2012 ProTattoo: Der Selbstverschuldungs - Paragraph
Der Selbstverschuldungs-Paragraph
ProTattoo | Verein für Information, Schulung und
Öffentlichkeitsarbeit für und von Angehörige/n der Tätowierbranche
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VON MARK BENECKE
Wir befürworten die Abschaffung des Selbstverschuldungs-Paragraphen.
Begründung:
1.
Wenn Schönheits-OPs, Tattoos und Piercings im Sinne des Paragraphen als “präzise abgrenzbar” gelten, dann müssen im Sinne der Gleichbehandlung (§3 GG) zwingend auch weitere sehr gut abgrenzbare Risiken dazu gestellt werden. Das wären beispielsweise Sport außerhalb vom Vereinssport, alle Extremsportarten, Rauchen, Warzen-Entfernungen als IGEL usw. Hier gehen Menschen gut belegbar freiwillig deutlich schwerer wiegendere Risiken ein als sie vom Tätowieren bekannt sind. Ursache und Wirkung (Raucherbein, Lungenkrebs, Knochenbrüche usw.) sind hier zweifelsfrei zuordenbar.
2.
§52 (2) widerspricht dem Solidarprinzip.
3.
Dem §52 (2) steht die ärztliche Schweigepflicht entgegen. Bei einer Straftat darf der Arzt die Schweigepflicht brechen, muss es aber nicht. Bei einem Tattoo ist eine hinreichende Schwere zudem nicht erkennbar.
4.
Gesundheitliche Komplikationen durch Tattoos treten nachweislich nur außerordentlich selten auf. Diese sehr seltenen Ausnahmefälle sind meist kleine Entzündungen und bedürfen praktisch nie einer ärztlichen Behandlung. Kommt es in sehr wenigen Ausnahmefällen doch zu einer Behandlung, so gleicht die Schwere der Behandlung schlimmstenfalls einer Aknebehandlung. Schwere Verläufe sind auch angesichts der großen Zahl von Tattoos (siehe Punkt 7.) als absolute Ausreißer anzusehen. Zudem, noch einmal: Schon beim Fußballspielen als Freizeitsport kommt es regelmäßig zu deutlich schwereren Gesundheits-Beeinträchtigungen als bei Tätowierungen.
5.
Seit etwa zehn Jahren ist in den Tattoo- (und Piercing-)Studios weltweit ein Quantensprung bezüglich Hygiene und Sorgfalt auch auf öffentlichen Veranstaltungen (Conventions) für Laien wie Fachleute deutlich zu erkennen. Das liegt an der Einhaltung von Regelungen (beispielsweise Tätowiermittel-VO), aber auch an einem stark gestiegenen Interesse der Studio-InhaberInnen und des Personals an Fortbildung und Qualifikation. Kompetenz und Hygiene sind geradezu zum Aushängeschild der Branche geworden und werden den KundInnen stolz und plakativ präsentiert (bspw. sterile Einweg-Handstücke, gute Autoklaven, folienummantelte Kabel, aufwändige Etikettier-Systeme usw.).
6.
Wissenschaftliche Untersuchungen, beispielsweise Versuche mit verschiedenen Farbtypen, die unter anderem auch wir seit Jahren selbst durchführen, zeigen und werden in naher Zukunft weiterhin zeigen, wo sich welche Risiken verbergen könnten. Im Alltag sind die Gesundheitsämter zudem Partner, deren Ratschläge unserer Erfahrung nach nicht durch Zwang, sondern durch Verstehen, immer umgesetzt werden.
7.
Zum Abschluss noch einige Zahlen aus unserer Erfahrung/unserer Schätzung zur Einordnung:
• Jährlich werden in Deutschland ca. zwei MillionenTattoos gestochen.
• Insgesamt sind fast 15% der deutschen Bevölkerung tätowiert.
• Der Jahresumsatz aller deutschen Studios dürfte bei gut fünfzig Millionen Euro liegen.
• Rund sechstausend gewerbliche Betriebe beschäftigen sich mit dem Thema und dürften rund zwanzigtausend Arbeitsplätze bereitstellen, davon sind etwa die Hälfte Tätowierer.
Essen, 13. April 2012
Dr. Mark Benecke
Vorstands-Vorsitzender
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