2000-10 Kriminalistik: Asservierung von Insekten an Leichen

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Insekten auf Leichen. Fälle, fachliche Fortschritte sowie aktuelle Asservierungshilfen.

Quelle: KRIMINALISTIK 10/2000, S. 680-682. Die vorliegende Version ist die Roh-Fassung und nicht vollkommen deckungsgleich mir der gedruckten Version.

von Dipl.-Biol. Dr. rer. medic. Mark Benecke, Kriminalbiologe
[MBs Publikationen]

Seit Erscheinen der beiden Artikel Forensische Zoologie (Kriminalistik 50:55-57) und Detektive nutzen sechs- und achtbeinige Helfer (Süddeutsche Zeitung 101/1996:35) hat sich der rechtsmedizinisch-kriminalistisch-gerichtliche Einsatz von Insektenuntersuchungen an Leichen stark ausgeweitet. Dennoch gibt es nach wie vor Verbesserungsmöglichkeiten bei der Asservierung der insektenkundlichen Beweise. Der folgende Überblick schildert wichtige Ereignisse der Forschungszweiges aus den vergangenen fünf Jahren und bietet einen Überblick über neuere Entwicklungen und Serviceleistungen.

1. Vier ausgewählte Fälle

Nach wie vor werden forensisch-entomologische Untersuchungen vorwiegend in schwierigen Fällen herangezogen. Daher liegen häufig wenige auswertbare Beweisspuren vor. Dennoch gelang es uns in mehreren deutschen Fällen, bei der Rekonstruktion von Tatabläufen mitzuwirken. In anderen Fällen war eine Auswertung wegen fehlender Spuren nicht mehr möglich, wie die folgenden Fallanrisse zeigen.

Fall 1

In dem seit 1986 juristisch und journalistisch langjährig behandelten Fall Weimar stellte sich die Frage, ob entweder die Mutter oder der Vater die einzigen Kinder der Familie -- zwei Töchter -- erdrosselt hatten. Vor Gericht wurde zunächst zwar eine Indizienkette, die gegen die Mutter sprach, als glaubhaft angenommen, das Verfahren ging später aber in die Wiederaufnahme.

Dem rechtsmedizinisch-kriminalistischen Insektenkundler wurden im Jahr 1996 Aktenauszüge mit der Frage vorgelegt, ob aus der Madenbesiedlung der im Freien abgelegten Leichen eine Liegezeitbestimmung möglich sei, um die Alibis der beiden verdächtigen Personen zu prüfen. Mit klassisch-rechtsmedizinischen Mitteln war eine solche Zeiteingrenzung nicht möglich.

Prinzipiell wäre die insektenkundliche Methode geeignet gewesen, um Details der zeitlichen Tatrekonstruktion zu stützen oder zu widerlegen; leider war aber kein Insektenmaterial mehr verfügbar, das eine Artbestimmung der Maden erlaubt hätte. Die vorhandenen Fotos selber reichten mangels Auflösung nicht aus, um eine sinnvolle Schätzung der Madenkörperlänge und damit der Lebensdauer der Tiere auf den Leichen durchzuführen. Der bis heute nicht zufriedenstellend geklärte Fall hätte mithilfe der forensischen Entomologie mit einiger Wahrscheinlichkeit geklärt werden können.

Fall 2

Der evangelische Geistliche Geyer wurde beschuldigt, seine Frau im Sommer 1997 erschlagen und in der Nähe des Tatortes am Rand eines schattigen Wäldchens in einem Abschußgraben abgelegt zu haben. In Anbetracht von Fäulniserscheinungen machten die Obduzenten keine Angaben zum Wundalter.

Der Tatverdächtige hatte für den als Tötungszeitpunkt angenommenen Zeitraum kein Alibi, jedoch für die gesamte Zeit danach. Daher sollte überprüft werden, ob die angenommene Tatzeit anhand der Madenbesiedlung bestimmt werden könnte. Die Maden waren vor der Obduktion in eine Tötungs- und Lagerungsflüssigkeit überführt worden. Unter Berücksichtigung der Temperatur- und Wetterbedingungen errechnete sich anhand der größten an der Leiche beobachteten Maden eine Liegezeit, die mit dem angenommenen Tatzeitraum teils überlappte. Aus Sicht des Gerichtes stützte dies die kriminalistisch angenommene Tatzeit.

Einen weiteren Sachbeweis stellte der Fund einer Ameise am Stiefel des Verdächtigen und der Bluse der Verstorbenen dar. Es handelte sich um flugunfähige Arbeiter, die sich nur wenige Meter vom Nest entfernen. Unmittelbar am Tatort lag eine individuenstarke Kolonie der Tiere. Da auch auf den Tatortbildern der Leiche hunderte Ameisen derselben Art zu sehen waren, und da bei der Obduktion Ameisenfraßspuren gefunden wurden, kam ein zufälliges Zusammentreffen nicht infrage. (Ameisenkundliche Untersuchung: Bernd Seifert, Görlitz.)

Die Verurteilung des Angeklagten wurde erstmals im deutschsprachigen Raum zu großen Teilen auf eine kombinierte Spuren- und Liegezeitanalyse mittels Insekten gestützt.


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Dr. rer. medic. Mark Benecke · Diplombiologe (verliehen in Deutschland) · Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für kriminaltechnische Sicherung, Untersuchung u. Auswertung von biologischen Spuren (IHK Köln) · Landsberg-Str. 16, 50678 Köln, Deutschland, E-Mail: forensic@benecke.com · www.benecke.com · Umsatzsteueridentifikationsnummer: ID: DE212749258 · Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer zu Köln, Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln, Deutschland · Fallbearbeitung und Termine nur auf echtem Papier. Absprachen per E-mail sind nur vorläufige Gedanken und nicht bindend. 🗺 Dr. Mark Benecke, M. Sc., Ph.D. · Certified & Sworn In Forensic Biologist · International Forensic Research & Consulting · Postfach 250411 · 50520 Cologne · Germany · Text SMS in criminalistic emergencies (never call me): +49.171.177.1273 · Anonymous calls & suppressed numbers will never be answered. · Dies ist eine Notfall-Nummer für SMS in aktuellen, kriminalistischen Notfällen). · Rufen Sie niemals an. · If it is not an actual emergency, send an e-mail. · If it is an actual emergency, send a text message (SMS) · Never call. · Facebook Fan Site · Benecke Homepage · Instagram Fan Page · Datenschutz-Erklärung · Impressum · Archive Page · Kein Kontakt über soziale Netzwerke. · Never contact me via social networks since I never read messages & comments there.