2014 09 Taetowiermagazin: Das Wesentliche ist fuer die Augen unsichtbar

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Quelle: Tätowiermagazin 09/2014, Seite 52

Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar«*

* Aus: »Der kleine Prinz« von Antoine de Saint-Exupéry

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VON MARK BENECKE


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In Berlin fällt man mit Tattoos an Händen und Hals schon gar nicht mehr auf. Viele Arbeitgeber auch fern der Metropolen haben sich auf die ungeschriebene Regel für ihre bunten Mitarbeiter festgelegt, dass zumindest die Hände tintenfrei sein sollen; bei Behörden gilt die Maßgabe, dass die Ärmel eines Kurzarmhemdes die Tattoos bedecken sollen. Mitten in dieses Durcheinander ist Tatiana Vallova gestolpert, die eigentlich nur eines werden will, nämlich Polizistin.


Auslöser für ihre Ablehnung zum Eignungsauswahlverfahren der Bundespolizei ist ihr Schriftzug auf ihrem Unterarm, ein Zitat aus der Erzählung »Der kleine Prinz«: »S’il te plaît ... apprivoise-moi!«, auf Deutsch: »Bitte ... zähme mich!«.


Die Teilnahme wurde ihr verweigert, obwohl sie bereit ist, sich den Schriftzug mittels Laser entfernen zu lassen. Seit 2012 hat sie dafür über dreitausend Euro bezahlt. Noch ist das Tattoo auf dem Unterarm lesbar, was normal ist. Es braucht Zeit und etliche Behandlungen, ehe die Pigmente verschwinden.


Im Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel konnte sie dagegen lesen, dass sie »keinen erkennbaren Willen« gezeigt habe, ihr Tattoo zu entfernen. Und es kommt noch ärger. »Die Bescheinigungen des Laser-Institutes wurden in der Stellungnahme der Bundespolizei vor Gericht sogar als Fälschungen bezeichnet«, berichtet Tatiana sichtlich angesäuert.


»Es war vermutlich auch nicht schlau«, ergänzt sie, »dass ich meinen ersten Widerspruch gegen die Ablehnung im Jahr 2012 nicht weiter verfolgt habe. Der Polizist am anderen Ende der Leitung empfahl mir damals, ich könnte mich ja im kommenden Jahr ja für die höhere Laufbahn bewerben, weil ich ein abgeschlossenes Studium habe. Also ließ ich meinen Widerspruch fallen«.


Damit war dieses Rechtsmittel für sie nicht mehr offen. Ihre zweite Option, die Bewerbung für die höhere Laufbahn, soll jetzt wegen ihres »großflächigen« Tattoos auch nicht greifen.


Hat vielleicht jemand etwas gegen Tatjana? Schwer vorstellbar, denn sie ist freundlich, ruhig und hat im Vorfeld alles getan, um die Zulassungsbedingungen zu erfüllen: Auf das vorgeschriebene Körpergewicht von mehr als fünfzig Kilogramm hat sie sich hochgefuttert, Gewichte gestemmt und sich auf die sportlichen Prüfungen vorbereitet. Denn sie möchte nichts lieber tun, als mit anderen Menschen im Dienst der Gerechtigkeit zu arbeiten. Wie viel Einsatz kann frau noch für einen Arbeitgeber zeigen?


Um sich ihren Berufswunsch doch noch erfüllen zu können, hat sie sich im Anschluss noch bei der Landespolizei beworben. »Den schriftlichen Eignungstest habe ich bestanden, bei der Sportprüfung habe ich die vorgeschriebene Mindestzahl der Hebungen beim Bankdrücken sogar überschritten. Hinterher hieß es dann, dass die ersten beiden Heber und einer in der Mitte nicht sauber gewesen seien und ich damit genau einen Heber unter der geforderten Mindestzahl lag.« Erneut flog Tatiana aus einem Bewerbungsverfahren.


Anstatt das Gespräch mit der jungen Frau zu suchen, wie es jede andere Firma in einem solchen Grenzfall täte, noch dazu mit einer Bewerberin, die menschlich, freundlich und engagiert ist, erhielt Tatiana von allen angefragten Polizeistellen Ablehnungen. »Bei der Bundespolizei könnte es auch daran gelegen haben«, mutmaßt Tatiana, »dass gerade erst ein Bewerber mit einer kleineren Tätowierung, einer ›13‹ am Hinterkopf, gerichtlich durchgewinkt wurde.« Ob man bei der erzkonservativen Bundespolizei, die mit ihrer Kampagne »Die Bundespolizei wird ›bunter‹ – und das ist auch gut so!« BewerberInnen mit »Migrationshintergrund« einbinden will, zu den ethnisch bunten Menschen nun nicht auch noch Menschen mit Tattoos auf dem Buckel haben möchte? Es scheint so.


Aufgeben will Tatiana noch nicht und wartet nun das Hauptverfahren ab. »Die Entscheidung dort wird aber wohl erst Anfang 2015 gefällt«, sagt Tatiana, »und dann kann ich noch bis zum Bundesgerichtshof gehen.« Ich drücke ihr die Daumen für diesen langen Weg. Den Glauben an das, was Tatiana zur Polizistin machen sollte – nämlich Kommunikation mit anderen, die menschliche Arbeit bei einer Behörde und einen lupenreinen Sinn für Gerechtigkeit – hat sie mittlerweile aber fast schon verloren. Und das ist, abgesehen von dem kleinkarierten und anachronistischen Theater um den liebevollen Spruch über das Wesen der Freundschaft von Antoine de Saint-Exupéry, das wirklich Traurige und Verrückte an dieser Geschichte.

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Dr. rer. medic. Mark Benecke · Diplombiologe (verliehen in Deutschland) · Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für kriminaltechnische Sicherung, Untersuchung u. Auswertung von biologischen Spuren (IHK Köln) · Landsberg-Str. 16, 50678 Köln, Deutschland, E-Mail: forensic@benecke.com · www.benecke.com · Umsatzsteueridentifikationsnummer: ID: DE212749258 · Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer zu Köln, Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln, Deutschland · Fallbearbeitung und Termine nur auf echtem Papier. Absprachen per E-mail sind nur vorläufige Gedanken und nicht bindend. 🗺 Dr. Mark Benecke, M. Sc., Ph.D. · Certified & Sworn In Forensic Biologist · International Forensic Research & Consulting · Postfach 250411 · 50520 Cologne · Germany · Text SMS in criminalistic emergencies (never call me): +49.171.177.1273 · Anonymous calls & suppressed numbers will never be answered. · Dies ist eine Notfall-Nummer für SMS in aktuellen, kriminalistischen Notfällen). · Rufen Sie niemals an. · If it is not an actual emergency, send an e-mail. · If it is an actual emergency, send a text message (SMS) · Never call. · Facebook Fan Site · Benecke Homepage · Instagram Fan Page · Datenschutz-Erklärung · Impressum · Archive Page · Kein Kontakt über soziale Netzwerke. · Never contact me via social networks since I never read messages & comments there.