2010-02 Kriminalistik: Der reverse C.S.I.-Effekt Teil 1: Difference between revisions

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Quelle: Kriminalistik, Heft 2/2010, 64. Jahrgang, Seiten 89 bis 94

Der reverse C.S.I.-Effekt - Wenn Spuren nicht beachtet werden

Teil 1: Als Muttermörderin verurteilt: Der Fall Hartung

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VON SASKIA REIBE UND MARK BENECKE

Weltweit herrscht der Glaube, dass Spuren erstens jeden Fall lösen könnten und dass sie zweitens, wenn sie gefunden werden, immer die Wahrheit klären ("C.S.I.-Effekt"). Dass beides nicht der Fall ist, zeigen drei Beispiele aus unserer Sachverständigen-Praxis.


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Einleitung

Die Nachuntersuchung eines Tatortes in Franken und aller von der örtlichen Polizei und dem LKA asservierten Spuren sechs Jahre nach Tötung einer alten Dame zeigte, dass es keine objektiven Spuren gab und gibt, die beweisen, dass die verurteilte Frau ihre Mutter getötet hat. Sie kann trotzdem die Täterin sein. Dennoch haben wir aus spurenkundlicher Sicht große Bedenken. Könnte es sein, dass dieser Fall dadurch bestimmt war, dass es sich scheinbar um den klassischen geschlossenen Raum handelte, den es sonst nur in erfundenen Kriminalgeschichten gibt? Doch selbst diese Annahme wäre ein - hier vor Gericht allerdings nicht erkannter - Irrtum: Es gab zahlreiche Zugänge zum Tatort, und jeder im betreffenden Ort wusste, wo der Schlüssel zur Eingangstür lag.


Auftragserteilung

Im Januar 2006 erreichte uns ein Brief aus dem Frauengefängnis Aichach. Frau Hartung, mittlerweile 55 Jahre alt, war vier Jahre zuvor wegen Mordes an ihrer neunundsiebzigjährigen Mutter zu fünfzehn Jahren Haft verurteilt worden. Sie bestritt die Tat von der ersten Minute an, obwohl sie laut Urteil in der Tat-Nacht als einzige Person (abgesehen von ihrer nun toten Mutter) im geschlossenen Einfamilienhaus gewesen sein sollte. Frau Hartung wollte zum rechtsmedizinisch ermittelten Todeszeitpunkt nach Mitternacht in der über eine Holztreppe frei erreichbaren Etage über ihrer Mutter geschlafen haben (Abb.1).


Nach Prüfung der Akten beschlossen wir, den Fundort der Leiche - das Elternhaus, in dem ihre Mutter bis zur Ermordung gelebt hat - auf neue und alte Spuren zu untersuchen. Frau Hartung, ihr Verlobter und eine Bekannte wollten eine Wiederaufnahme erwirken.


Das Haus wurde von uns zweimal besichtigt und untersucht; beim ersten Mal, um den Tatort zu sichten und den Arbeitsaufwand einzuschätzen, beim zweiten Mal mit einem sechsköpfigen Team, um so viele Räume und Oberflächen wie möglich mit Schwerpunkt auf bisher unberücksichtigte Spuren zu durchsuchen.


Anfängliche Einschätzung/ Aktenlage

Uns lagen zunächst die Urteilsbegründung, eine Zusammenfassung aller serologischen Gutachten sowie, anwaltlich angefordert, Farbfotos des Tatortes vor. Aus der Urteilsbegründung ergab sich, dass die Mutter nachts mit 47 Messerstichen, während sie auf einem Sofa in der Wohnküche schlief, getötet wurde. Am Tag des Leichenfundes hatte die Polizei das Messer in einem hinter einer Spiegeltür versteckten Kämmerchen, in einem Messerblock steckend und mit Anhaftungen vom Blut des Opfers, entdeckt.


Unsere Mandantin hatte zwar nicht mehr bei ihrer Mutter gelebt, war aber in der Tatnacht bei ihr, da am nächsten Tag ein früher gemeinsamer Ausflug geplant war. Ihr ehemaliges Kinderzimmer stand auch nach wie vor jederzeit für sie als Schlafplatz bereit. Am Morgen des Ausflugtages betrat sie gegen 7:00 Uhr die Küche, wo ihre Mutter sehr oft auf einem Sofa schlief (Abb. 2), und wunderte sich - wie sie in der polizeilichen Vernehmung angab - darüber, dass diese noch nicht wach und abfahrtsbereit sei. Als sie versuchte, ihre Mutter zu wecken, sah sie, dass "etwas nicht stimme". Frau Hartung lief sofort zum Hausarzt, der fast gegenüber wohnte. Der Arzt folgte ihr ins Haus und vermutete anfänglich eine Hundeattacke bei einem eventuellen nächtlichen Spaziergang. Nach genaueren Untersuchungen des Oberkörpers - mittlerweile hatte er die zahlreichen Verletzungen besser erkennen können - verständigte er die Polizei und wartete gemeinsam mit Frau Hartung auf deren Eintreffen.


Die Polizei befragte Frau Hartung zunächst als Zeugin und nahm sie mit aufs Revier. Dort wurden ihre Fingernägel asserviert, weil vermutlich sie die letzte Person war, die Kontakt mit ihrer Mutter hatte. Die Zeugenvernehmung dauerte den ganzen Tag an, bis am Nachmittag ein Messer in einem ans Badezimmer grenzenden Raum hinter einer verspiegelten Tür gefunden wurde. Die Polizei schloss noch am selben Tag aus, dass eine dritte Person am Tatort gewesen sein könne, weil sich angeblich keine Einbruchsspuren fanden. Frau Hartung hatte hierzu allerdings ausgesagt, dass sie am Morgen eine offen stehende Tür bemerkt haben will. (Das Haus hat ringsum mehrere, teils verdeckte und nicht von außen einsehbare Türen zu insgesamt drei Straßen und in einen leicht erreichbaren Garten).


Wir trafen hingegen eine Metall-Tür mit deutlichen Werkzeugspuren an (Abb. 3), die erstens verdeckt war, zweitens von Zeugen nicht einsehbar gewesen wäre und drittens durch den Keller über eine nicht knarrende Luke direkt in die Wohnung der getöteten Person führte. Dieser Keller war im ersten Angriff übersehen worden (die Luke war mit einem kleinen Läufer bedeckt); erst der Haftrichter (!) wies nach Aussage unserer Auftraggeber auf die Untersuchung des Kellers hin. Das war sinnvoll, weil mehrere Keller-Fenster direkt zur Straße führten und direkten Zugang zur Wohnung gaben.


Das Gericht diskutierte diese nachweislich vorhandenen und teils mit Werkzeugspuren markierten Zugänge nicht und ging von einem geschlossenen Gebäude aus. Die Aussage der Angeklagten, die Garten-Türe sei nachts offen gestanden, wurde als unwahr bewertet: Frau Hartung habe die Tür erst offen stehen lassen, als sie zum Arzt gelaufen sei. Daraufhin wurde sie noch am Tattag, nach Fund des Messers, in Untersuchungshaft genommen und dem Haftrichter vorgeführt. Dieser ordnete Haft bis zur Verhandlung an.


Das Messer wurde während der Sektion der Ermordeten auf eine Übereinstimmung mit den Stichtiefen und -größen am Opfer überprüft. Es wurde nicht als Tatwaffe ausgeschlossen, aber naturgemäß auch nicht sicher zugeordnet. Im am Messergriff anhaftenden Blut fand sich DNA der getöteten Person. Dies machte es zunehmend wahrscheinlich, dass es sich um das oder zumindest ein Tatwerkzeug handelte. Allerdings fand sich keine Übereinstimmung der DNA-Spuren am Messergriff mit dem DNA-Profil der angeblichen Täterin. Stattdessen fand sich am Griffende des Messers die DNA des Opfers gemeinsam mit Fragmenten des DNA-Profils eines Mannes.


Eine Zuordnung zu anderen - beispielsweise männlichen - Verdächtigen wurde jedoch nicht versucht, obwohl zwei männliche Dorfbewohner, darunter ein Nachbar und ein laut Mitteilung der Angehörigen vorbestrafter Sexualtäter, u ungefähr zum rechtsmedizinisch ermittelten Tötungszeitpunkt direkt am Haus vorbei gegangen waren.


Unter den Fingernägeln der verhafteten Frau fand sich nur ihre eigene, aber keine DNA ihrer nun toten Mutter. Es fanden sich auch keine Faserspuren von Frau Hartungs Kleidung an der Leiche. Umgekehrt fanden sich auch keine Blutspuren vom Opfer an Frau Hartungs Bekleidung.


Das Gericht erklärte das damit, dass aufgrund einer langanhaltenden Toilettenspülung, die ein Nachbar um 4:00 Uhr früh beim Rauchen vor der Tür bemerkt haben wollte, davon auszugehen sei, dass Frau Hartung ihre blutige Kleidung in der Toilette entsorgt, also gewechselt, habe. In der aus dem Haus der Toten deutlich abwärts führenden Kanalisation (Abb. 4) fanden sich bei der polizeilichen Nachsuche allerdings keine Kleidungsstücke....


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Lesetipps


Dr. rer. medic. Mark Benecke · Diplombiologe (verliehen in Deutschland) · Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für kriminaltechnische Sicherung, Untersuchung u. Auswertung von biologischen Spuren (IHK Köln) · Landsberg-Str. 16, 50678 Köln, Deutschland, E-Mail: forensic@benecke.com · www.benecke.com · Umsatzsteueridentifikationsnummer: ID: DE212749258 · Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer zu Köln, Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln, Deutschland · Fallbearbeitung und Termine nur auf echtem Papier. Absprachen per E-mail sind nur vorläufige Gedanken und nicht bindend. 🗺 Dr. Mark Benecke, M. Sc., Ph.D. · Certified & Sworn In Forensic Biologist · International Forensic Research & Consulting · Postfach 250411 · 50520 Cologne · Germany · Text SMS in criminalistic emergencies (never call me): +49.171.177.1273 · Anonymous calls & suppressed numbers will never be answered. · Dies ist eine Notfall-Nummer für SMS in aktuellen, kriminalistischen Notfällen). · Rufen Sie niemals an. · If it is not an actual emergency, send an e-mail. · If it is an actual emergency, send a text message (SMS) · Never call. · Facebook Fan Site · Benecke Homepage · Instagram Fan Page · Datenschutz-Erklärung · Impressum · Archive Page · Kein Kontakt über soziale Netzwerke. · Never contact me via social networks since I never read messages & comments there.