2014 Udo Ernst: Wird die digitale Spurenfotografie den heutigen technischen Anforderungen gerecht

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Name: Udo Ernst
Transferarbeit
Steinbeis-Hochschule Berlin
Master of Criminal Investigation Jahrgang 2012
Erstgutachterin: Dipl.-Kffr., CFE Birgit Galley, Zweitgutachter: Diplom-Verwaltungswirt Wolfgang Benz
Beverungen, den 04.02.2014


Wird die digitale Spurenfotografie den heutigen technischen Anforderungen gerecht?

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Einleitung

Die Polizeibehörden setzten in der Vergangenheit bei der analogen Fotografie grundsätzlich Kameras mit Objektiven ein, die eine feste Brennweite hatten. Diese Objektive hatten den Vorteil, dass die so entstandenen Fotos so gut wie keine Verzeichnungen aufwiesen, hatten aber den Nachteil, das Bildausschnitte nicht flexibel der gegebenen Situation angepasst werden konnten. Heutzutage werden von den Polizeibehörden fast ausschließlich digitale Spiegelreflexkameras (DSLR) angeschafft, die im Regelfall mit Zoom-Objektiven ausgestattet sind. Viele dieser Objektive decken den Brennweitenbereich von Weitwinkel- bis Teleobjektiven ab und ermöglichen damit eine große Flexibilität bei den unterschiedlichsten Tatortsituationen. Zoom-Objektive haben aber den Nachteil, dass sie gerade im Weitwinkelbereich zu Verzeichnungen führen.

Weiterhin werden Digitalfotos nunmehr überwiegend in den Polizeibehörden selbst ausgedruckt und nicht mehr zur Entwicklung an ein Fotolabor übergeben. Um jedoch eine wirklichkeitsgetreue Farbwiedergabe zu erhalten, oder rekonstruieren zu können, ist es erforderlich, das Motiv grundsätzlich mit einem sog. Graukeil zu fotografieren. Aufgrund der unterschiedlichen DSLR in den Polizeibehörden und den geänderten Anforderungen, die die digitale Fotografie im Vergleich zur analogen Fotografie mit sich bringt, stellt sich die Frage, ob das zur alltäglichen fotografischen Spuren- und Detailfotografie benutzte Krimfo-Maßband weiterhin ausreicht.

Möglicher Weise sind zusätzliche Merkmale erforderlich, damit digitale Spuren-Fotos den heutigen Anforderungen an ein gerichtsverwertbares Beweismittel und als Hilfsmittel zur Bewertung von Tatortsituationen durch Juristen, Rechtsmediziner sowie kriminalistische Entscheidungsträger und Sachbearbeiter genügen.


Die Bedeutung der Tatortfotografie

Aufgabe der Tatortfotografie

„Die Aufgabe der Tatortfotografie ist es, den Zustand und die Verhältnisse am Tatort oder in der Umgebung eines Tatortes sowie vorhandene Spuren fotografisch zu sichern und damit eine Beweisfunktion zu erfüllen“. Daraus ergibt sich, dass es für die rechtliche und kriminalistische Beurteilung einer Situation von entscheidender Bedeutung ist, dass diese Fotos die abgebildeten Zustände, Verhältnisse oder Spuren so genau wie möglich abgebilden.


Das Foto als Beweismittel im Strafverfahren

Die freie Beweiswürdigung ist ein Prinzip im deutschen Prozessrecht. Danach entscheidet das Gericht nach seiner freien Überzeugung, ob es eine Tatsache für bewiesen hält, oder ob es hiervon absehen muss.

Tatortfotos bilden die Situation eines Geschehens oder eine Spur zum Zeitpunkt der Aufnahme polizeilicher Ermittlungen ab und sind deshalb ein wichtiges Hilfsmittel, um Gerichte bei der Erlangung persönlicher Gewissheit zu unterstützen.


Beurteilung von Sachverhalten und Maßnahmen mittels Spurenfotos

Spurenfotos können wichtige Hinweise zur Veranlassung polizeilicher Maßnahmen liefern. Zum Beispiel kann anhand der Farbe, der Verteilung und dem Aussehen von Blutspuren von Rechtsmedizinern oder polizeilichen Entscheidungsträgern eine Bewertung erfolgen, ob weitere Maßnahmen an einem Tatort zur Bewertung oder Rekonstruktion eines Deliktes erforderlich sind. Bei Spuren, die im Original nicht gesichert werden können, kommt der Spurenfotografie eine besonders hohe Bedeutung zu, da das vorgefundene Spurenbild bis zum Abschluss eines Gerichtsverfahrens aufgrund z.B. biologischer Prozesse, nicht erhalten werden kann.


Anforderungen an Detail- und Nahaufnahmen

Die handwerklichen Anforderungen an den Polizeibeamten, der Detail- und Spurenfotos fertigt, z.B. auf Planparallelität zu achten, ggf. ein Stativ zu benutzen oder auch einen Weißabgleich vor den Aufnahmen durchzuführen, werden im Rahmen dieser Transferarbeit nicht weiter untersucht. Betrachtet werden ausschließlich die technischen Gegebenheiten und Anforderungen.

Gemäß der von der Kommission Kriminalwissenschaft und -technik/ Erkennungsdienst der AG Kripo für die Polizeien des Bundes und der Länder veröffentlichten Anleitung „Tatortarbeit Spuren“, die den ehemaligen „Leitfaden 385 Tatortarbeit“ ersetzt hat, sieht diese Richtlinie unter anderem vor, dass bei Detail- und Nahaufnahmen stets ein Maßstab mit Millimetereinteilung mit zu fotografieren ist, um

  • die tatsächlichen Größenverhältnisse der abgebildeten Spur zu erkennen
  • verzerrt aufgenommene Objekte wieder zu entzerren
  • anhand der Beschriftung die Seitenrichtigkeit des Abzugs zu überprüfen
  • bei Kenntnis der Farbe des Maßstabes die Farbrichtigkeit der Objekte auf dem Abzug zu beurteilen

Der Maßstab sollte mit schwarzer Beschriftung bei grünem oder rotem Untergrund ausgestattet sein. Außerdem ist bei Objekten, bei denen es auf eine präzise Farbwiedergabe ankommt, z.B. bei Autolacken, ein Graukeil oder eine genormte Farbtafel mit zu fotografieren.


Fotografische Spurensicherung heute

Im heutigen polizeilichen Alltag werden Spuren in der Regel mit dem sog. Krimfo-Band als Maßstab fotografiert.

Mit dem Krimfo-Band lassen sich die tatsächlichen Größenverhältnisse der abgebildeten Spur erkennen.

Anhand seiner Beschriftung lässt sich auch die Seitenrichtigkeit des Fotos einfach überprüfen.

Allerdings lassen sich Verzeichnungen anhand der Skalierung nur sehr schwer erkennen. Überdies ist der Untergrund schwarz / weiß und nicht wie gefordert, grün oder rot.

Mit horizontal verlaufenden, parallelen Linien auf dem Maßband, oder auf einer mitfotografierten Referenzkarte, ließen sich Verzeichnungen leicht erkennen. Biegen sich die Linien nach außen spricht man von einer tonnenförmigen Verzeichnung, biegen sich die Linien nach innen, spricht man von einer kissenförmigen Verzeichnung. „Die Entstehung und Wirkung dieser Verzerrung muss bekannt sein, wenn dem Fotografen an einer realistischen Wiedergabe des Objekts und seiner Umgebung gelegen ist“.

Die gewählte Brennweite, die in Abhängigkeit von der Qualität des gewählten Objektivs, für den Grad der Verzeichnung verantwortlich ist, lässt sich mit den sog. Exif-Daten ermitteln. Anhand dieser Daten und den Referenzlinien lassen sich mit einem geeigneten Foto-Bearbeitungsprogramm bei Bedarf Verzeichnungen dann leicht korrigieren.

Für eine farbgetreue Wiedergabe der fotografierten Objekte ist gem. der genannten Richtlinie auch das Vorhandensein einer grauen Fläche und das Vorhandensein genormter Farbmuster erforderlich. Beide Merkmale sind auf dem Maßband nicht vorhanden. Eine farbgetreue Wiedergabe der Spurenfotos ist daher nicht möglich.

Als genormte Farbmuster bieten sich sog. HKS Farben an, da diese sich als Druckstandardfarben etabliert haben. Würden z.B. Farbmuster der drei Komplementärfarben rot, grün und blau mitfotografiert, so würde dies eine präzise Farbwiedergabe bei Ausdrucken ermöglichen. Mit einem zusätzlichen Grau könnte so auch das Mitfotografieren des Graukeils entfallen.

Das Institut des Kriminalbiologen Dr. Mark Benecke verwendet für deren Zwecke sog. Spurensticker, die die Anforderungen des ATOS-Leitfadens erfüllen und stellen somit einen guten Anhaltspunkt für notwendige Merkmalserweiterungen dar.


Fazit

Das im kriminalistischen Alltagsgeschäft für die Erstellung von Detailfotos eingesetzte Krimfo-Maßband genügt den Anforderungen des ATOS-Leitfadens nicht.

Es kann diskutiert werden, ob Spuren-Fotografien einer derart hohen Farbgenauigkeit und Verzeichnisfreiheit unterliegen müssen, oder ob die bisherige Qualität der alltäglichen Fotodokumentation dafür nicht doch ausreichend ist. Es ist auch fraglich, ob ausschließlich verzeichnungsfreie und farbgetreue Fotos ein Gericht zu einer persönlichen Überzeugung bringen oder ob Spurenfotos eine derart hohe Detailgenauigkeit aufweisen müssen, um kriminaltaktische Maßnahmen darauf begründen zu können.

Tatsächlich ist aber gerade das getreue Abbilden einer Situation vor Ort polizeiliche Aufgabe. Daher muss die Polizei von sich aus schon den Anspruch haben, eine (Tatort-)Situation so genau wie möglich abzubilden. Diesem Ziel könnte man mit sehr geringen finanziellen und technischen Aufwendungen näher kommen.

Den Polizeibehörden kann daher empfohlen werden, mit dem Hersteller des Krimfobandes Kontakt aufzunehmen um das Produkt den Anforderungen an die digitale Spurenfotografie anpassen zu lassen.

Alternativ kann den Behörden empfohlen werden, nach dem vorgestellten Muster von Benecke Forensic Biology, entsprechende Spurenkarten bzw. Spurenetiketten, die die Vorgaben der ATOS-Richtlinie erfüllen, zu beziehen bzw. individualisierte Spurenkarten selbst herstellen zu lassen.


Mit herzlichem Dank an Udo Ernst und die Steinbeis-Hochschule Berlin für die Freigabe und die Genehmigung zur Veröffentlichung.



Dr. rer. medic. Mark Benecke · Diplombiologe (verliehen in Deutschland) · Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für kriminaltechnische Sicherung, Untersuchung u. Auswertung von biologischen Spuren (IHK Köln) · Landsberg-Str. 16, 50678 Köln, Deutschland, E-Mail: forensic@benecke.com · www.benecke.com · Umsatzsteueridentifikationsnummer: ID: DE212749258 · Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer zu Köln, Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln, Deutschland · Fallbearbeitung und Termine nur auf echtem Papier. Absprachen per E-mail sind nur vorläufige Gedanken und nicht bindend. 🗺 Dr. Mark Benecke, M. Sc., Ph.D. · Certified & Sworn In Forensic Biologist · International Forensic Research & Consulting · Postfach 250411 · 50520 Cologne · Germany · Text SMS in criminalistic emergencies (never call me): +49.171.177.1273 · Anonymous calls & suppressed numbers will never be answered. · Dies ist eine Notfall-Nummer für SMS in aktuellen, kriminalistischen Notfällen). · Rufen Sie niemals an. · If it is not an actual emergency, send an e-mail. · If it is an actual emergency, send a text message (SMS) · Never call. · Facebook Fan Site · Benecke Homepage · Instagram Fan Page · Datenschutz-Erklärung · Impressum · Archive Page · Kein Kontakt über soziale Netzwerke. · Never contact me via social networks since I never read messages & comments there.