau beauftragt, mit hilfe des Samens die Vergewaltigung vorzutäuschen. Sein Ziel: Zweifel an der Zuverlässigkeit von DNA-Tests zu wecken.

    Strafverfogungsbehörden in den USA klagen zunehmend über Versuche von Verbrechern, die DNA-Technologien zu überlisten. So hätten Tatverdächtige inzwischen gelernt, während Polizei-Versuchen nicht zu spucken oder zu rauchen oder sich bei ihren Verbrechen zu schützen. "Die Methoden werden immer ausgefeilter und kühner", klagt DNA-Spezialist und Staatsanwalt Clay Strange aus Austin, Texas. Doch auch die Methoden der Polizei werden präziser. So reichen nämlich schon kleinste biologische Spuren aus, um eine zuverlässige DNA-Typisierung durchzuführen. Bald schon müssen Verbrecher einen Astronautenanzug tragen, um sicher zu sein, keine Spuren am Tatort zu hinterlassen, heißt es bei der Polizei.

    I.7. Entstehung und Namensgebung des genetichen Fingerabdrucks

    Die Geschichte des genetischen Fingerabdrucks beginnt eigentlich 1985 in Großbritannien. Dort entwickelt der englische Forscher Alec Jeffreys mit einem Team von Wissenschaftlern erstmals die Methode des DNA-Fingerprintings und veröffentlicht das Ergebnis in der Zeitschrift "Nature". Zur Namensgebung läßt sich sagen, dass Alec Jeffreys einen kurzen Namen für seine Methode suchte, der sich leicht merken läßt. Und da er zugleich bemerkte, dass man dieses Verfahren auch zur Identifizierung von Personen anwenden konnte, nannte er es in humorvoller Anlehnung an die echten Fingerabdrücke "genetic fingerprints".

    Schon nach kurzer Zeit wird in Großbritannien diese Methode zur Überprüfung von Immigranten eingesetzt, in Argentinien um die Herkunft verschleppter Kinder nachzuweisen und weltweit von einer Reihe privater Firmen angeboten unter anderem auch für Vaterschaftsgutachten.

    II. Rechtlicher Hintergrund

    DNA-Analyse-Dateien und Datenschutz

    II.1. gesetzliche Grundlagen

    Zulässigkeit der DNA-Analysen

    Die verfassungs- und obergerichtlich anerkannte Zulässigkeit der DNA-Analyse im Strafverfahren ist durch das Strafverfahrensänderungsgesetz vom 17.03.1997 (BGBI. I. S. 534) bekräftigt und klargestellt worden.

    Molekulargenetische Untersuchungen dürfen gemäß § 81 e Abs. I, S. 1 StPO im Strafverfahren durchgeführt werden, soweit sie zur Feststellung der Abstammung oder der Tatsache, ob aufgefundenes Spurenmaterial vom Beschuldigten oder dem Verletzten stammt, erforderlich sind. Solche Untersuchungen dürfen nach § 81 e Abs. II, S. 1 StPO auch an aufgefundenem, sichergestelltem oder beschlagnahmten Spurenmaterial durchgeführt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Maßnahmen einschließlich der Entnahme der Körperzellen beim Beschuldigten (§81 a StPO) in einem konkreten anhängigen Strafverfahren zur Ermittlung des Täters erforderlich sind.

    In Abs II werden weitere Verfahrenssicherungen beschrieben. Von besonderer Bedeutung ist neben der organisatorischen Trennung der Sachverständigen und der ermittlungsführenden und somit auch dateiführenden Organisationseinheit die Teilanonymisierungsregeln. Dem Sachverständigen ist das Untersuchungsmaterial ohne Mitteilung des Namens, der Anschrift und des Geburtstages und –monats des Betroffenen zu übergeben. Praktikabel und rechtlich zulässig dürfte deshalb die Angabe des vollständigen Vornamens, der Anfangsbuchstabe des Familiennamens, des Geburtsjahres (ohne Tag und Monat) und des Geburtsortes sein.

    Die Anordnungskompetenz für eine molekulargenetische Untersuchung besitzt der Richter. Die Anordnung zur Erlangung des Untersuchungsmaterials obliegt aufgrund des Verweises auf § 81 a Abs. 2 StPO ebenfalls dem Richter, bei Gefahr im Verzuge der Staatsanwaltschaft oder deren Hilfsbeamten.

    Am 11.09.1998 tritt das "Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung (DNA-Identitätsfeststellungsgesetz)" vom 07.09. 1998 (BGBl. I v. 10.09.1998, S. 2646) in Kraft. Mit diesem Gesetz hat der Gesetzgeber die 1997 in die StPO eingefügten Bestimmungen der §81 e und 81 f über die DNA-Analyse ergänzt. Lassen die § 81 e und 81 f die DNA-Analytik nur in einem anhängigen Verfahren zu, so kann die DNA-Analytik nunmehr auch im Rahmen der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung eingesetzt werden.

    II.2. DNA-Analyse-Datei

    Am 17.04.1998 wurde die zentrale DNA-Analyse-Datei (DAD) als Verbunddatei zwischen den Landeskriminalämtern und dem Bundeskriminalamt in Wiesbaden auf der Grundlage der Errichtungsanordnung (16.04.1998) eingerichtet. Rechtsgrundlagen für die Einrichtung dieser Datei finden sich in §2 Abs. 4,7 Abs. 1 und 8 Abs.1, Abs. 3, Abs. 6 BKAG.

    Die Datei ermöglicht:

    • das Erkennen von relevanten Personen
    • die Zuordnung von Tatortspuren zu Personen bzw. Personen zu Tatortspuren
    • die Zuordnung von Tatortspuren zu anderen Tatortspuren
    • das Ausscheiden von nicht tatverdächtigen Personen
    • die Ausscheidung unbedeutender Information und Erkenntnisse
    • die Gewinnung von Erkenntnissen über polizei- und kriminaltaktisches Vorgehen

    Aufgenommen werden in die Datei:

    • Vorgangsdaten (Ermittlungsdienststelle, Untersuchungsdienststelle)
    • Personalien (mit Anonymisierungsformel)
    • Spurendaten
    • DNA-Identifizierungsmuster
    • Erfassungsdaten (z.B. Erfassungsdienststelle, -datum, Nr. des Datensatzes)

    Es ist ein bundeseinheitlicher Mustermeldebogen konzipiert worden, der im Inhalt und Aufbau der Erfassungsmaske der Datei entspricht.

    Gemäß einem am 3.12.1998 gefassten Beschluss der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter mit dem Bundeskriminalamt sind bei Personen-

    vergleichsproben fünf Merkmalsysteme zu erfassen. Bei Spuren besteht ebenfalls die grundsätzliche Forderung nach fünf Merkmalsystemen, in Ausnahmefällen – abhängig von der statistischen Wahrscheinlichkeit des Vorkommens einer solchen Merkmalskombination – reichen auch drei Merkmalssysteme aus. Im Rahmen von Einzelfallprüfungen wird bei

    • Erwachsenen nach 10 Jahren
    • Jugendlichen nach 5 Jahren

    festgestellt, ob Daten zu löschen oder zu berichtigen sind.

    Die in Großbritannien seit 1995 bestehende DNA-Datei (National DNA Databank) enthielt Ende 1999 ca.

    • 269.000 Vergleichsproben von Verdächtigen und Verurteilten
    • 32.000 Spurendatensätze.

    Damit konnten bisher in ca. 20.000 Fällen Treffer zwischen Tatverdächtigen und Tatorten erzielt und etwa 5.000 Tatortzusammenführungen hergestellt werden. Die wöchentliche Trefferzahl schwankt zwischen 300 und 500. Dabei zeigt sich, dass der Schwerpunkt der festgestellten Treffer im Bereich der mittleren und schweren Kriminalität liegt.

    In Deutschland werden die Ergebnisse von Massenerhebungen (wie z.B. Massenspeicheltests) in aktuellen Mordfällen nicht in der DNA-Analyse-Datei des BKA erfasst.

    Zusammenfassend ist darzustellen, dass die derzeitige Rechtslage die Durchführung einer DNA-Analyse im Strafverfahren nur in Zusammenhang mit einem konkreten Strafverfahren zulässt und die DNA-Analyse zur Ermittlung des Täters erforderlich sein muss.

    Die Speicherung der DNA-Daten in der genannten Verbunddatei ist wiederum nur zulässig, wenn das Vergleichs- bzw. Spurenmaterial in Zusammenhang mit einer Straftat von erheblicher Bedeutung gesichert wurde.

    Der Begriff der "Straftat von erheblicher Bedeutung" wird in der Begründung zu § 2 Abs. 1 BKAG wie folgt definiert:

    "Unter dem Begriff der Straftat mit erheblicher Bedeutung sind solche Taten zu verstehen, die den Rechtsfrieden empfindlich stören oder geeignet sind, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen. Danach muss es sich bei der Anlasstat um ein Delikt handeln, das mindestens der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist. In den Fällen mittlerer Kriminalität ist dabei das besondere Maß des

    Unrechts nach Lage des konkreten Einzelfalles entscheidend, weil es nicht so sehr auf den abstrakten Charakter des Straftatbestandes, sondern auf die Art und Schwere der jeweiligen konkreten Tat gemäß der Verdachtslage bei Anordnung der Maßnahme ankommt. Die Beeinträchtigung des Rechtsfriedens oder der Rechtssicherheit kann sich etwa daraus ergeben, dass durch die Straftat bedeutsame Rechtsgüter, wie zum Beispiel Leib, Leben, Gesundheit oder fremde Sachen von bedeutendem Wert verletzt werden. Nach Lage des Einzelfalles können auch Eigentums- oder Vermögensdelikte mittlerer Kriminalität die genannten Voraussetzungen erfüllen, insbesondere wenn es sich um Straftaten mit Seriencharakter und entsprechend erheblichen (Gesamt-) Schaden für die Allgemeinheit handelt."

    Abschließend bleibt nochmals zu betonen, dass alle im Rahmen einer DNA-Analyse erhobenen Daten nur aus dem nichtcodierenden Teil der DNA (vgl. Kapitel I) stammen, sie betreffen also keine Gene. Die Verwendung des Begriffs "Gen-Datei" ist daher falsch und erweckt unnötig den Eindruck der "Gen-Schnüffelei".

    III. Ethische Aspekte

    III.1. Aussagekraft des genetischen Fingerabdrucks

    Der genetische Fingerabdruck lässt sich anschaulich mit dem Scannercode auf einem Tetrapack Milch ver-gleichen. Dieser Scannercode beschreibt das Produkt so genau, dass es der Scanner an der Kasse nicht mit einem anderen Produkt verwechselt und eindeutig als Milch identifiziert. Dieser Strichcode macht jedoch keine Aussagen über die Qualität oder Quantität des Inhalts. So wird beispielsweise nicht erkenntlich, ob die Milch noch genießbar, oder bereits abgelaufen und sauer ist.

    Beim genetischen Fingerabdruck verhält es sich ähnlich.

    Bei einer DNA-Typisierung in der Kriminalistik und Forensik wird nur nichtcodierende DNA verwendet, das heißt, dass keine Gene untersucht werden. Somit tragen die untersuchten Bereiche keine Informationen, die auch nur im entferntesten mit Körper oder Psyche des Untersuchten zusammenhängen. Bei Hunderttausenden von Untersuchungen ist bis heute nur ein einziges Mal die vage Vermutung aufgekommen, dass ein bestimmter DNA-Bereich (Locus) in extrem seltenen Fällen auf eine Erkrankung hinweisen könnte. Gemeint ist der Locus THO1, der eventuell auf Schizophrenie hinweist. Andere Loci liegen in der Nachbarschaft von bekannten Genen und werden manchmal mit ihnen zusammen abschätzbar vererbt. Diese Kopplung ist jedoch insgesamt so schwach und unvorhersagbar, dass es sie in der Praxis keine Relevanz hat, und sogar Humangenetiker würden diese Befunde als wertlos ansehen. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass ein Allel Hinweise darauf gibt, aus welcher Bevölkerungsgruppe eine Person stammt. Manche STR-Allele sind beispielsweise bei hellhäutigen Mitteleuropäern sehr selten, während sie bei dunkelhäutigen Südafrikanern häufiger auftreten. Findet man ein solches Allel, so könnte man in äußerst seltenen Ausnahmefällen eine vorsichtige Bemerkung an die Ermittler weiterleiten. Doch auch hier ist die Aussagekraft so schwach, dass solche Ermittlungswege praktisch nie eingeschlagen werden.

    Eindeutig bestimmen lässt sich das Geschlecht der jeweils untersuchten Person. So muss man einfach nur prüfen, ob ein Y-Chromosom vorhanden ist.

    Eine ungefähre Altersschätzung lassen die Veränderungen der mtDNA zu, die sich während des Lebens relativ kontinuierlich vollziehen. Diese Technik ist jedoch zur Zeit ohne praktische Bedeutung.

    Kein guter Kriminalist würde solche schwachen, indirekten Hinweise zu Alter oder Ethnie einer unbekannten Person als wesentlichen Ermittlungshinweis interpretieren.

    Unter den geschilderten Bedingungen ist es aus wissenschaftlicher Sicht ausgeschlossen, dass Informationen über Gene oder irgendwelche andere Persönlichkeitsdaten unerwünscht gespeichert oder auf andere Weise zusammengeführt werden.

    III.2. Kritik am genetischen Fingerabdruck

    Trotz der Aussagekraft des genetischen Fingerabdrucks wird die DNA-Analyse von vielen Seiten kritisiert.

    Nach mehreren Sexual- und Gewaltverbrechen besonders an jungen Mädchen Anfang dieses Jahres in Deutschland, wurde die Forderung nach einer DNA-Analyse-Datei für alle Straftäter laut. Demnach sollten sich alle Männer einer Gen-Analyse unterziehen. Auf politischer Ebene kam es diesbezüglich innerhalb der Parteien zu kontroversen Diskussionen. Eingebracht wurde dieser Vorschlag von Unionspolitikern, obwohl selbst die CDU-Spitze die Forderung kritisierte.

    Das Bundesjustizministerium sprach von einem unsäglichen Vorschlag, er widerspreche dem Rechtsstaatsprinzip, dem Grundgesetz (Artikel 2 [ Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben ] ) und mehreren Entscheidungen des Verfassungsgerichtes. Die ehemalige FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sprach sogar von einem Riesenschritt in Richtung Überwachungsstaat. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Joachim Jacobi argumentierte, um genetische Fingerabdrücke erfassen zu dürfen sei ein Anfangsverdacht notwendig. Eike Bleibtreu jedoch, der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamten hält den Vorschlag für diskutabel. Er verspreche sich von solch einer Datei präventive Wirkung.

    Die Forderung nach einer bundesweiten Gen-Kartei löste nicht nur in der Politik Diskussionen aus, sondern regte auch Bürger zum Nachdenken an. Hierzu ein Leserbrief, der am 24.03.2001 in der Ulmer Lokalzeitung "Südwest Presse" als Reaktion auf den Kommentar "Big Brother und Eberswalde" vom 13.03.2001 erschienen ist:

    Wer nicht zum Gentest will...

    Zum Kommentar "Big Brother und Eberswalde"

    Als Mutter von drei Töchtern bin ich selbstverständlich für die Erfassung aller Männer unter 70 in der BRD in einer Gen-Kartei. Die Erfolgsquote bei Gentests spricht dafür. Das Ganze natürlich auf freiwilliger Basis. Wer’s nicht tut, hat etwas zu verbergen und rückt im Falle eines Falles näher in den Bereich der Verdächtigen als einer, der bereit war, sich katalogisieren zu lassen.

    Gegenargumente wie "transparenter Mensch" oder "Datenschutz" haben hier eine schwache Zugkraft. Der Hausarzt, der Steuerberater, der Versicherungs- vertreter und der Kreditsachbearbeiter bei der lieb gewonnenen Hausbank wissen schon heute mindestens genauso viel, wenn nicht mehr, als das was in der Generfassung registriert werden soll. Aber da steht man freiwillig Rede und Antwort, liefert bereitwillig Angaben über innere und äußere Intimitäten. Klar, dort geht es meistens um Geld oder das eigene Wohlbefinden. Der Deutsche setzt wieder einmal Prioritäten. Gabriele Rottstedt, Neu-Ulm

    Entgegen der Meinung dieser Mutter sagt der Direktor des Max-Planck-Instituts für internationales Strafrecht, Hans-Jörg Albrecht, es gebe in Deutschland pro Jahr drei Sexualmorde an Kindern. Durch Gentests seien sie nicht zu verhindern. Die Argumentation, wer nichts zu befürchten habe, könne seine Daten preisgeben, bezeichnete er als gefährlich. Man könnte dann verlangen, dass alle Leute ihre Grundrechte aufgeben.

    Doch der Leiter der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden, Rudolf Egg, sagte unterdessen dem Nachrichtenmagazin "Focus", er halte es für sinnvoll, alle Straftäter in der Gen-Datei des Bundeskriminalamtes zu erfassen, die zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Rudolf Egg hatte 1996 im Auftrag der Bundesregierung in einer Studie 271 Sexualstraftäter überprüft. Diese habe ergeben, dass nur etwa ein Drittel der Probanden bereits wegen eines Sexualdelikts vorbestraft war oder in der Zeit nach der Verurteilung erneut eine solche Tat beging. Doch 44,7 % der Kinderschänder und 57,7 % der Vergewaltiger – wobei manche Straftäter in beiden Kategorien auftauchen – seien wegen völlig anderer Vergehen oder Verbrechen aufgefallen.

    III.3. ...der Todeszelle entkommen

    Dass der genetische Fingerabdruck zur sicheren Überführung eines Tatverdächtigen dienen kann, wurde in den vorhergehenden Kapiteln ausführlich dargestellt. Doch durch den genetischen Fingerabdruck werden nicht nur Tachtverdächtige schuldig gesprochen, sondern auch unschuldig Verurteilte freigesprochen. Denn mittels der DNA-Analyse kann man auch noch nach mehreren Jahren einen Täter sicher überführen, aber genauso auch seine Unschuld eindeutig beweisen.

    Folgende zwei Fallbeispiele sollen dies veranschaulichen:

    Süddeutsche Zeitung vom 02.05.2000:

    Die Erbsubstanz als Zeuge

    Dennis Fritz aus Oklahoma ist einer von 67 wegen Mordes verurteilten Amerikanern, die der Untersuchung von Erbsubstanz den Beweis ihrer Unschuld verdanken. Fritz war 1987 zum Tode verurteilt worden, weil er ein Mädchen vergewaltigt und ermordet haben sollte. Zum Zeitpunkt des Urteils stand die DNA-Analyse ganz am Anfang. Zwölf Jahre später konnte man die aufbewahrten Spuren des Verbrechens per Gen-Test genauer untersuchen [...]

    Auch in der Südwest Presse erschien am 03.01.2001 ein ähnlicher Artikel:

    AP -- DNS-TEST

    Der Todeszelle entkommen

    Angola • Ein DNS-Test hat einem zum Tode Verurteilten in Angola im US-Staat Louisiana das Leben gerettet. Der 45-jährige Albert Burrell wurde nach 14 Jahren Haft freigelassen, nachdem der DNS-Test klare Belege für seine Unschuld geliefert hat. Burrell war schuldig gesprochen worden, 1987 ein Ehepaar ermordet zu haben. Bereits in der vergangenen Woche kam sein angeblicher Komplize Michael Graham frei. DNS-Tests hatten ergeben, dass die im Haus der Opfer gefundenen Blutspuren nicht von Graham oder Burrell stammten. Beide hatten stets ihre Unschuld beteuert.

    Die Staatsanwaltschaft kündigte an, den Fall neu aufzurollen. "Wir wissen nicht, ob sie die Verbrechen wirklich nicht begangen haben", sagte eine Sprecherin. Es gebe aber keine physischen Beweise für eine Schuld der Beiden.

    III.4. persönlicher Kommentar

    So umstritten die DNA-Analyse auch sein mag – ich denke dennoch, dass ihre Vorteile auf jeden Fall überwiegen.

    Meiner Meinung nach zählt das Argument "Eingriff in die persönliche Freiheit des Menschen durch DNA-Analyse" nur schwach, wenn es darum geht, ein Sexualverbrechen an einem kleinen Mädchen aufzuklären. Ich denke hierbei auch an die Regierung, die nicht nur ihrer Rolle, die Freiheit des Menschen zu schützen, gerecht werden soll, sondern auch Verantwortung hat, solche Verbrechen möglichst rasch aufzuklären und dies besonders im Interesse der Öffentlichkeit. Es darf nicht sein, dass Sexualstraftäter frei herumlaufen, nur weil es Unklarheiten in datenschutzrechtlichen Gesetzen gibt.

    Sicher hat Hans-Jörg Albert recht, wenn er behauptet, dass die Sexualmorde an den Kindern auch mit DNA-Analyse geschehen wären, doch ich finde, dass er hierbei sein Augenmerk auf die präventive Wirkung der DNA-Analysen richten sollte. Auch mit herkömmlichen kriminalistischen Aufklärungsmethoden wären die Morde genauso geschehen. Dennoch denke ich, ist es beruhigender, besonders für die Angehörigen eines ermordeten Kindes, zu wissen, dass man den Mörder sicher überführen konnte, obgleich der Verlust eines Kindes durch nichts wieder gutzumachen ist.

    Durch die DNA-Analyse entsteht, wenn nach einem Verbrechen in einem bestimmten Umkreis des Tatorts beispielsweise ein Massenspeicheltest durchgeführt wird, eine Art Gruppenzwang für die in Frage kommenden Personen, und somit rücken sich schon diejenigen ins Abseits bzw. in den Kreis der Verdächtigen, die nicht daran teilnehmen wollen, was sehr dienlich zur Aufklärung sein kann. Desweiteren läßt sich eine DNA-Analyse ja auch im Grunde nicht manipulieren.

    Ein weiterer Nutzen, der durch die DNA-Analyse entstanden ist, ist der Beweis der Unschuld für viel unschuldig Verurteilte. Für Häftlinge, die jahrelang, sogar oft mehr als ein Jahrzehnt, tagein tagaus ihr Leben in (Todes-)Angst in der Zelle, oft auch in der Todeszelle ihres Gefängnisses fristen müssen, mag es wie eine Erlösung, oder auch Wiedergeburt und der Start zu einem neuem Leben vorkommen, wenn plötzlich bewiesen werden kann, dass sie unschuldig sind.

    Somit denke ich wird der genetische Fingerabdruck immer mehr an Bedeutung gewinnen sei es bei dem Nachweis von Schuld oder Unschuld.

    (c) Chr. Gloeggler.

    Lesetipps



    Dr. rer. medic. Mark Benecke · Diplombiologe (verliehen in Deutschland) · Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für kriminaltechnische Sicherung, Untersuchung u. Auswertung von biologischen Spuren (IHK Köln) · Landsberg-Str. 16, 50678 Köln, Deutschland, E-Mail: forensic@benecke.com · www.benecke.com · Umsatzsteueridentifikationsnummer: ID: DE212749258 · Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer zu Köln, Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln, Deutschland · Fallbearbeitung und Termine nur auf echtem Papier. Absprachen per E-mail sind nur vorläufige Gedanken und nicht bindend. 🗺 Dr. Mark Benecke, M. Sc., Ph.D. · Certified & Sworn In Forensic Biologist · International Forensic Research & Consulting · Postfach 250411 · 50520 Cologne · Germany · Text SMS in criminalistic emergencies (never call me): +49.171.177.1273 · Anonymous calls & suppressed numbers will never be answered. · Dies ist eine Notfall-Nummer für SMS in aktuellen, kriminalistischen Notfällen). · Rufen Sie niemals an. · If it is not an actual emergency, send an e-mail. · If it is an actual emergency, send a text message (SMS) · Never call. · Facebook Fan Site · Benecke Homepage · Instagram Fan Page · Datenschutz-Erklärung · Impressum · Archive Page · Kein Kontakt über soziale Netzwerke. · Never contact me via social networks since I never read messages & comments there.