2013 Carina Jasmin Englert: Die mediatisierte Logik des Verbrechens

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Name: Dr. Carina Jasmin Englert
DFG-Projekt 'Die Mediatisierung der Sicherheitspolitik'

Universität Duisburg-Essen
Kommunikationswissenschaft

Kommunikationsdesign
Folkwang Universität Essen


Die mediatisierte Logik des Verbrechens – oder: wie das Fernsehen uns das Unvertraute vermeintlich vertraut werden lässt

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„Jeder Regisseur würde ein Drehbuch mit einer derartigen Verkettung von Umständen als völlig unglaubwürdig ablehnen“

(Richard Thiess – Leiter der Kriminalpolizei in München in seinem Buch Mordkommission)


Das Fernsehen hat seine eigene Logik. Das gilt auch – oder insbesondere – für die Darstellung von Verbrechen (-saufklärung). Diese Logik muss nicht immer mit der Realität der Verbrechen (- saufklärung) übereinstimmen, denn was für einen Regisseur ‚unglaubwürdig‘ erscheint und nach dessen Einschätzungen weniger das Potential besitzt, in das Fernsehen aufgenommen zu werden, ist dennoch Bestandteil der Verbrechensaufklärung in der Realität. Dies deutet das obige Zitat von Richard Thiess an, das er im Kontext eines Kapitaldelikts äußert, dessen Lösung eine sehr unwahrscheinliche Wendung genommen hat. ‚Unglaubwürdig‘ wird die Darstellung der Aufklärung eines Verbrechens dann, wenn z.B. Sachverhalte nicht zusammenpassen, Alibis fehlen oder Lösungsvorschläge als eher unwahrscheinlich eingestuft werden. Letzteres traf auch im von Thiess beschriebenen Kriminalfall zu, in dem der am Ende überführte Täter zunächst trotz recht eindeutiger Beweislage (abgespülte Tatwerkzeuge in der Küche des Täters) als Tatverdächtiger ausgeschlossen wurde, weil die Beschreibung einer Zeugin des Täters als ‚Heiner Lauterbach‘-Typ nicht auf den Täter zutraf. Aufgelöst werden konnte der Fall erst, als sich herausstellte, dass die genannte Zeugin unter einer psychischen Erkrankung leidet, die sie in jedem Mann ihr Idol Heiner Lauterbach erkennen lässt. Diese Lösung des Kriminalfalles erscheint nach Thiess jedem Drehbuchautor unglaubwürdig und dieser würde solch einen Vorschlag für ein Drehbuch eher ablehnen. Unabhängig davon, ob diese Einschätzung von Thiess nun richtig ist oder nicht, interessant ist, dass sich ‚das Fernsehen‘1 Gedanken darüber zu machen scheint, was im Fernsehen unglaubwürdig und was glaubwürdig erscheint (vgl. auch hierzu Interview mit der Staatsanwältin Maria Steiger und das Interview mit Rechtsmediziner Prof. Dr. Tillmann Engel)2.


Diese Frage stellt sich ‚das Fernsehen‘ nicht zuletzt für seine ZuschauerInnen. Wünschen sich die RezipientInnen unterhaltende, verständliche Inhalte und Darstellungen, werden ihnen diese vom Fernsehen ‚geliefert‘ – Tendenz: steigend (vgl. Reichertz/Bidlo/Englert 2013; auch Englert 2011; zum Wettbewerb am deutschen Fernsehmarkt Zabel 2009; Saxer 2007: 19; Nieland 2011: 157)3.Unterhaltung bestimmt überwiegend das (Fernseh-) Programm (vgl. zur Dramaturgie von TV-Serien Eschke/Bohne 2010; Hallenberger 2008; Eick 2007: 57), denn diese bringt die Einschaltquote und die Einschaltquote bestimmt über den (ökonomischen) Erfolg einer Fernsehsendung und sichert ihr ‚Überleben‘ im Markt oder lässt sie von der Bildfläche verschwinden (vgl. Englert 2011). Dieser (vornehmlich ökonomischen) Logik (der Unterhaltung) untergeordnet werden nicht zu Letzt die Darstellungen von Kriminalfällen und deren Aufklärung im Fernsehkrimi, der Crime-Serie und der Reality-Doku über Verbrechensfälle (vgl. auch an dieser Stelle Interview mit der Staatsanwältin Maria Steiger; Interview mit Rechtsmediziner Prof. Dr. Tillmann Engel und Interview mit Dr. Frank Merten). Zu dieser Form von ‚leichter‘ und verständlicher Unterhaltung, bspw. durch den Fernsehkrimi, gehört, dass solcherlei Fernsehsendungen über Verbrechen (- saufklärung) möglichst ‚leicht‘ verständlich und einfach zu konsumieren sind (hierzu u.a. Wehn 2002: 8ff.). Die leichte Verständlichkeit basiert auf bestimmten Deutungsangeboten durch das Fernsehen im Hinblick auf den jeweiligen Kriminalfall, z.B. dass der Gärtner immer der Mörder ist, und dem immer gleichbleibenden und (lediglich leicht variierenden) Muster der Fernsehsendung über Verbrechensaufklärung.


Die dargestellten Verbrechensfälle und ihre Aufklärung folgen bevorzugt einem Muster (sowohl im Hinblick auf die Erzählstruktur als auch im Hinblick auf den Ablauf der Verbrechensaufklärung), das für die RezipientInnen einfach wiederzuerkennenden ist. Dieses Muster erleichtert das Verständnis der ablaufenden Handlung in Fernsehsendungen über Verbrechensaufklärung. Nahezu jede/r ZuschauerIn, der/die z.B. einen Krimi einmal gelesen oder eine Crime-Sendung gesehen hat, ist das (leicht variierende) Muster der Erzählung (z.B. dass ein bestimmtes Setting zu Beginn einer Kriminalgeschichte geöffnet wird) und das Muster des Aufklärungsprozesses eines Verbrechens bekannt: es geschieht ein Verbrechen (meist ein Mord), dem folgt die Ermittlung und am Ende des Aufklärungsprozesses steht die Lösung des Falles, die in den meisten Fällen zur Überführung des Täters führt (vgl. zum Grundmuster des Krimigenres z.B. Viehoff 2005: 93; zur Nachahmung des Musters US-amerikanischer Krimiserien in deutschen Fernsehserien u.a. Kließ 1982: 123; zum Muster des deutschen Krimis Brandt 1995: 20f.).4


Die behandelten Kriminalfälle folgen aber nicht nur einem bestimmten Muster in ihrer Erzählung und in ihrem Ablauf, sondern sie richten sich im Rahmen dieses Musters auch nach einer bestimmten Logik5, z.B. wenn zu Beginn eines Krimis jemand tot aufgefunden wird, dann handelt es sich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit um ein (Kapital-)Verbrechen oder auch: wenn ein Verbrechen stattgefunden hat, dann existiert ein Täter, der überführt werden muss. Es ist natürlich davon auszugehen, dass das beschriebene (Erzähl- und Ablauf-) Muster einer Fernsehsendung über Verbrechensaufklärung mal mehr und mal weniger in der jeweiligen Sendung variieren kann, z.B. gesteht der Verbrecher in einem Fall seine Tat selbst, in einem anderen Verbrechensfall kommt der Täter ums Leben und wieder in einem anderen Deliktsfall ist das aufzuklärende Verbrechen nicht ein Mord, sondern ein Steuerbetrug. Dennoch lässt sich in jeder Darstellung von Verbrechen (-saufklärung) im Fernsehen die beschriebene Grundstruktur wiedererkennen.


Nun haben die wenigsten ZuschauerInnen von Fernsehsendungen über Verbrechen (-saufklärung) bereits einen realen Kriminalfall erlebt, geschweige denn selbst aufgeklärt. 6 Der Prozess der Verbrechensaufklärung ist den meisten RezipientInnen fremd und sie erlangen und erlangten (meist) keine Einblick in die reale Welt der Verbrechensaufklärung, dennoch wird ein Großteil der ZuschauerInnen das oben beschriebene Muster des Aufklärungsprozesses (Verbrechen-Ermittlung- Lösung) kennen (vgl. Viehoff 2005: 93). Auf die Frage, woher dieses Wissen7 um das Muster des Ablaufs eine Verbrechenssaufklärungsprozesses bei den Gesellschaftsmitgliedern stammt, die keinerlei beruflichen oder privaten Bezug zur Kriminaltechnik und/oder Gerichtsmedizin besitzen, würde Niklas Luhmann ganz klar antworten: „Was wir über unsere Gesellschaft, ja über die Welt, in der wir leben wissen, wissen wir durch die Medien“ (Luhmann 1996: 9). Das Zitat impliziert, dass wir alles, was wir über unsere Gesellschaft, deren Mitglieder wir sind, wissen, aus den (Massen-) Medien wissen. Dagegen ist einzuwenden, dass zwar nicht alles Wissen in einer Gesellschaft allein Medienwissen (im Sinne von aus den Massenmedien stammend) darstellt, aber dass das Wissen in einer Gesellschaft zu einem großen Teil durch Medien generiert, gespeichert und weitergegeben wird, auch wenn der gesellschaftliche Wissensvorrat über das von den Massenmedien gedeutete, ausgewählte und verbreitete Wissen hinausgeht (vgl. Reichertz 2010: 18).


Interessant ist in diesem Zusammenhang die Frage, woher bestimmte Wissensbestände stammen, die man als Mitglied in einer Gesellschaft noch nicht erspürt, erhört, erfühlt, gerochen, gesehen und erkannt hat. Es ist anzunehmen, dass das, was die Mehrheit unserer westlichen (im Speziellen nach der Statistik des BKA deutschen) Gesellschaft über Verbrechen(-saufklärung) weiß, eben gerade nicht auf einer direkten Erfahrung in der Welt basiert, denn die wenigsten haben bisher direkte Einblicke in den Aufklärungsprozess eines Verbrechens (z.B. Dauer, Ablauf, Umfang, genaue Vorgehensweise und den Einsatz von kriminaltechnischen und gerichtsmedizinischen Methoden) erhalten. Den Mitgliedern einer Gesellschaft, die nicht beruflich (bspw. als Kriminalkommissar, Gerichtsmediziner oder Kriminalbiologe) direkt mit dem Aufklärungsprozess eines Verbrechens beschäftigt sind, haben keinen direkten Einblick, z.B. in den Ablauf einer Obduktion, in kriminaltechnische Schlussfolgerungsverfahren (im Volksmund auch als ‚Profiling‘ bezeichnet) oder in gerichtsmedizinische und kriminaltechnische Laboranalysen.


Die Vorstellungen bei den Personen, die nicht beruflich mit der Verbrechensaufklärung befasst sind (im Folgenden als Nicht-Experten im Vergleich zu den Experten in der Verbrechensaufklärung bezeichnet8), wie bspw. ein ‚Profiler‘9 arbeitet und das Phänomen des CSI- Effekts deuten bereits an, dass sich das Wissen bei Nicht-Professionellen über Verbrechen (- saufklärung) nicht unbedingt mit dem tatsächlichen Ablauf der Verbrechensaufklärung decken muss. Vielmehr weisen diese Phänomene darauf hin, dass das Wissen über Verbrechen (-saufklärung) mindestens teilweise auf den medialen Darstellungen von Verbrechen (-saufklärung) basieren könnte (vgl. Interview mit Staatsanwältin Maria Steiger und mit Rechtsmediziner Prof. Dr. Armin Walther; vgl. u.a. zum CSI-Effekt Englert 2013a und 2013b; Keuneke et al. 2011; Tyler 2006; Ramsland 2006; Harvey/Derksen 2005; Stinson et al. 2007; Smith et al. 2007; Maricopa County Attorney’s Office 2005; Watkins 2004; vgl. u.a. zur Vorstellung dessen, was als ‚Profiling‘ bezeichnet wird Vick/Dern 2005 und zum Mythos des ‚Profilers‘ auch Holzhauer 2009).


Ob Wissen über Verbrechen (-saufklärung) aus medialen Darstellungen (von Vorgängen in der Verbrechensaufklärung) bei Nicht-Experten in der Verbrechensaufklärung explizit thematisiert wird oder sich auch auf implizite Weise äußert, wenn diese mit einem Verbrechensfall konfrontiert werden, möchte die nachfolgende am Institut für Kommunikationswissenschaft an der Universität Duisburg- Essen durchgeführte kleine explorative Studie im Rahmen eines Forschungskolloquiums untersuchen. Hierzu wurde 14 Personen ein Tatortfoto x zur zweistündigen hermeneutischen Interpretation vorgelegt. Die TeilnehmerInnen erhielten die Aufgabe, zunächst das zu beschreiben, was auf dem Foto zu sehen ist, um in einem weiteren Schritt zu (re-) konstruieren, was zu dem auf dem Foto gezeigten Ergebnis geführt hat.10 Diese im Folgenden angeführten Erläuterungen zu dieser explorativen Studie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sollen lediglich einen ersten Einblick in das Feld über die Umgangsweisen mit (vermeintlichem) Wissen über Verbrechen (-saufklärung) ermöglichen.


1. Das Unbekannte: Deskription des zu interpretierenden Tatortfotos11

Das Tatortfoto zeigt den Ausschnitt eines mit einem hellgrauen Teppichboden ausgelegten Raumes. In der linken oberen Hälfte des Fotos sind die unteren Enden zweier weißer Türzargen zu erkennen, die sich von der gestrichenen und mit brauen Fußleisten gesäumten Wand absetzen. Undeutlich ist zu erkennen, ob die linke der beiden Türen leicht geöffnet ist oder ob es sich dabei um einen schwarzen rechteckigen Gegenstand handelt. Die recht der beiden Türen ist geschlossen. Zwischen beiden befindet sich ein schwarzer runder Gegenstand, der nicht genauer zu erkennen ist. Vier Teppichläufer sind von der rechten geschlossenen Türe bis zur Mitte des abgebildeten Ausschnitts des Raumes hintereinander gelegt. Drei dieser Läufer, von denen zwei kleiner und einer größer ist, sind aus Tierfellen, einer aus Baumwolle mit einem bunten Streifenmuster und werfen Falten bzw. liegen nicht komplett auf dem Boden auf, sondern auf dem Teil einer Türzarge. Im linken vorderen Ausschnitt des Fotos ist der Teil einer Rückansicht eines Monitors oder Flachbildschirms eines Fernsehers zu erkennen. Vor der rechten geschlossenen Tür ist der Teil es Sofas zu erkennen, das eine grün-lila-grau- schwarze Musterung aufweist. Es wird nicht deutlich, ob es sich dabei um einen Dreisitzer- oder ein Ecksofa handelt.


Vor dem Sofa, in der Mitte des Tatortbildes liegt ein unbekleideter weißhäutiger Körper senkrecht zur Aufnahme und diagonal im Raum, mit dem Bauch- und dem Gesäßbereich auf einem hellen Teppichläufer (erinnert an ein Schafsfell). Der Kopf liegt sehr nah am unteren Ende des Dreisitzersofas. Der Körper ist auf den Bauch gedreht und das Gesicht liegt dem Boden zugewendet, die Arme des Körpers sind nicht zu erkennen. Es ist unklar, ob sie fehlen oder unter der Brust und dem Bauch des Körpers liegen. An Rücken und Beinen sind gelbliche, dunkle violett-rote bis nahezu schwarze Flecken zu erkennen, v.a. am Gesäß, unteren Rückenbereich und an der linken äußeren Ferse des Körpers. Das Geschlecht des Körpers ist nicht auf den ersten Blick zu erkennen. Schulterlange blonde, in Wellen gelegte Haare verdecken die Gesichtshälfte des Körpers. Rechts neben dem Körper liegen schwarze Stofffetzen, die teilweise mit Nieten besetzt sind. Es ist nicht zu erkennen, ob diese Stofffetzen teilweise lose unter dem Körper liegen oder ob noch ein Arm in ihnen steckt, der ebenfalls unter dem Körper liegt. Vor dem Körper auf einem hellen Teppichläufer sind ein etwas größerer und vereinzelt kleine, teilweise verschmierte rote Flecken zu erkennen. Die Verwischung der roten Flecken reichen bis über den hellen Teppichläufer hinaus. Darüber hinaus liegt etwas neben vor dem Körper, das an einen Zigarettenstummel erinnert. In der unteren rechten Ecke der Aufnahme befindet sich ein kissenartiger Stoffberg, der weiß, gelb und rot marmoriert ist. Rechts neben dem Kopf der Leiche weist der graue Teppichbodenbelag dunkle Flecken auf, die sich auch den weißen Stoffberg umsäumen, gleichartige Flecken sind auch um den kissenartigen Stoffberg zu erkennen. Licht fällt auf den oberen Teil des Kopfes des Körpers, auf den zweiten Sitz des Dreisitzersofas, über die schwarzen Stofffetzen sowie über den kissenartigen Stoffberg. Es zeichnet sich in diesem Lichtschein eine Art Kreuz (Fensterkreuz) ab. Im unteren Fünftel mittig der Aufnahme ist ein halbrunder Schattenwurf zu sehen.


Lediglich die Minderheit der deutschen Bevölkerung wird in ihrem Leben mit einem Kapitaldelikt konfrontiert (vgl. erneut die Polizeiliche Kriminalstatistik Tabelle 91 Opfergefährdung von 2000 bis 2012). Umso interessanter erscheint die Frage, auf welches Wissen die InterpretationsteilnehmerInnen zurückgreifen, um die ihnen gestellte Aufgabe zu lösen und die Frage zu beantworten, welche Handlungen zu den auf dem Foto gezeigten Ergebnissen geführt haben. Besonderes Augenmerk wird bei der Analyse des hermetischen Deutungsprozesses darauf gelegt, ob Medien in dieser Interpretation unter der gegebenen Fragestellung explizit (und implizit) thematisiert werden und wenn ja, wie diese Thematisierung erfolgt.


2. Zur Bekanntmachung mit dem Unbekannten: Fernsehen, Hollywood und Tatort12

Der hermeneutischen Deutung des Tatortfotos stellten sich insgesamt 14 TeilnehmerInnen. 13 dieser InterpretationsteilnehmerInnen haben nie eine rechtsmedizinische oder kriminaltechnische Ausbildung erhalten, lediglich ein Teilnehmer übt eine berufliche Tätigkeit in der Kriminologie aus, allerdings weder speziell in der Kriminaltechnik noch in der der Gerichtsmedizin. Der Interpretation steht ein Moderator vor, der (wie in hermeneutischen Interpretationen üblich) durch Fragen, die TeilnehmerInnen dazu auffordert, das auf dem Foto Gezeigte erstens zu beschreiben, zweitens zu deuten und drittens zu interpretieren (zur hermeneutischen Interpretation u.a. Soeffner 2004; Hitzler/Reichertz/Schröer 2003; Reichertz 2003a und 2003b; zur praktischen Anwendung auch Englert 2013c).


Zu Beginn der Interpretation erklärt der Moderator den TeilnehmerInnen, dass die Operative Fallanalyse, deren MitarbeiterInnen auch als ‚Profiler‘ (des BKA und des LKA) bezeichnet werden, insbesondere Fälle der Schwerstkriminalität behandele, in denen die örtliche Polizei Unterstützung benötige. Die Operative Fallanalyse ziele darauf ab, neue Ermittlungsansätze in Kriminalfällen zu generieren. Hierzu würden in der Operativen Fallanalyse auch Tatortfotos, wie das im Folgenden zu auszudeutende, herangezogen und interpretiert.


Eine Teilnehmerin wirft unaufgefordert im Anschluss an die Erläuterungen des Moderators zur Operativen Fallanalyse ein: „Aber im Fernsehen machen die doch auch so Täterprofile.“ Dieses Zitat besitzt eine hohe Relevanz für die folgende Interpretation, da es als erste Äußerung im Deutungsprozess bereits auf ein bestimmtes Setting hinweist und einen (kontextuellen) Rahmen für alle nachfolgenden Beiträge anbietet. Obwohl die Erläuterungen des Moderators zu dem Aufgabenbereich der Operativen Fallanalyse ohne Bezug auf die Medien erfolgen, leitet eine Interpretationsteilnehmerin ihren Beitrag mit „Aber im Fernsehen [...]“ ein. Das Lexem ‚aber‘ erhält einen besonderen Stellenwert, zum ersten, da es zu Beginn des Satzes steht und dadurch betont wird und zum zweiten ist seine Bedeutung interessant: ‚aber‘ kann einen Gegensatz im Sinne von ‚jedoch‘ oder ‚dagegen‘ ausdrücken bzw. kann ‚aber‘ auch darauf hinweisen, dass man etwas anderes (in diesem Fall als das von dem Moderator Erläuterte) erwartet hat. Synonym für die zweite Bedeutung von ‚aber‘ werden auch ‚indessen‘ und ‚jedoch‘ verwendet. Des weiteren kann ‚aber‘ auch eine Form von Vorbehalt oder Einschränkung ausdrücken und eine Richtigstellung bzw. Ergänzung einleiten. Betrachtet man das auf das ‚aber‘ Folgende, nämlich das ‚Aber im Fernsehen‘, kann es sich nun um etwas im Fernsehen handeln, das entweder den von Moderator beschriebenen Aufgabenbereich der Operativen Fallanalyse wider Erwarten entgegenläuft oder dass das über die Operative Fallanalyse Gesagte einer Ergänzung bzw. Richtigstellung bedarf oder eingeschränkt werden muss. Unabhängig davon, welche dieser Deutungen zutrifft, ist entscheidend, dass diese Ergänzung, Richtigstellung oder Einschränkung zur Operativen Fallanalyse etwas aus dem Fernsehen aufgreifen möchte, denn es wird auf etwas im Fernsehen Bezug genommen.


Auf welche Inhalte sich das ‚im Fernsehen‘ konkret bezieht, z.B. auf eine bestimmte Sendung, einen Sender oder einen Moderator, der etwas über die Operative Fallanalyse gesagt hat, wird an dieser Stelle der Äußerung (noch) nicht ersichtlich. Interessant ist allerdings, dass ausgerechnet ‚das Fernsehen‘ und nicht das Internet, das Radio oder die Zeitung als Referenz für eine Ergänzung, Einschränkung oder Richtigstellung des Gesagten angeführt wird. Es scheint als sei das Fernsehen eine besonders verlässliche, deutliche, quantitativ oder qualitativ hochwertige Quelle, auch wenn nicht eindeutig wird, warum das Fernsehen hier als Referenz angeführt wird, scheint das Fernsehen eine Besonderheit zu besitzen, die es als (wichtige) Referenz dafür zulässt, ‚was die so machen‘. Das ‚die‘ als Personalpronomen scheint sich auf ‚die in der Operativen Fallanalyse‘ aus den Erläuterungen des Moderators zu beziehen (wenn man den Beitrag der Interpretationsteilnehmerin als neuen ‚Turn‘ versteht) und das ‚machen‘ auf deren Tätigkeitsbereich, wobei das ‚machen‘ noch sehr unspezifisch erscheint. ‚Machen‘ im Sinne von ‚tun‘ kann je nach Kontext durch alle möglichen Verben ersetzt werden kann, z.B. ‚schreiben‘, ‚erforschen‘, ‚analysieren‘ oder ‚erstellen‘. Betrachtet man die Fortführung des Satzes „Aber im Fernsehen machen die doch auch [...]“ erlangt das ‚aber‘ seine Bedeutung v.a. in Verbindung mit dem ‚doch auch‘. Das ‚doch‘ kann erneut als eine Form der Betonung verstanden werden, die eine gewisse Nachdrücklichkeit des Gesagten impliziert. Deutlich wird dies vornehmlich in Ausrufesätzen, wie ‚Ich habe es dir doch gesagt!‘ Hier kann das Lexem ‚doch‘ als Ausdruck davon verstanden werden, dass sich eine Vermutung bestätigt oder dass sich eine ursprüngliche Vermutung des Sprechers bewahrheitet, mit der sein Gegenüber nicht gerechnet hat.


Darüber hinaus kann ‚doch‘ eine Begründung von etwas einleiten, im Sinne eines ‚Es wird an dieser Stelle doch sehr deutlich, dass [...].‘ ‚Doch‘ kann auch als Ausdruck von Verwunderung oder Unmut gewertet werden, z.B. in dem Satz ‚Das ist doch immer dasselbe!‘ In Verbindung mit dem ‚auch‘ erscheint es wahrscheinlich, dass es sich um eine Ergänzung im obigen Beispiel ‚Aber im Fernsehen machen die doch auch so Täterprofile‘ handelt, im Sinne von ‚Neben der Generierung von neuen Erkenntnissen in schweren Verbrechensfällen machen die aber doch auch so Täterprofile‘. Interessant erscheint, wenn man die von der Teilnehmerin angeführte Aussage als Einwand versteht, dass das ‚aber‘ dann als deutliche Betonung verstanden werden kann, das einen wichtigen Satz einleitet. Weitergeführt wird der Satz durch „Aber im Fernsehen machen die doch auch so Täterprofile.“ Das Ende des Satzes ‚so Täterprofile‘ relativiert als Adverb mit der Bedeutung ‚so in der Art‘ die Genauigkeit einer nachfolgenden Aussage, im Sinne eines ‚schätzungsweise‘. Versteht man das Adverb ‚so‘ in diesem Sinne, lässt es das ‚Täterprofile‘ vage werden. Darüber hinaus kann das ‚so‘ als Partikel der Nachdrücklichkeit oder eine Form von Bekräftigung verstanden werden. Diese Deutung trifft v.a. dann zu, wenn ‚so‘ in Verbindung mit ‚doch‘ auftritt. Es liegt – betrachtet man den gesamten Satz – nahe, dass da ‚so‘ um eine Form der Vagheit ausdrückt: „Aber im Fernsehen machen die doch auch so Täterprofile“, da für die Bedeutung des ‚so‘ als Betonung die Satzstellung „So Täterprofile machen die doch auch im Fernsehen“ wahrscheinlicher erscheint. Deutlich aus diesem Satz tritt lediglich ‚das Fernsehen‘ als Referenz hervor, in dem etwas enthalten zu sein scheint, das in Verbindung mit der Operativen Fallanalyse, ‚Profilern‘ und Täterprofilen steht.


Das durch die Interpretationsteilnehmerin gesetzte Setting noch vor Beginn der eigentlichen hermeneutischen Deutung des Tatortfotos verbindet das Geschehen im Fernsehen mit den der Diskussion vorausgegangenen Erläuterungen zur Operativen Fallanalyse. Das Fernsehen scheint (für die Interpretationsteilnehmerin) eine gewisse thematisierenswerte Rolle zu spielen, wenn es um die Operative Fallanalyse bzw. ‚Profiler‘ und deren Tätigkeit geht, insbesondere bei der Erstellung von Täterprofilen. Es deutet sich an dieser Stelle eine Medienpräsenz in der folgenden Ausdeutung des Tatortfotos an. Diese Medienpräsenz kann nicht darauf zurückgeführt werden, dass tatsächlich ein Medium in gegenständlicher Form im Raum existiert (z.B. ein Fernsehgerät, auf dem eine Folge Tatort abgespielt wird), sondern die Medienpräsenz entsteht dadurch, dass etwas – nämlich ‚das Fernsehen‘ – thematisiert und damit ‚ins Spiel‘ gebracht wird.


Im nächsten Interpretationsschritt wird der Teilnehmer mit einem beruflichen Werdegang in der Kriminologie von dem Moderator gebeten, das Tatortfoto zu beschreiben. Er erklärt, dass vermutlicher Weise durch den Lichteinfall nicht zu identifizieren sei, ob es sich bei dem auf dem Foto abgebildeten Körper um eine männliche oder eine weibliche Person handelt. Deutlich für ihn treten allerdings die rötlichen Verfärbungen an der linken Seite und am Rücken- sowie Gesäßbereich am Körper hervor, die er als ‚Einblutungen‘ bezeichnet. Er vermutet, dass diese Verfärbungen am Körper mit einer bestimmten und ursprünglichen Lage des Körpers einhergehen könnten. Er schlussfolgert, dass die Person nicht in der Bauchlage gestorben ist, in der sie auf dem Foto gezeigt wird, sondern nach ihrem Tod bewegt und in die auf dem Foto abgebildete Bauchlage gebracht worden ist. Der Interpretationsteilnehmer thematisiert weder das Fernsehen noch Medien im Allgemeinen, sondern bleibt bei seinen (weitestgehend) deskriptiven Erläuterungen des auf dem Foto zu erkennenden Körpers.


Die InterpretationsteilnehmerInnen beginnen im Anschluss an diese Erklärungen nicht damit, den Körper weiter zu beschreiben, sondern sie gehen auf die Beschaffenheit des auf dem Foto abgebildeten Raums ein, in dem sich der Körper befindet. Neben dem Körper rechts befänden sich schwarze Stofffetzen sowie weiße Stoffteile mit roten und braunen Flecken und ein heller Teppich, auf dem der Körper liegt. Auf die zweite Nachfrage des Moderators hin, was denn die dunklen Flecken am Körper der Leiche sein könnten, setzt sich die Interpretation erneut in eine bestimmte Richtung fort: anstatt Vermutungen darüber anzustellen, welcher Art die Verletzungen sein könnten (z.B. Schuss- oder Stichverletzungen), beginnen die InterpretationsteilnehmerInnen damit, zu erörtern, dass die Flecken auf dem hellen Teppichläufer, auf dem die Leiche liegt, genau auf die Verletzungen am Körper ‚passen‘ könnten, wenn man davon ausgehe, dass die Leiche über den Teppich gerollt worden sei.


Selbst nach dem dritten Nachfragen des Moderators, welche Verletzungen am Körper auf dem Foto zu sehen ist, gehen die InterpretationsteilnehmerInnen immer wieder auf die Flecken auf dem Teppichläufer ein. Eine Interpretationsteilnehmerin, die ebenfalls keinerlei Erfahrung mit gerichtsmedizinischen oder kriminaltechnischen Belangen besitzt, erklärt in diesem Zusammenhang:

Das, was man an Verletzungen sehen kann, wirkt nicht als ob man dadurch stirbt. Naja also am Oberschenkel, also ich würde wirklich, wie ein Klappbild von den Flecken auf dem Teppich von der Verletzungsgröße am Körper schließen. Das wirkt nicht tödlich. Oder vielleicht hab ich da auch äh Hollywood-Dramatik äh im Kopf, dass ich da [...]

Die Interpretationsteilnehmerin bezieht sich explizit auf die auf dem Foto gezeigten Verletzungen am Körper. Sie betont dabei die Verletzung, die man sehen kann und lässt sich so einen ‚Spielraum‘ zur weiteren Interpretation offen, denn es könnten nach dieser Formulierung auch Verletzungen am Körper existieren, die man nicht sehen kann. Im zweiten Satzteil präzisiert sie, worauf sie mit ihrer Formulierung über die zu sehenden Verletzungen hinaus möchte: „[...] wirkt nicht als ob man dadurch stirbt.“ Das schwache Verb ‚wirken‘, kann hier weniger im Sinne von ‚tätig sein‘, ‚ausführen‘ oder ‚ansprechen‘ denn mehr als ‚anmuten‘ bzw. ‚den Eindruck erwecken‘ gedeutet werden. Wenn etwas einen Eindruck erweckt bzw. als etwas anmutet, ist dies nicht gleichzusetzen mit einer Feststellung, dass etwas tatsächlich so ist, sondern trägt mehr die Bedeutung, dass etwas wahrscheinlich so ist, aber auch anders sein könnte. Die Interpretationsteilnehmerin legt sich mit diesen Worten nicht eindeutig fest, sondern charakterisiert vielmehr etwas als wahrscheinlich, z.B. dass es wahrscheinlicher ist, dass man von diesen Verletzungen nicht stirbt als dass man von ihnen stirbt. Signifikant erscheint dieses Zitat in der Interpretation deshalb, da zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht deutlich wird, worauf sie ihre Vermutungen stützt.


Sie gibt keinerlei Referenz für das von ihr eingebrachte (vermeintliche) Wissen über Verletzungen und deren Zusammenhang mit der Wahrscheinlichkeit zu sterben, an. Sie hat nach eigenen Angaben weder eine rechtsmedizinische noch kriminalistische Ausbildung, noch ein gesteigertes Interesse an diesen Themenbereichen. Es bleibt also zu diesem Zeitpunkt der Interpretation fraglich, warum sie zu glauben scheint, dass die auf dem Foto abgebildeten Verletzungen am Körper des Opfers nicht so wirken, als seien sie tödlich. Die Interpretationsteilnehmerin erklärt weiter: „Naja also am Oberschenkel [...]“ und deutet damit nach der Verwendung der Partikel ‚naja‘ und ‚also‘, die in ihrer Kombination auf eine Schlussfolgerung hinweisen, auf eine Konzentration auf eine Verletzung am Oberschenkel des Körpers an. Diese Verletzung am Oberschenkel scheint für die Teilnehmerin einen besonderen Stellenwert zu besitzen, da sie diese aus mehreren Verletzungen am Körper des Opfers hervorhebt. Sie führt weiter aus: „[...] also ich würde wirklich, wie ein Klappbild von den Flecken auf dem Teppich von der Verletzungsgröße am Körper schließen.“ Nach einer erneuten Verwendung des Partikels ‚also’, der auf die Fortführung des vorher geäußerten Gedankengangs verweist, verwendet sie einen Konjunktiv ‚würde‘ im Sinne eines ‚wenn es der Fall wäre, dass, dann würde ich [...].“ Signifikant in diesem Zusammenhang scheint die Verwendung des Adverbs ‚wirklich‘, das weniger im Sinne von ‚in der Realität‘ verwendet wird, sondern mehr im Sinne von ‚wahrhaftig‘ oder ‚in der Tat‘. ‚Wirklich‘ erscheint als eine Form der Bekräftigung und des Nachdrucks von etwas, das im Folgenden gesagt wird, etwa wie in dem Ausspruch ‚Das ist in der Tat eine interessante Begebenheit!‘ Sie leitet das im Anschluss an das ‚wirklich‘ Gesagte damit in einer Form als signifikant ein, dass es bereits bevor es geäußert wird, Aufmerksamkeit generiert und Betonung findet. Sie spricht von einem „[...] Klappbild von den Flecken auf dem Teppich [...].“ Klappbilder besitzen die Eigenheit, dass sie zusammengeklappt werden können und das an einer ganz bestimmten Stelle, nämlich an der dafür vorgesehen Knickkante.


Beim Aufklappen ergeben sie dann ein ganzheitliches Bild, das durch die Knickkante in zwei Handlungseinheiten aufgegliedert werden kann, aber muss. Ausschlaggebend an der Verwendung des Lexems ‚Klappbild‘ ist, dass es bei dem Aufklappen eines solchen Bildes immer zu einer Vervollständigung von etwas (nämlich dem ganzen Bild) kommt. Im folgenden Satzteil wird deutlicher, was für die Interpretationsteilnehmerin an diesem Klappbild wichtig zu sein scheint: „Naja also am Oberschenkel, also ich würde wirklich wie ein Klappbild von den Flecken auf dem Teppich von der Verletzungsgröße am Körper schließen.“ Die Flecken auf dem Teppich scheinen der Teilnehmerin nicht darauf hinzudeuten, dass die Verletzungen am Körper so stark sind, dass man aufgrund ihrer stirbt. Sie vervollständigt durch die Metapher des Klappbildes ihren zu Beginn ihres Beitrags hervorgebrachten Gedankengang, dass die Verletzungen, die zu sehen sind, nicht tödlich wirken, indem sie präzisiert, dass die Flecken auf dem Teppich, klappt man das Bild zusammen, wohl mit den Verletzungen am Körper zusammenpassen. Die Flecken erscheinen für sie nicht darauf hinzuweisen, dass man durch das, was sie verursacht hat (sie geht davon aus, dass es die Verletzungen am Körper sind, die die Flecken hervorgerufen haben, da diese wie ein Klappbild zu den Flecken auf dem Teppich passen), stirbt. Der nachfolgende Satz „Das wirkt nicht tödlich“ greift erneut das Hilfsverb ‚wirken‘ auf und betont, dass die von ihr hergestellte Verbindung zwischen den Flecken auf dem Teppich und den Verletzungen am Körper des Opfers nicht anmuten, als seien sie tödlich. Bemerkenswert ist insbesondere die folgende Aussage der Interpretationsteilnehmerin: „Oder vielleicht hab ich da auch äh Hollywood-Dramatik im Kopf, dass ich da [...].“ Mit diesem Satz thematisiert die Interpretationsteilnehmerin nicht nur Hollywood und die Darstellungen im Fernsehen (und dem Kino), sondern setzt diese in Vergleich zu den auf dem Foto dargestellten Verletzungen und Menge von Blut. Im Zusammenhang mit dem Blutflecken erscheinen ihr die Verletzungen am Körper aufgrund der für sie als ‚gering‘ eingestuften Mengen an Blut nicht tödlich.


Sie könnten es aber vielleicht doch sein, wenn man davon ausgeht, dass Hollywood ‚dramatisiert‘. Interessant erscheint hier v.a. die Verwendung des Lexems ‚Hollywood‘. Es wäre ebenso denkbar gewesen, ‚Dramatik‘ in Verbindung mit ‚Film‘ oder ‚Reality-TV‘ oder ‚Medien‘ zu setzten, die Interpretationsteilnehmerin entscheidet sich allerdings für ‚Hollywood‘. ‚Hollywood‘ steht in Verbindung mit ‚Glamour‘ mit ‚actionreichen Darstellungen‘, bekannten Schauspielern, der ‚Stadt der Träume‘ und der ‚Fiktion‘, die in der Regel wenig mit der Realität zu tun hat. Intuitiv greift die Interpretationsteilnehmerin damit erst einmal auf ein Wissen zurück, das sie augenscheinlich aus ‚Hollywood‘ zu besitzen scheint und reflektiert das jedoch erst nach ihrem Gedankengang. Das Lexem ‚dramatisieren‘ beinhaltet eine klare Wertung, setzt man es in Vergleich zu ‚darstellen‘ oder ‚zeigen‘. ‚Dramatisieren‘ meint die Überspitzung Darstellung von etwas, das einem Geschehen mehr ‚Drama‘, mehr Tragik verleiht als es in Wirklichkeit der Fall ist. Die Interpretationsteilnehmerin deutet mit dieser Aussage an, dass sie nicht weiß, ob ihre Schlussfolgerung, dass die Blutflecken nicht auf tödliche Verletzungen am Körper hinweisen tatsächlich der Realität entspricht oder auf einem fälschlichen Eindruck basiert, der der Dramatisierung von Hollywood geschuldet ist. Sie zeigt mit ihren Worten offen an, das für sie die Unterscheidung zwischen medialer Darstellung von Verletzungen und damit in Verbindung stehen Blutmengen und deren reales Erscheinungsbild nicht klar voneinander unterscheidbar ist. Auch wenn nicht deutlich wird, warum ihr diese Unterscheidung zwischen medialer Darstellung und Realität nicht klar ist, bleibt entscheidend, dass sie die Hollywood-Darstellung als Grund für eine eventuelle Verfälschung ihres Bildes von Verletzungen und damit in Zusammenhang stehenden Blutmengen ansieht. Ebenfalls an dieser Stelle, wird das Fernsehen – oder in Form von Hollywood allgemeiner: die Medien – thematisiert und sind erneut Thema der Interpretation.


Die im Anschluss an diese Erläuterungen der Interpretationsteilnehmerin erneut durch den Moderator gestellte Frage nach den Verletzungen am Körper auf dem Foto führen wieder nicht zu deren Beschreibung in der Interpretationsgruppe.13 Vielmehr entwickelt sich eine Dynamik in der Gruppe, die Umgebung und Platzierung des Körpers im abgebildeten Raum zu beschreiben: „Die sieht ja sehr inszeniert da hingelegt aus. Also so [...] als so parallel wie die Füße da zum Beispiel so aufgestellt sind, also so gestorben [...]“ und ein anderer Interpretationsteilnehmer erklärt: „Also die Kleider sind ja sehr symmetrisch im rechten Winkel jetzt [...].“ Interessanter für die Interpretationsteilnehmer als die Beschreibung der Verletzungen an der Leiche erscheint zunächst deren Platzierung, die sie als ‚Inszenierung‘ beschreiben. Erneut versuchen sie – wie auch schon die InterpretationsteilnehmerInnen zuvor, das Gezeigte in einen logischen Zusammenhang zu bringen, ihm eine bestimmte (an dieser Stelle vornehmlich räumliche) Ordnung zuzuschreiben, die ‚inszeniert‘ wirkt. Das Lexem ‚Inszenierung‘ drückt ein ‚in Szene setzen‘ aus, dass etwas auf eine bestimmte Art und Weise im Hinblick auf ein besonderes Ziel hin dargestellt wird, z.B. in Form einer spannenden, traurigen, unterhaltsamen, lustigen oder dramatischen Inszenierung eines Geschehens. Wichtig ist an dem Lexem ‚Inszenierungen‘ dass sie ihre Rezipientinnen dazu anregen, auf ein Geschehen eine bestimmte Perspektive einzunehmen, das kann auch heißen, dass ein eigentlich dramatischer Umstand eher nüchtern und faktisch dargestellt wird. Wird etwas ‚inszeniert‘ wird es nicht mehr unvoreingenommen gezeigt, sondern ihm wird bereits eine bestimmte Bedeutung sehr deutlich beigegeben und diese Inszenierung ist dann keine möglichst unvoreingenommene Darstellung mehr von etwas. Es liegt die Vermutung nahe, dass die InterpretationsteilnehmerInnen davon ausgehen, dass im Kontext eines Verbrechensfalles eher unüblicher Weise die Kleidung im rechten Winkel angeordnet wird und eine Parallelstellung der Füße auftritt, was sie auf eine ‚Inszenierung‘ schließen lässt, die sie aufgrund des Gezeigten für wahrscheinlicher halten als für eine willkürliche oder zufällige bzw. weitgehend unvoreingenommene Platzierung des Körpers.

Also ich glaube diese Auffindeform ist ja schon sehr äh ungewöhnlich. Ähm, äh, das, äh das so mit dem unbekleidet sein und dass man so, so davor liegt symmetrisch, die Arme irgendwie so weg, äh Beine gerade, Gesicht relativ gerade, alles. Das wirkt schon sehr inszeniert (-) und da brauch man eigentlich nicht viel, da brauch man nur ein paar Mal den Tatort geguckt haben und schon denkt man: ach guck ma hier, hier is doch was passiert.

Der erste Teil des Redebeitrags eines Interpretationsteilnehmers schließt an den zuvor von ihm geäußerten Inszenierungsgedanken an, wesentlich interessanter im Hinblick auf die zu beantwortende Forschungsfrage erscheint allerdings der zweite Teil des Beitrags: „Das wirkt schon sehr inszeniert (-) und da brauch man eigentlich nicht viel, da brauch man nur ein paar Mal den Tatort geguckt haben und schon denkt man: ach guck ma hier, hier is doch was passiert.“ Der Redebeitrag beginnt mit der Verwendung des Hilfsverbs ‚wirken‘, dessen Deutung bereits in einem der vorhergehenden Beispiele näher erläutert worden ist und auch in diesem Kontext des Satzes „Das wirkt schon sehr inszeniert [...]“ erneut die Deutung von ‚anmuten‘ bzw. ‚erscheinen‘ eines ‚auf jemanden wirken‘ zu besitzen scheint. Das darauffolgend verwendete ‚schon sehr‘ kann entweder als Zeitangabe, wie ‚schon sehr früh‘ oder als Partikel in Form einer Bestärkung von etwas gedeutet werden. Betrachtet man das darauffolgende Wort „Das wirkt schon sehr inszeniert [...]“ zeigt sich, dass in diesem Kontext die Deutung des ‚schon‘, v.a. mit dem Adverb ‚sehr‘ auf das Verb ‚inszenieren‘ bezieht und dessen Ausmaß betont, etwas wirkt ‚schon sehr inszeniert‘. Die Fortführung nach einer kurzen Redepause „[...] und da brauch man eigentlich nicht viel [...]“ ergibt für sich genommen zunächst nicht viel Aufschluss darüber, was mit dem ‚da‘ angesprochen wird, deutlich wird lediglich, dass es sich weniger um eine Konjunktion, sondern in diesem Kontext mehr um ein Adverb, wie es in Orts- (z.B. ‚an dieser Stelle‘) oder Zeitangaben (bspw. ‚in diesem Augenblick‘) und bei Bedingungen oder Schilderungen (wie ‚in dieser Hinsicht‘) sowie als Abkürzung, z.B. für ‚dafür‘, ‚dabei‘, ‚daher‘, ‚danach‘, Verwendung findet.


Betrachtet man das ‚und da‘ im Kontext des vorherigen Satzes ‚das wirkt schon sehr inszeniert‘ ist die wahrscheinlichste Bedeutung des ‚und da‘, dass es sich auf das ‚inszeniert wirken‘ bezieht im Sinne eines ‚und dabei‘. So verstanden, liegt nahe, dass auch die Weiterführung ‚[...] und da brauch man eigentlich nicht viel‘ auf das ‚inszeniert wirken‘ referiert. Das schwache Verb ‚brauchen‘ als ‚benötigen‘ bzw. ‚bedürfen‘ oder ‚gebrauchen‘ in Kombination mit ‚man eigentlich nicht viel‘ scheint darauf abzuzielen, dass man für etwas, das in Zusammenhang mit dem ‚(auf jemanden) inszeniert wirken‘ eigentlich nicht viel braucht. Das Lexem ‚eigentlich‘ weist darauf hin, dass sich der Interpretationsteilnehmer nicht absolut sicher zu sein scheint, ob man ‚da nicht viel braucht‘, es aber vermutet und irgendeine bestimmte Vorstellung davon zu besitzen scheint, was man für das ‚inszeniert wirken‘ braucht. Was man genau braucht bzw. wovon man nicht viel braucht bedarf der Betrachtung der weiteren Ausführungen des Interpretationsteilnehmers: „(-) und da brauch man eigentlich nicht viel, da brauch man nur ein paar Mal den Tatort geguckt haben und schon denkt man: ach guck ma hier, hier is doch was passiert.“ Das ‚da brauch man nur‘, verstärkt die Aussage, des vorherigen Satzes, dass man eigentlich nicht viel braucht.


Vornehmlich das Adverb ‚nur‘ deutet an, dass es lediglich etwas Bestimmten und nichts anderem bedarf als das eine – so wie es bei der Verwendung von ‚lediglich‘ oder ‚ausschließlich‘ gemeint ist. ‚Nur‘ drückt eine Ausschließlichkeit aus und konzentriert sich auf eine ausgewählte Sache, einen Umstand oder Ähnliches, das eigentlich nicht viel ist. Eine Präzisierung des ‚etwas, das man ausschließlich benötigt‘, erfolgt in der weiteren Ausführung des Interpretationsteilnehmers: „[...] da brauch man nur ein paar Mal den Tatort geguckt haben [...].“ Das nur bezieht sich auf ein ‚paar Mal Tatort geguckt haben‘. Interessant ist, dass eine weitere Betonung des ‚nur‘ durch das ein ‚paar Mal‘ erfolgt, denn das Pronomen ‚paar‘ im Sinne von ‚einige‘, ‚wenige, aber nicht viele‘ beschreibt die Häufigkeit dessen, was folgt: nämlich den Tatort geguckt zu haben. Auffallend in der gesamten Äußerung des Interpretationsteilnehmers ist, dass er durch Lexeme wie ‚nicht viel‘, ‚nur‘ und ‚ein paar Mal‘ immer wieder Einschränkungen einer Menge bzw. Häufigkeit vornimmt, wenn er davon spricht, dass etwas inszeniert (auf jemanden) wirkt. Deutlich dafür wird, auf was sich die Mengen- und Häufigkeitsangaben beziehen, nämlich auf das ‚Tatort gucken‘. Grundsätzlich gibt es auch hier mehrere Möglichkeiten das Lexem ‚Tatort‘ zu deuten: entweder es handelt sich um einen Tatort als (zunächst wertneutral verstandener) Ort, an dem sich eine Tat zugetragen hat oder um einen Tatort im kriminalistischen Sinne als:

Ort der Tat. (1) Eine Tat ist an jedem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat oder im Fall des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem er zum Tatbestand gehörenden Erfolg eingetreten ist oder nach der Vorstellung des Täters eintreten sollte. (2) Die Teilnahme ist sowohl an dem Ort begangen, an dem die Tat begangen ist, als auch an jedem Ort, an dem der Teilnehmer gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem nach seiner Vorstellung die Tat begangen werden sollte. Hat der Teilnehmer an einer Auslandstat im Inland gehandelt, so gilt“ für die Teilnahme das deutsche Strafrecht, auch wenn die Tat nach dem Recht des Tatorts nicht mit Strafe bedroht ist (StGB 2011: 15).

Eine weitere Lesart von ‚Tatort‘ könnte auch die so benannte im Ersten Deutschen Fernsehen ausgestrahlte Krimisendung sein, die man ‚ein paar Mal geguckt haben muss‘. Die Redewendung ‚Tatort gucken‘ spricht für die zweite Lesart, da die kriminalistische Wendung eher ‚einen Tatort besichtigen oder in Augenschein nehmen‘ lauten würde und Bezug auf einen Ort nehmen würde, an dem sich etwas ereignet hat. Die Unterscheidung zwischen ‚Tatort gucken‘ und ‚Tatort besichtigen‘ wäre schwieriger, hätte der Interpretationsteilnehmer das Verb ‚anschauen‘ verwendet, da dieses eine neutraler Formulierung sowohl von im ‚Fernsehen ansehen‘ als auch ‚sich einen Tatort ansehen‘ gewesen wäre. ‚Gucken‘ erinnert dagegen mehr an ‚Fernsehgucken‘ und ‚Tatortgucken‘ weniger an eine Tatortbesichtigung. Interessant ist, dass ausgerechnet die Sendung Tatort als Referenz genannt wird, um entweder erkennen zu können, ob etwas inszeniert worden ist oder wie man etwas inszeniert. Auffällig ist, dass der Teilnehmer überhaupt eine Fernsehsendung als Referenz anführt und keinen Internet- oder Zeitschriftenbeitrag, keinen Zeitungsartikel und v.a. keine wissenschaftlich- kriminalistische Referenzquelle, wie ein Lexikon der Kriminologie.


Er bezieht sich auf eine Fernsehsendung, da diese die signifikante Quelle dafür zu sein scheint, ob man erkennt, ob etwas inszeniert wurde oder wie man etwas inszeniert. Interessant ist auch, dass er sich auf eine bestimmte Sendung bezieht. Es hätte (aufgrund der steigenden Tendenz von Krimi- und Crime-Sendungen im Fernsehen, siehe Einleitung) jede andere beliebige Sendung als Referenz angeführt werden können, z.B. CSI-Den Tätern auf der Spur, Medical Detectives, Aktenzeichen XY... ungelöst, doch der Interpretationsteilnehmer hat sich ausgerechnet für den Tatort entschieden. Diese Sendung scheint für den Teilnehmer konkurrenzlos ein Beleg dafür zu sein, dass man, wenn man den Tatort ein paar Mal gesehen hat, feststellen kann ob etwas ‚inszeniert wirkt‘. Mit diesem Redebeitrag misst er der Sendung so viel Bedeutung zu, dass sie als einziger Beleg für das Erkennen einer Inszenierung ausreicht und geht sogar noch weiter, wenn er erklärt: „[...] und schon denkt man: ach guck ma hier, hier is doch was passiert“, denn der Partikel ‚schon‘ in der Fortführung ‚und schon‘, verstärkt den Eindruck, dass es ausreicht, wenige Male den Tatort zu sehen, um schon zu denken: ‚ach guck ma hier, hier is doch was passiert.‘ An dieser Stelle muss es nicht zwangsläufig mehr um die zuvor thematisierte Inszenierungswirkung auf dem Foto gehen. Vielmehr erscheint die Formulierung von ‚um schon zu denken: ach guck ma hier, hier is doch was passiert‘ den Anschein zu erwecken, dass man als RezipientIn von ein paar Folgen der Sendung Tatort bei einem solchen Foto schon denkt ‚ach guck ma hier, hier is doch was passiert.‘


Der Teilnehmer bringt durch seinen Beitrag die Sendung Tatort mit dem Denken von ‚man‘ zusammen, das heißt er bezieht sich auf jemand unspezifisches (unabhängig z.B. von Bildungsstand, sozialem Status oder finanziellem Hintergrund), der ein paar Mal Tatort geguckt hat, der dessen Denken zunächst in irgendeiner Weise zu beeinflussen scheint. Deutlicher wird der Zusammenhang zwischen ‚ein paar Mal Tatort gucken‘ und ‚denken‘ im abschließenden Teilsatz: „ach guck ma hier, hier is doch was passiert“, denn an dieser Stelle wird deutlich, wie das paar Mal Tatort gucken, das Denken zu beeinflussen scheint, wenn man auf ein solches Foto, wie das, das den InterpretationsteilnehmerInnen gezeigt wurde, trifft. Als erstes führt das paar Mal Tatort gucken dazu, dass jemand in solch einer Situation denkt ‚Ach, guck ma hier‘. Die Interjektion ‚ach‘ kann zwar ein Ausruf des Bedauerns, des Schmerzes oder der Verneinung sein, mutet im Zusammenhang mit dem ‚guck ma hier‘ doch mehr als Aufforderung bzw. als Ausdruck des Verstehens an. Das ‚guck ma hier‘ als Imperativ, stellt eine Aufforderung an jemanden (hier unspezifisch an wen) dar, sich etwas im ‚Hier‘ anzusehen. Unabhängig an wen sich diese Aufforderung richtet und was mit ‚hier‘ genau bezeichnet wird, es scheint sich bei dem von dem Sprecher Gesehenen um etwas Mitteilens- bzw. genauer Zeigenswertes zu handeln, das er mit jemandem teilen möchte bzw. auf das er jemanden aufmerksam machen möchte. Das daran anschließende ‚hier ist doch was passiert‘, bleibt durch die erneute Verwendung des unspezifischen ‚hier‘, des ‚was‘ und das schwache Verb ‚passieren‘ zwar unpräzise, aber das ‚doch‘ markiert den Nachdruck der Feststellung, dass etwas passiert sein muss, das als zeigenswert gilt und dem man nicht alleine, sondern gemeinsam Aufmerksamkeit schenken sollte.


Es wurden im Vorangegangenen drei für die Fragestellung signifikante Redebeiträge der InterpretationsteilnehmerInnen näher untersucht, in denen Medien in unterschiedlicher Form thematisiert wurden. Erstens als ‚im Fernsehen‘, wobei unklar blieb, ob es sich um bestimmte Sendung, einen Sender, Schauspieler oder einen Moderator handelt, der etwas zur Operativen Fallanalyse bzw. zu ‚Profilern‘ und ihrem Tätigkeitfeld erläutert hat. Deutlich wird an der Verwendung des ‚im Fernsehen‘ lediglich, dass sich die Interpretationsteilnehmerin auf bestimmte Inhalte (in welcher Form auch immer) aus dem Fernsehen bezieht und diese Inhalte aus dem Fernsehen als Referenz für den Tätigkeitsbereich der Operativen Fallanalyse anführt. Zweitens thematisierte eine weitere Interpretationsteilnehmerin die ‚Hollywood-Dramatik‘, die zwar auch aus dem Fernsehen bekannt ist, jedoch auch auf das Kino anspielen kann und einen übergeordneten Begriff in der gesamten Medienlandschaft darstellt. Dramatik findet sich z.B. auch in einer großen Tageszeitung in Deutschland. Interessant ist hier die Verwendung von ‚Hollywood‘ als Synonym für das Zentrum der gesamten US-amerikanischen Filmindustrie, das auch als ‚Traumfabrik‘ bezeichnet wird. Diese Benennung ist deshalb so passend im Redebeitrag der Interpretationsteilnehmerin, da sie offen darlegt, sich nicht darüber im Klaren zu sein, ob ihre Einschätzung, dass die geringen Flecken auf dem Läufer und die dazu passenden Verletzungen am Körper des Opfers tatsächlich nicht tödlich sind, nicht nur die ‚Hollywood-Dramatik‘ verfälscht worden ist.


Die dritte signifikante Stelle in der Analyse der Interpretation des Tatortbildes ist die erneute Referenz auf die Sendung Tatort und deren Bedeutung für das Denken im Kontext einer Tatortfotointerpretation. Der Interpretationsteilnehmer bezieht sich nicht nur konkret auf eine bestimmte Fernsehsendung, sondern schreibt dieser auch (nach lediglich ein paar Mal angucken) das Potential zu, den Denkprozess bei einer Fotointerpretation, wie der vorliegenden, von potentiell jedermann darauf hin zu lenken, dass dieser sagt: ‚ach, guck ma hier, hier ist was passiert‘ und nicht davon auszugehen, dass es sich, bspw. um ein harmloses Foto einer Theateraufführung handelt. Er weist damit der Sendung Tatort das Potential zu, bestimmte Deutungen von gewissen Situationen den RezipientenInnen näher zu legen als andere und deren Interpretationsraum durch klare Deutungsangebot (z.B. wenn jemand mit solch einer parallelen Fußstellung mit dem Bauch und dem Gesicht auf dem Boden verletzt liegt, ist es eine Inszenierung) zu lenken bzw. zu komponieren.


An allen drei Beiträgen zeigt sich, dass Medien, insbesondere das Fernsehen, bei der Generierung von Lesarten in einer Gruppe von Nicht-Experten in der Verbrechensaufklärung in einer Tatortfotointerpretation zu besitzen scheinen. Ob als ‚im Fernsehen‘, ‚Hollywood-Dramatik‘ oder als konkrete Sendung ‚Tatort‘, das Fernsehen scheint in Form einer gewissen Medienpräzens während der Deutung des Fotos am Interpretationsprozess durch Nicht-Experten in der Verbrechensaufklärung teilzuhaben, wenn es darum geht, dass sie sich das Unbekannte bekannt zu machen versuchen.


3. Die Ordnung der ‚Spuren‘: Eine (Krimi?) Geschichte über mehr als eine Leiche

Auffällig bei der Betrachtung des Interpretationsprozesses ist, dass die TeilnehmerInnen trotz fünfmaliger Aufforderung durch den Moderator in den ersten rund 25 Minuten der Interpretation nicht auf die Verletzungen am Körper des auf dem Foto abgebildeten Opfers näher eingehen.


Selbst nach der Beschreibung der Verletzungen am Körper des Opfers, das auf dem Foto abgebildet ist durch den Interpretationsteilnehmer mit kriminologischer Berufsausbildung, geht ein Teilnehmer nicht auf diese Verletzungen ein, sondern erklärt: „[...] aber da is ja auch noch mehr, ich mein [...] da is ja nich nur die Leiche.“ Die Einleitung des Satzes „aber da is ja auch noch mehr“ deutet zunächst durch das ‚aber‘ an, dass es hier entweder einen Widerspruch, einen Einwand oder einer Ergänzung des bereits Gesagten durch den Interpretationsteilnehmer bedarf, der gerade spricht (zur Analyse des Partikels und der Konjunktion ‚aber‘ siehe oben). ‚Da‘ als Konjunktion im Sinne von ‚weil‘ scheint in diesem Zusammenhang weniger eine Rolle zu spielen als die Deutung des ‚da‘ als Adverb, das als örtliche Angabe synonym zu ‚an dieser Stelle‘, ‚hier‘ oder ‚dort‘, denn es bezieht sich auf ein zu beschreibendes Foto, das an eine Leinwand im Zimmer projiziert wurde und daher eine örtliche Angabe darstellt (auch zu verstehen als ‚im abgebildeten zu beschreibenden Raum‘ ). Die gesamte Aussage „aber da is ja auch noch mehr“ erscheint deshalb besonders interessant, da die Aneinanderreihung von ‚ja auch noch mehr‘ eine sehr starke Nachdrücklichkeit zu implizieren vermag. Das ‚ja‘ kann hier nicht auf einen Partikel der Zustimmung (im Gegensatz zu ‚nein‘) reduziert werden. Vielmehr stellt das ‚ja‘ in dieser Kombination einen Partikel der Nachdrücklichkeit dar, der auf entweder auf etwas bereits Bekanntes (bspw. als Synonym zu ‚bekanntlich‘) hinweist, etwas Implizites explizit thematisiert oder der etwas mahnend hervorhebt (wie im Sinne von ‚unbedingt‘, ‚ganz bestimmt‘) der etwas einschränkt, worauf insbesondere das ‚aber‘ am Satzanfang hinweist.


Aufgrund des ‚aber‘ liegt nahe, dass in dem Satzanfang ‚aber da is ja‘ eine Einschränkung des zuvor Gesagten angedeutet wird, das sich auf das ‚da‘ bezieht. Betrachtet man den gesamten Satz ‚aber da is ja auch noch mehr‘, fällt auf dass das ‚auch‘ als Adverb mit der Bedeutung ‚ebenfalls‘ oder als Partikel im Sinne einer Bekräftigung der Aussage verwendet werden kann. In Verbindung mit dem ‚noch‘ als Partikel, der eine Verstärkung (wie ‚in darüber hinaus‘) ausdrückt, scheint das ‚auch‘ ebenfalls als Bekräftigung und nicht als ‚ebenfalls‘ verstanden werden zu können, wie in ‚aber da is ja doch noch mehr‘. Es verhärtet sich die Lesart, dass es sich bei diesem Satz um eine nachdrücklich formulierten Hinweis auf eine Ergänzung des bereits in der Interpretation Gesagten handelt. Allerdings ist unklar, auf was diese Ergänzung konkret referiert. Bezieht man die Fortführung des Satzes in die bisherige Deutung mit ein, wird der Bezug der Ergänzung deutlicher: „aber da is ja auch noch mehr, ich mein (-) da is ja nich nur die Leiche.“ Das ‚ich mein‘ lässt sich gliedern in das ‚ich‘ als Pronomen, das der Sprecher auf sich selbst bezieht und in das schwache Verb ‚meinen‘ als Synonym für ‚einer bestimmten Überzeugung sein‘, ‚eine bestimmte Absicht/Ansicht besitzen‘ bzw. ‚etwas zum Ausdruck bringen wollen‘. Der Sprecher scheint damit auszudrücken, dass er einer bestimmten Ansicht ist, nämlich, dass ‚da (auf dem Foto bzw. in dem auf dem Foto abgebildeten Raum) ja auch noch mehr is‘. Das Ende des Satzes ‚da is ja nich nur die Leiche‘ zeigt klar den Bezug des bisher Geäußerten an, nämlich dass der Sprecher die Ansicht hat, dass ‚da‘ (auf dem Foto bzw. in dem abgebildeten Raum) ‚ja nicht nur‘ etwas ist, sondern darüber hinaus noch viel mehr.


Erneut verwendet er das ‚ja‘ als Partikel der Nachdrücklichkeit, was die Relevanz des Geäußerten (zumindest für den Sprecher) verdeutlicht. Im Gesamtzusammenhang ‚da is ja nich nur die Leiche‘ zeigt sich, dass sich die mit zweifacher Nachdrücklichkeit angeführte Ergänzung des Sprechers auf ‚die Leiche‘ bezieht. Zum ersten weist der bestimmte Artikel darauf hin, dass es sich um eine ganz bestimmte Leiche handelt, nicht um eine beliebige. Zum zweiten zeigt sich, dass der Sprecher den vom Vorredner beschriebenen Körper eindeutig für sich als Leiche identifiziert zu haben scheint und es handelt sich für ihn nicht um den Körper einer verletzten Person, sondern um einen toten Körper. Interessant an dem Zitat ist, dass der Sprecher mit zweifacher Nachdrücklichkeit darauf hinweist, dass neben der Leiche auch noch viel mehr existiert, das es zur Lösung der Aufgabe (Beantwortung der Frage, was zu dem Ergebnis auf dem Foto geführt hat) zu beschreiben gilt. Er nimmt damit bewusst und absichtlich Abstand von der weiteren Beschreibung des auf dem Foto abgebildeten Körpers und lenkt auch die Konzentration der anderen InterpretationsteilnehmerInnen auf etwas anderes als den in der Mitte des Fotos platzierten Körper.


Diese ‚Ablenkung‘ wird von den InterpretationsteilnehmerInnen in der weiteren Interpretation aufgegriffen und sie beschreiben weitere Gegenstände auf dem Foto: neben dem Körper rechts befänden sich schwarzen Stofffetzen sowie weiße Stoffteile mit roten und braunen Flecken und ein heller Teppich, auf dem der Körper liegt. Signifikant erscheint in diesen Beschreibungen der Gegenstände auf dem Foto zu sein, dass die TeilnehmerInnen mehrfach die roten Flecken auf dem vordersten hellen Teppichläufer in ihren Beschreibungen des Raumes aufgreifen. Eine Interpretationsteilnehmerin erklärt:

[...] es sieht aus wie, also ich weiß nicht wie Blut aussieht eigentlich, aber es kö (-), also es sieht aus wie Blut. Ähm, es ist, komischer Weise hat dieser Läufer da rechts halt ziemlich wenige Blutflecken für so viel äh Blutergüsse oder Wunden, die sie da hat am ganzen Körper. Es könnte halt eben sein, dass sich die Lage in die Richtung verschoben hat auch.

Die Teilnehmerin beginnt mit dem Satz, dass sie nicht weiß wie Blut aussieht – eigentlich. Das Lexem ‚eigentlich‘ weist bereits darauf hin, dass sie nicht sicher zu wissen scheint, wie Blut aussieht, aber dennoch irgendeine gewisse Vorstellung davon hat, wie es aussehen könnte bzw. dass ihr die Vermutung, dass es sich auf dem Foto um Blut handelt, das zu sehen ist, näher liegt, als irgendeine andere. Ebenso denkbar wäre gewesen – und aufgrund dessen, dass die Teilnehmerin gar nicht weiß, wie Blut aussieht – dass es sich um Kakaoflecken auf dem Teppichläufer handelt oder um Tropfen von Exkrementen, sie entscheidet sich allerdings trotzdem für Blut. Dieser Eindruck verhärtet sich gegen Ende des Satzes, an dem aus einer mehr vermutenden Formulierung mit dem Adverb ‚eigentlich‘ und dem angedeuteten Hilfsverb ‚können‘ ein deutlich formuliert Aussagesatz, sogar eingeleitet durch ein Lexem der Schlussfolgerung ‚also‘ wird: „[...] also es sieht aus wie Blut.“ Interessant ist an dieser Formulierung nicht nur das ‚also‘, sondern auch die Verwendung des Verbs ‚aussehen‘. Die Interpretationsteilnehmerin bezieht sich damit allein auf das, was sie sehen kann.


Sie kann es nicht erreichen oder ertasten, sondern sie verlässt sich allein darauf, dass sie sehen kann, dass es sich um Blut handelt, das dort auf dem Foto abgebildet ist. Sie glaubt, Blut zu erkennen. Im Anschluss daran beginnt sie den nächsten Satz mit einem Partikel der Unsicherheit bzw. des Überlegens ‚ähm‘. Sie zeigt damit an, dass nun etwas folgt, das entweder unsicher ist oder das ebenso wie der vorher geäußerte Satz das Ergebnis eines Denkprozesses darstellt, der in ihrem Kopf zurzeit in der sie spricht noch abläuft bzw. noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Bestätigung findet diese Deutung in der Fortführung des Satzes, in der sie damit beginnt ‚es ist‘ und diesen weiterführt ‚komischer Weise hat dieser Läufer [...]‘, sie bricht damit die Einleitung der ersten Aussage ab, die sie durch ‚es ist‘ begonnen hat, eine Einleitung, die man eher bei Feststellungen als unsicheren Formulierungen verwendet. Allerdings führt die Interpretationsteilnehmerin diesen Satz nicht weiter aus, sondern entscheidet sich dafür einen neuen zu beginnen, indem sie sagt: „[...] komischer Weise hat dieser Läufer da rechts halt ziemlich wenige Blutflecken für so viel äh Blutergüsse oder Wunden, die sie da hat am ganzen Körper.“ Der Beginn des Folgesatzes mit den Worten ‚komischer Weise‘ legt die Vermutung nahe, dass die Interpretationsteilnehmerin das, was sie im Folgenden formuliert ‚komisch‘ findet, heißt, dass etwas wider ihre Erwartungen oder Vermutungen läuft. Sie erklärt weiter „[...] komischer Weise hat dieser Läufer da rechts halt ziemlich wenige Blutflecken [...].“ Die Interpretationsteilnehmerin spricht von einem Läufer, der irgendwo rechts platziert zu sein scheint und halt ziemlich wenige Blutflecken hat. Das Lexem ‚halt‘ erscheint in diesem Zusammenhang interessant, da es nicht als Interjektion wie ‚stop!‘ verwendet wird, sondern als Partikel im Sinne von ‚eben‘ oder ‚nun einmal‘, wie bspw. in dem Satz ‚Das ist eben so‘. Dieser Satz impliziert, dass es keiner Erklärung bedürfen soll, dass ‚etwas so ist, wie es ist‘ bzw. ‚es ist eben einfach so‘ – auch wenn es wie im Gesamtzusammenhang des Satzes in Verbindung mit ‚komischer Weise‘ auftritt und bedeutet, dass, auch wenn etwas komisch erscheint, es halt so ist.


Das Adverb ‚ziemlich‘ im Sinne von ‚nahezu‘/‚annähernd‘ deutet an, dass das Folgende – hier eine Mengenangabe durch ‚wenige‘ – zutrifft, jedoch nicht voll zuzutreffen scheint, sondern lediglich ‚ziemlich‘. Die Blutflecke erscheinen nahezu wenige Blutflecken zu sein, es bleibt an dieser Stelle zunächst offen aufgrund welchen Ereignisses oder im Vergleich zu welchem Sachverhalt der Läufer wenige Blutflecken aufzuweisen scheint. In der Weiterführung des Satzes „[...] für so viel äh Blutergüsse oder Wunden, die sie da hat am ganzen Körper“ wird deutlich auf was sich die Angabe ‚ziemlich wenige Blutflecken‘ bezieht, nämlich auf Blutergüsse oder Wunden, die die Teilnehmerin zu sehen glaubt. Nicht nur, dass sie eigentlich keine Ahnung von davon hat, wie Blut aussieht, sie versucht von den Blutergüssen und Wunden am Körper darauf zu schließen, wie viel Blut man bei solchen Wunden und Blutergüssen auf einem Läufer hätte erwarten können. Interessant erscheint, dass ihre Aussage darauf hinweist, dass die Interpretationsteilnehmerin etwas auf dem Foto als ‚wider Erwarten‘ bzw. ‚ungewöhnlich‘ einstuft und sie etwas festzustellen versucht, das auf dem Foto nicht zusammenzupassen scheint. Wie sie versucht dieses ‚Dilemma‘ zu lösen wird in folgenden Satz deutlich: „Es könnte halt eben sein, dass sich die Lage in die Richtung verschoben hat auch.“ Erneut leitet sie den Satz zur eine Vermutung durch die Verwendung eines Konjunktivs ein mit den Worten ‚es könnte halt eben sein [...].‘ Paraphrasieren ließe sich dieser Satz auch mit ‚es wäre möglich‘ oder ‚zu vermuten ist‘. Signifikant ist hier die erneute Verwendung des Partikels ‚halt‘, der dieser geäußerten Vermutung einen gewissen Nachdruck zu verleihen scheint und sich auch an dieser Stelle jedweden weiteren Begründungsversuchs entzieht. Um welche Vermutung es sich genau handelt, zeigt der zweite Teil des Satzes auf, „[...] dass sich die Lage in die Richtung verschoben hat auch.“ Es liegt die Deutung nahe, dass sich die Interpretationsteilnehmerin mit dieser Aussage auf den Satz vorher bezieht, in dem sie von den Blutergüssen und Wunden an einem Körper spricht, die im Zusammenhang mit den Blutflecken auf dem Foto zu stehen scheinen – oder eben gerade nicht zu stehen scheinen, da sie für die Interpretationsteilnehmerin nicht zusammenpassen.


Die Teilnehmerin deutet mit ihrem Satz an, dass sie davon auszugehen scheint, dass sich die Lage des Körper in eine bestimmte Richtung, es wird nicht deutlich, welche Richtung sie genau meint, verschoben zu haben scheint. Zu beobachten ist, dass die Teilnehmerin versucht, auch Unstimmigkeiten in irgendeinen logischen Zusammenhang zu bringen, sodass sich z.B. die Blutflecken und deren Zusammenhang mit den Wunden und Blutergüssen am Körper erklären lassen. Dieser Interpretationsschritt geht weit über die Deskription des auf dem Foto Gezeigten hinaus. Die Interpretationsteilnehmerin geht über die Beschreibung und Interpretation der Flecken auf dem Teppichläufer hinaus und entscheidet, dass das Blut nicht von irgendwem stammt, sondern von dem Körper, der auf dem Foto zu sehen ist – und das obwohl es weder sicher ist, dass es sich um Blutflecken handelt noch, dass dieses Blut (wenn es denn welches ist) auch von/vom der/dem TäterIn stammen könnte oder von einer anderen an diesem Ort einst anwesenden Person. Das, was sich hier abzuzeichnen scheint, ist ein Vorgehen, das nach einer Geschichte sucht, in der das auf dem Foto Gezeigte einer bestimmten Ordnung unterliegt bzw. logisch zusammenpasst. Es finden in diesem Interpretationsschritt erste (Re-) Konstruktionsschritte statt, indem die vorhandenen abgebildeten ‚Spuren‘ (Flecken auf dem Boden, Blutergüsse, Wunden) erstens von der Interpretationsteilnehmerin als solche identifiziert werden und sie zweitens den Versuch unternimmt, diese Spuren miteinander zu kombinieren – auch auf Basis eines Nicht-Wissens darum, ob es sich überhaupt um Blut in Form von Flecken handelt und ob diese damit überhaupt als ‚relevante Spuren‘ gelten können.


Auf die dritte Nachfrage des Moderators hin, was denn die dunklen Flecken am Körper der Leiche sein könnten, ist erneut eine deutliche Richtung zu erkennen, in die sich die Interpretation fortsetzt: anstatt Vermutungen darüber anzustellen, welcher Art die Verletzungen sein könnten (z.B. Schuss- oder Stichverletzungen), beginnen die InterpretationsteilnehmerInnen damit, zu erörtern, dass die Flecken auf dem hellen Teppichläufer, auf dem die Leiche liegt, genau auf die Verletzungen am Körper ‚passen‘ könnten, wenn man davon ausgeht, dass die Leiche über den Teppich gerollt worden ist. Selbst nach dem vierten und fünften Nachfragen, welche Verletzungen am Körper auf dem Foto zu sehen ist, gehen die InterpretationsteilnehmerInnen immer wieder auf die Flecken auf dem Teppichläufer ein. Weiterhin erscheint den InterpretationsteilnehmerInnen die Anordnung der Teppichläufer im Raum ‚zu symmetrisch‘ und ‚unerwartet‘: der oberste Läufer liegt so in einer Türzarge, dass die dazugehörige Tür gar nicht aufgemacht werden könnte bzw. nur mit Schwierigkeiten und die Läufer sind nicht im Raum gleichmäßig verteilt, sondern so hintereinander angeordnet, dass sie eine Art ‚Weg‘ bzw. ‚Pfad‘ von dem hinteren Teil des Raumes bis zur Leiche bilden. Auf dem letzten Läufer liegt die Leiche selbst. Es erscheint ein erneuter Versuch der InterpretationsteilnehmerInnen zu sein, dem auf dem Foto gezeigten Handlungsergebnissen eine bestimmte Ordnung zuzuschreiben, die in dem konstruierten Kontext sinnvoll bzw. logisch erscheint.14 Gleiches versuchen sie auch gegen Ende der Präsentation mit den Abdrücken auf dem einen Teppichläufer, der für sie auf einen einst dort abgestellten und nun entfernten Gegenstand hinzuweisen scheint.


Blutflecken, Teppichfalten und räumliche Anordnungen von Gegenständen und der Leiche, werden von den InterpretationsteilnehmerInnen als signifikant dafür identifiziert, um herauszufinden, was zu dem auf dem Foto gezeigten Ergebnis geführt hat. Am Ende kommen die InterpretationsteilnehmerInnen zu dem Schluss, dass die Leiche über den Teppich gerollt wurde, da sich dort entsprechende Blutflecken befinden. Weiterhin vermuten sie, dass die Läufer, die auf dem Foto hintereinander angeordnet zu sehen sind, eine Art ‚Pfad‘ oder ‚Weg‘ bilden und dass nicht nur die Leiche aufgrund ihrer unnatürlich symmetrischen Anordnung, sondern auch die Kleidung sowie Gegenstände im Raum (eventuell vorhandener Couchtisch) auf eine bestimmte Art und Weise von jemandem (dem Täter?) angeordnet worden sind.


Signifikant an dem Ablauf der Interpretation des Tatortfotos ist, dass die TeilnehmerInnen immer wieder versuchen, gemeinschaftlich das auf dem Foto Gezeigte zu ‚ordnen‘ oder in dem Gezeigten eine bestimmte Ordnung zu erkennen bzw. zuzuschreiben. Dabei gehen sie keineswegs willkürlich, sondern sehr systematisch vor: trotz des fünffachen Versuches des Moderators, die Aufmerksamkeit der TeilnehmerInnen auf die (Verletzungen an der) Leiche zu lenken, kommen diese immer wieder auf die Beschreibung weiterer Spuren im fotografierten Raum zu sprechen. Es vollzieht sich immer wieder der Versuch, eine Geschichte zu (re-) konstruieren, in der eine ‚neu‘ entdeckte Spur eine Rolle spielt und stimmig in die bereits (re-) konstruierte Geschichte eingefügt werden kann. Falls die Spur nicht passt, wird die Geschichte entsprechend neu konstruiert, überarbeitet und abgeglichen. Mit der Vorgehensweise (re-) konstruieren die TeilnehmerInnen in mehreren Interpretationsschritten eine Geschichte, die zwar keinen Anspruch auf ‚Wahrheit‘, aber einen Anspruch auf einen (für sie) ‚logischen Zusammenhang‘ – wenn nicht sogar den logischsten und wahrscheinlichsten Ablauf – erhebt. Es scheint als müssten alle identifizierten Spuren miteinander in Einklang gebracht werden, um einen ‚stimmigen Vorgang‘ zu (re-) konstruieren, der zu den gezeigten Ergebnissen auf dem Foto geführt hat. Dass Verbrechen und VerbrecherInnen in Realität jedoch nicht immer logischen Abläufen folgen, scheint bei dieser Interpretation keine Rolle zu spielen. Darüber hinaus scheinen bestimmte Spuren systematisch ausgeblendet zu werden, z.B. die Haare der Leiche, ihre Verletzungen im Gesäßbereich oder auch der Lichteinfall in das Zimmer. Die InterpretationsteilnehmerInnen beschreiten bei der Interpretation einen bestimmten Weg und (re-) konstruieren eine Geschichte, die an eine Krimigeschichte erinnert, in der alle Spuren eine Bedeutung tragen und miteinander verflochten werden müssen.


4. Krimi im Kopf? Die mediatisierte Logik des Verbrechens

Die Einblicke in den oben beschriebenen Interpretationsverlauf deuten an, dass in eine (hermeneutische) Interpretation auch in Bereichen, in denen die TeilnehmerInnen Nicht-Experten sind, bestimmtes (Spezial-) Wissen einfließt. Die TeilnehmerInnen scheinen etwas aus den Medien und über die Medien zu wissen, etwas über ‚Spuren‘ und die ‚Spurensuche‘ an einem Tatort, etwas über ‚symmetrische‘ (An-) Ordnungen und etwas darüber, wie man all dieses Wissen dazu einsetzt, das auf dem Foto Gezeigte in eine (logisch aufgebaute) Geschichte über ein Verbrechen einzubinden. Obwohl der diesem Beitrag zugrunde gelegte Begriff ‚Wissen‘ zunächst „[...] alles [einschließt], was Bedeutung trägt, Sinn macht oder doch sinnvoll interpretiert werden kann, etwa Handlungsmuster, Deutungsmuster, Normen und Regeln, Sprache, Klassifikationen, Institutionen, Berufe, Gefühle und Empfindungen, Routine- und Referenzwissen“ (Keller 2008: 41; Anm. C.J.E.), erscheint es von Belang sich dieses Wissen differenzierter anzusehen, möchte man die in diesem Beitrag zu beantwortende Forschungsfrage klären, auf welches Wissen die InterpretationsteilnehmerInnen zurückgreifen, um die ihnen gestellte Aufgabe zu lösen. Besonderes Augenmerk wurde bei der Analyse des hermetischen Deutungsprozesses darauf gelegt, ob Medien in dieser Interpretation unter der gegebenen Fragestellung thematisiert werden. Die obigen Beispiele zeigen, dass v.a. ‚das Fernsehen‘ einen besonderen Stellenwert in dieser Thematisierung einzunehmen scheint. Bisher blieb allerdings die Frage offen, welcher Art dieses Wissen ist, ob es sich dabei um ‚Allerweltswissen‘ oder ‚Spezialwissen‘ (vgl. Berger/Luckmann 2007: 16 und 82) handelt.


‚Allerweltswissen‘, auch als ‚Wissen um die Welt‘ bezeichnet (vgl. Reichertz/Englert 2011: 31), ist bspw. Wissen darum, wie die deutsche Sprache funktioniert, dass es Verbrechen gibt, in denen es Opfer und Täter gibt, dass es Ermittler gibt, die Verbrechen lösen und dass Personen anhand spezieller Merkmale identifiziert werden können. ‚Spezialwissen‘ dagegen ist Wissen, über das ‚Spezialisten‘ oder auch ‚Experten‘, die eine besondere Rolle in einer Gesellschaft einnehmen, verfügen (vgl. Keller 2008: 41). ‚Experten‘ in der Kriminaltechnik wissen z.B. wie man für einen Verbrechensfall relevante Spuren erkennt, wie man diese am Tatort sichert und welcherlei Auswertungsmaßnahmen für die gesicherten Spuren zur Verfügung stehen. Sie wissen etwas über die Operative Fallanalyse und über ‚Profiler‘. All das gesellschaftliche Wissen zusammen bildet den gesellschaftlich konstruierten Wissensvorrat einer Gesellschaft, der von der institutionellen Struktur einer Gesellschaft getragen wird. Diese institutionelle Struktur setzt sich aus unterschiedlichen Rollen und Institutionen zusammensetzt, sodass bestimmte Rollenträger und Institutionen in einer Gesellschaft unterschiedliches Wissen besitzen (vgl. Knoblauch 2005: 152). Soziale Strukturen bestimmen die Verteilung und Differenzierung des gesellschaftlichen Wissensvorrats, der weder konsistent noch homogen ist.


Der gesellschaftliche Wissensvorrat ist auf die Mitglieder einer Gesellschaft ungleich verteilt, bspw. verfügen ‚Spezialisten‘ über ‚Spezialwissen‘, über das unwissende Laien eben gerade nicht verfügen (vgl. Keller 2008: 41). Generell gilt, dass Wissen in einer Gesellschaft nach Relevanz und nach Rollen verteilt ist (vgl. Berger/Luckmann 2007: 81). Die Rolle der InterpretationsteilnehmerInnen ist die des Nicht-Experten, demnach besitzen sie also im Hinblick auf das Wissen um Verbrechen (- saufklärung) lediglich ein ‚Allerweltswissen‘ und kein ‚Spezialwissen‘, wobei in einer weiteren Studie zu untersuchen ist, ob das Fernsehen bestimmte Wissensbereiche, z.B. über Verbrechensaufklärung, vom ‚Spezialwissen‘ zum ‚Allerweltswissen‘ werden lässt – mit einer ‚gefährlichen‘ Konsequenz, nämlich, dass sich auch Nicht-Experten in der Verbrechen (-saufklärung) auszukennen glauben.


Interessant ist, dass die TeilnehmerInnen, die alle Nicht-Experten in der Kriminaltechnik und Gerichtsmedizin sind, versuchen, sich mit dem Unbekannten (nicht nur aber auch und für die (Re-) Konstruktion der Geschichte an relevanten Stellen) über Wissen um die (Re-) Konstruktion von Spuren und einer zugehörigen (Verbrechens-) Geschichte aus den Medien bekannt zu machen. Die InterpretationsteilnehmerInnen versuchen das Unfassbare fassbar machen (wie es Harald und Christa Dern für die Aufklärung eines Verbrechens bezeichnen, vgl. Dern/Dern 2011: 202), obwohl sie mit einem Verbrechensfall dieser Art in ihrem bisherigen Leben nicht konfrontiert worden sind. Sie beschreiben nicht nur das, was auf dem Foto zu sehen ist, sondern sie versuchen auch, ‚Spuren‘ zu identifizieren und diesen einer (logische) Ordnung zu unterwerfen. Die InterpretationsteilnehmerInnen (re-) konstruieren eine (Kriminal-) Geschichte an deren Ende nicht nur ein Mord, sondern auch das Arrangement der Leiche und der Gegenstände im Raum steht – und das obwohl ihnen jegliches kriminaltechnische und gerichtsmedizinisches Vorwissen zu fehlen scheint. Die Frage, die sich nun stellt, ist: Spielt das Wissen aus dem (Fernseh-) Krimi bei der (Re-) Konstruktion der Geschichte des Verbrechens eine Rolle?


Es liegt die Vermutung nahe – und das nicht zu Letzt aufgrund der expliziten Bezugnahme auf die Medien in der Interpretation – dass die InterpretationsteilnehmerInnen als Mitglieder einer globalisierten, postindustriellen und mediatisierten Gesellschaft (vgl. z.B. Bauman 2003; Reckwitz 2008; Krotz 2001; Krotz/Hepp 2011) auf Wissensbestände zurückgreifen, die zu großen Teilen durch die in den Medien geprägt wurden und werden (vgl. u.a. Krotz/Hepp 2011; Reichertz 2010; Krotz 2001). Besonderer Prägung durch die Medien sind gesellschaftliche Lebensbereiche ausgesetzt, in die Nicht-Experten in der Realität keine Einblicke erhalten. In diesen Fällen bieten die Medien ‚Wirklichkeiten‘ an, indem sie bestimmte Deutungsangebote, insbesondere auch für Verbrechensfälle und deren Aufklärung, machen. Für die Rechtsmedizin und Kriminaltechnik bedeutet das eine Wirklichkeit, in der nahezu kein Kriminalfall ungelöst bleibt, in der naturwissenschaftliche Ergebnisse zur Fallaufklärung in nur wenigen Stunden verfügbar sind (z.B. DNA-Analyse) und in der Verbrecher bevor sie überführt werden, lange Monologe vor ihren Opfern zu ihren Motiven halten. Fernsehsendungen über Verbrechensaufklärung (sowohl deutsche fiktionale Formate wie Tatort, Sendungen des Reality-TV und Scripted Reality, wie Ermittlungsakte-Auf Spurensuche mit Ulrich Meyer und Niedrig und Kuhnt als auch US-amerikanische Sendungen wie CSI: Miami und Autopsie-Mysteriöse Todesfälle) werden bestimmte Muster und gewisse Typisierungen von Verbrechern und Verbrechen (- sabläufen) und deren Aufklärung zugrunde gelegt.


Diese Muster und Typisierungen sind mehr oder weniger komplex, aber scheinen doch größtenteils logisch anzumuten (vgl. hierzu das Eingangszitat von Thiess und Englert 2012 sowie 2013a). Selbst der noch eingangs so vertrackt wirkende Kriminalfall kommt zu einer Lösung – entweder durch die Gabe zur logischen Kombination der Ermittler (-teams) oder durch die naturwissenschaftlichen Ergebnisse der Kriminaltechnik und Gerichtsmedizin oder durch die Verknüpfung aus logischer Kombinationsgabe und naturwissenschaftlichen Analyseergebnissen. Nun geht es dem Fernsehen vordergründig nicht um die möglichst realistische Darstellung von Verbrechen und deren Aufklärung, sondern um deren unterhaltende Darstellung, wie zu Beginn des Beitrags bereits erläutert. Dies hat vereinfachte Darstellungen zur Folge, die leicht verständlich sind – das gilt auch und insbesondere für die mediale Darstellung von Verbrechen und deren Aufklärung. Im Fernsehen wird der Prozess der Fallaufklärung z.B. nicht in seiner vollen Gänze und auch nicht in seinem Ablauf mit der Realität deckungsgleich dargestellt, vielmehr kommt es zu einer typisierten Darstellung von Verbrechen (-saufklärung) (vgl. Interview mit dem Schauspieler Max Herbrechter). Ähnlich dem Muster ‚Verbrechen-Ermittlung-Aufklärung‘ im klassischen (Fernseh-) Krimi folgt auch der Aufklärungsprozess einer bestimmten Logik, bspw. wird im Fernsehen bzw. im Fernsehkrimi, der Reality-TV- oder Scripted Reality-Sendung nichts (z.B. kein Gegenstand, keine Person) gezeigt, das keine Bedeutung hat: jeder Stofffetzen am Tatort, jeder Abdruck auf dem Teppichboden besitzt eine Bedeutung und fügt sich am Ende in der Regel zu einem logischen Ganzen zusammen (selbst wenn manche Spur im Krimi als ‚Ablenkung‘ von der eigentlich Spur genutzt wird, um die ZuschauerInnen zum Nachdenken zu bringen). Finger- und Fußabdrücke sowie DNA-Spuren sind bspw. klassische Motive im Zusammenhang mit der Aufklärung eines Verbrechens im Fernsehen (vgl. Smith/Patry/Stinson 2007; Byers/Johnson 2009; Harvey/Derksen 2009; Englert 2013a). Medien setzen dabei Relevanzen, was nicht gezeigt wird, besitzt keine Relevanz. Dieses System an Relevanzsetzungen scheinen auch die InterpretationsteilnehmerInnen übernommen zu haben und lassen sich so bis hin zur Lösung des Falles leiten – auch Wirklichkeit außerhalb des Fernsehens.


Bestimmte Grundmuster und Typisierungen in der Verbrechensaufklärung aus dem Fernsehen beeinflussten auch die TeilnehmerInnen der explorativen Studie, wie sich in einer im Anschluss an die Interpretation geführte Gruppendiskussion bestätigte. Kriegs- und Actionfilme dienten den TeilnehmerInnen bei der Bewertung der auf dem Foto gezeigten Verletzungen am Körper ebenso bei der Orientierung in der Interpretation, wie der deutsche Fernsehkrimi (z.B. Tatort, Der Dicke) und US- amerikanische Fernsehserien, wie CSI-Den Tätern auf der Spur und CSI: Miami oder Reality-TV Sendungen, bspw. Medical Detectives. Eine TeilnehmerIn erklärte, dass sie ganz genau wisse, dass zwischen dem Tatort und der Realität Unterschiede gebe, dass die Leichen im Tatort nie so aussehen wie auf dem Foto, dennoch habe sie die gleichen Maßstäbe zur Spurensuche angewendet, wie die Ermittler im Tatort, die auch immer auf jede Spur achteten, so kam sie auch zu dem Schluss, dass die Flecken auf dem Teppichläufer auf dem die Leiche liegt, Blutflecken sind und diese Blutflecken müssten demnach von der Leiche stammen. Es scheint also eine Form des ‚Allerweltswissens‘ über Kriminaltechnik zu geben, an deren Vermittlung die Medien teilhaben. Die Mediatisierung betrifft auch – und zurzeit aufgrund der zahlreichen Sendungen über Verbrechensaufklärung insbesondere – die Logik des Verbrechens.


In Anlehnung an Peter Berger und Thomas Luckmann könnte man das in die Interpretation eingebrachte Wissen beschreiben als Typisierungen aus dem (Krimi-) Fernsehen, die auf die Wirklichkeit der Verbrechensaufklärung angewendet werden, ganz im Sinne von ‚da wären wir wieder einmal: Und der Mörder ist immer der Gärtner.‘ Am Ende obliegt es jedoch den ZuhörerInnen, LeserInnen und ZuschauerInnen, ob sie ‚den Krimi im Kopf haben‘ und wie sie damit im Alltag umgehen.


Fußnoten

x Das vorgelegte Tatortfoto stammt aus dem Archiv des Sachverständigenbüro Benecke Forensics Köln.

1 Unter ‚Fernsehen‘ wird in diesem Beitrag das Fernsehen als ‚korporierter Akteur‘ verstanden, siehe hierzu Reichertz 2010; Bidlo/Englert/Reichertz 2011 und 2013 sowie Englert 2013a.

2 Alle in diesem Beitrag zitierten Interviews sind im Hinblick auf die Namen der Interviewpartner, deren Funktionen und jegliche Ortsangaben hin anonymisiert worden und können auf Anfrage hin am Institut für Kommunikationswissenschaft an der Universität Duisburg-Essen eingesehen werden.

3 Zur Definition des Begriffs ‚Unterhaltung‘ auch Englert 2013a: 14ff.

4 Dass man den (Fernseh-) Krimi trotz seiner vielfältigen unterschiedlichen Ausprägungen im Hinblick auf seine Gattung und sein Format sowie seine thematischen Akzentuierungen immer wieder als solchen erkennt, auch wenn man keine dezidierte Definition als Maßstab an den jeweils aktuellen Fernsehkrimi anlegt, ist darauf zurückzuführen, dass die erzählerischen Grundstrukturen des Fernsehkrimis konstant bleiben und mit präzisen und begrenzten Vorstellungen verknüpft werden (vgl. Waldmann 1977: 46; auch Hickethier/Lützen 1976: 315). Für kein anderes Genre sind solch feste Grundmuster gültig, wie für den Krimi (vgl. Hickethier/Lützen 1976: 323) – und das obwohl von Fernsehkrimi zu Fernsehkrimi die Heldentypen und Storymaterialien variieren (können) (weitere Erläuterungen zum Fernsehkrimi vor dem Hintergrund des medialen Unterhaltungsdiskurses finden sich bei Englert 2013a: 14ff.)

5 Unter ‚Logik‘ wird im Folgenden die Lehre des Schlussfolgerns (im Sinne von Charles S. Peirces Erkenntnislogik in Form von Induktion, Deduktion oder Abduktion) im Sinne der wissenssoziologischen Hermeneutik verstanden. Das Ziel dieses vernünftigen Schlussfolgerns ist es nicht, die eine Wahrheit zu finden, sondern durch ein Ausschlussverfahren eine Schlussfolgerung als eine der wahrscheinlichsten unter vielen herauszuarbeiten. Dieses Verständnis von Logik kann nicht mit dem Begriff der Logik aus den Naturwissenschaften gleichgesetzt werden, die darunter ein logisch-analytisches Verfahrensprinzip verstehen, mittels dem die Ableitung von empirisch falsifizierbaren bzw. verifizierbaren Sätzen in logisch konsistenten Aussagesystemen erfolgt (vgl. Kümmel 2011: 5). Die Kontroverse zwischen logischer Empirie und Hermeneutik wird an anderer Stelle ausführlich behandelt (vgl. u.a. Kümmel 2011). Es ist nicht Ziel des vorliegenden Beitrags diese Kontroverse darzustellen, sondern dieser Beitrag konzentriert sich auf eine andere empirische Fragestellungen, weshalb an dieser Stelle lediglich Verweise auf eine ausführlichere Definition des Begriffes Logik gegeben werden (vgl. z.B. Peirce 1976; Peirce 1931 § 10ff.; zur Logik, Zeichen und Wirklichkeit nach Peirce auch Pape 2006; zum abduktiven Schlussfolgern auch Reichertz 2003a)

6 Wie unwahrscheinlich es ist, in Realität Opfer eines Verbrechens zu werden, zeigen die aktuellen Statistiken des Bundeskriminalamtes zur Opfergefährdung (vgl. Polizeiliche Kriminalstatistik Tabelle 91 Opfergefährdung von 2000 bis 2012). Es ist nicht neu, dass die Medien diese Zahlen in bestimmter Hinsicht verzerren (vgl. z.B. Kaiser 1997: 204; zur Viktimologie und Problematik der Dunkelziffer von Verbrechen auch Meier 2005). Durch die Berichterstattung und auch die zunehmende Anzahl an Unterhaltungssendungen über Verbrechensaufklärung implizieren die Medien, dass Kriminalität allgegenwärtig im alltäglichen Leben zu sein scheint, auch wenn die wenigsten Personen in Deutschland einer tatsächlichen Gefährdung ausgesetzt sind.

7 Unter ‚Wissen‘ wir in diesem Beitrag „[...] alles [gefasst), was Bedeutung trägt, Sinn macht oder doch sinnvoll interpretiert werden kann, etwa Handlungsmuster, Deutungsmuster, Normen und Regeln, Sprache, Klassifikationen, Institutionen, Berufe, Gefühle und Empfindungen, Routine- und Referenzwissen“ (Keller 2008: 41; Anm. C.J.E.).

8 Zur Definition des Experten, dessen Wissen und Wesen vgl. Stehr/Grundmann 2010 und Hitzler 1994.

9 Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die landläufige Vorstellung davon, dass es bei der deutschen Polizei so etwas wie ‚Profiling‘ (die bei der Polizei übliche Bezeichnung ist ‚operative Fallanalyse‘) überhaupt gibt und wie dieses abläuft. Jens Vick und Harald Dern beschäftigen sich im Zusammenhang mit den ‚verzerrten Vorstellungen‘ über Profiler und deren Aufgabengebiet damit, wie und ob man in Deutschland ‚Profiler‘ werden kann (vgl. Vick/Dern 2005; zum Mythos des ‚Profilers‘ auch Holzhauer 2009 und Reichertz 2003c).

10 Ich danke an dieser Stelle allen InterpretationsteilnehmerInnen des Forschungskolloquiums für ihre Geduld und ihre vielfältigen und sehr hilfreichen Ideen.

11 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit stellt die folgende Deskription des Tatortfotos eine Zusammenfassung einer langwierigen Beschreibung des Tatortfotos in der Gruppe dar.

12 Auch der im Folgenden dargestellte Interpretationsvorgang stellt aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Übersichtlichkeit eine Zusammenfassung einer zweistündigen hermeneutischen Interpretation dar.

13 Der Moderator der Interpretation fragt bereits in den ersten 25 Minuten rund fünf Mal nach den Verletzungen am abgebildeten Körper, allerdings gehen die InterpretationsteilnehmerInnen – wenn überhaupt – nur marginal darauf ein und konzentrieren sich dann wieder auf die Positionierung des Körpers im Raum sowie auf die Gegenstände und Blutflecken auf dem Foto. Zwar diskutieren die TeilnehmerInnen nach der vierten Nachfrage auch darüber, welche Wunden an der Leiche zu sehen sind, weichen aber auch nach vier Minuten wieder davon ab und konzentrieren sich auf die Anordnung der Läufer im Raum. Diese erscheint ihnen ungewöhnlich, da sie ‚zu symmetrisch‘ angeordnet sind und auch nicht so, wie man es erwarten würde: der oberste Läufer liegt so in einer Türzarge, dass die dazugehörige Tür gar nicht aufgemacht werden könnte bzw. nur mit Schwierigkeiten und die Läufer sind nicht im Raum gleichmäßig verteilt, sondern so hintereinander angeordnet, dass sie eine Art ‚Weg‘ bzw. ‚Pfad‘ von dem hinteren Teil des Raumes bis zur Leiche bilden. Auf dem letzten Läufer liegt dann die Leiche selbst. Es erscheint ein erneuter Versuch der InterpretationsteilnehmerInnen zu sein, dem auf den Foto gezeigten Handlungsergebnissen eine bestimmte Ordnung zuzuschreiben, die in dem konstruierten Kontext sinnvoll erscheint.

14Dieses Motiv der logischen Ordnung erinnert an die im vorherigen Kapitel erläuterte Parallelstellung der Füße sowie die symmetrische Anordnung der Kleider.


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Dr. rer. medic. Mark Benecke · Diplombiologe (verliehen in Deutschland) · Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für kriminaltechnische Sicherung, Untersuchung u. Auswertung von biologischen Spuren (IHK Köln) · Landsberg-Str. 16, 50678 Köln, Deutschland, E-Mail: forensic@benecke.com · www.benecke.com · Umsatzsteueridentifikationsnummer: ID: DE212749258 · Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer zu Köln, Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln, Deutschland · Fallbearbeitung und Termine nur auf echtem Papier. Absprachen per E-mail sind nur vorläufige Gedanken und nicht bindend. 🗺 Dr. Mark Benecke, M. Sc., Ph.D. · Certified & Sworn In Forensic Biologist · International Forensic Research & Consulting · Postfach 250411 · 50520 Cologne · Germany · Text SMS in criminalistic emergencies (never call me): +49.171.177.1273 · Anonymous calls & suppressed numbers will never be answered. · Dies ist eine Notfall-Nummer für SMS in aktuellen, kriminalistischen Notfällen). · Rufen Sie niemals an. · If it is not an actual emergency, send an e-mail. · If it is an actual emergency, send a text message (SMS) · Never call. · Facebook Fan Site · Benecke Homepage · Instagram Fan Page · Datenschutz-Erklärung · Impressum · Archive Page · Kein Kontakt über soziale Netzwerke. · Never contact me via social networks since I never read messages & comments there.