2009 Facharbeit Philipp Burbaß: Die Bedeutung der Gentechnik für die Kriminalistik am Beispiel der Aufklärung des Torso-Mordes 1999

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Die Bedeutung der Gentechnik für die Kriminalistik am Beispiel der Aufklärung des Torso-Mordes 1999

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Facharbeit von Philipp Burbaß
Käthe-Kollwitz-Schule Hannover
Schuljahr: 2008/2009
Fach: Seminarfach: Informationskompetenz Chemie
Betreuende Lehrkraft: Herr Stöver


DIESE ARBEIT WURDEN VON UNS WEDER ÜBERARBEITET NOCH DURCHGESEHEN


EINLEITUNG

Immer wieder wird der genetische Fingerabdruck in den Medien thematisiert. Durch Schlagzeilen wie „DNA-Typisierung überführt Täter 20 Jahre nach Mord“, „Hautschuppe klärt Raubserie“ lassen auf die Aktualität dieser Thematik schließen.

Bei der Verbrechensbekämpfung ist der genetische Fingerabdruck nicht mehr weg zudenken. Er ist zu einem der wichtigsten und bedeutendsten Hilfsmittel der Kriminalistik geworden. Die Aufklärungsraten von Verbrechen sind durch die Einführung der DNA-Analyse-Datei durch das BKA sprunghaft gestiegen. Ebenso wie der richtige Fingerabdruck beruht der genetische Fingerabdruck „Auf dem Grundsatz der Einmaligkeit [...] und Unveränderlichkeit bestimmter Strukturen der DNA.“

Aber nicht nur in der Kriminalistik findet dieses „universelle Werkzeug der Wissenschaft“ Einsatz. Ferner wird dieses Verfahren bei Abstammungsgutachten, in der Archäologie und Zoologie verwendet.

Durch die Präsens dieses Themas habe ich eine relativ großes Informationsspektrum vorgefunden. Als Hauptquelle für die naturwissenschaftlichen Aspekte standen mir mehrere Doktorarbeiten sowie das Buch „Dem Täter auf der Spur“ zur Verfügung. Auf der Homepage von Dr. Mark Benecke wurde ich hinsichtlich der Rechtslage und der Bedeutung fündig. Zwei Gespräche mit Herrn Dr. Thomas Rothämel dienten mir als Hauptbezugspunkt für den „Torso-Mord“ und zur Differenzierung und Erweiterung meines Wissens über die Gesamtthematik.

Im Folgenden wird dem Leser zu erst die Historie, sowie die naturwissenschaftlichen und rechtlichen Grundlagen erläutert, damit so an dem Fallbeispiel Torso-Mord auf die Bedeutung des genetischen Fingerabdrucks für die Kriminalistik geschlossen werden kann. Ferner werde ich die Kritik an der DNA-Typisierung darlegen und einen Ausblick in die Zukunft der Verbrechensbekämpfung mittels Naturwissenschaftlicher Methoden geben.

HAUPTTEIL

Historie des genetischen Fingerabdrucks

Nach dem die Forensik Anfang des 20. Jahrhunderts durch die Daktyloskopie, dem „gewöhnlichen Fingerabdruck“ revolutioniert wurde, entwickelte sich aus der Serologie, der Blutgruppenkunde mit der es schon lange vor den 1950iger Jahren möglich war Personen als Täter auszuschließen, der „genetische Fingerabdruck“. Das Prinzip wurde von dem englischen Humangenetiker Alec Jeffreys entwickelt und 1985 erstmals eingesetzt, um einen Einwanderungsfall aufzuklären.

Der genetische Fingerabdruck, heute auch DNA-Typisierung, DNA-Profiling oder DNA-Analyse genannt, basiert auf dem Wissen, dass die komplette Erbinformation eines Lebewesens aus DNA besteht. Die DNA wurde in ihrer Struktur erstmals 1953 von James Watson und Francis Crick beschrieben. Jeffreys revolutionierte die Wissenschaft mit der Entdeckung der individuellspezifischen und hochvariablen Loci (Regionen) auf der DNA. Dadurch war es möglich, ein für jedes Individuum charakteristische, DNA-Muster in Form von Banden darzustellen.

Den Begriff „genetischer Fingerbadruck“ gab Jeffreys seinem Verfahren, da die DNA eines Menschen visualisiert in Banden genau so unverwechselbar ist wie der daktyloskopische Identitätsbestimmung. Abstrahiert entsprechen die Basenabfolgen des Genoms den Papillarleisten des Fingerns. 1990 wurde die DNA-Typisierung als zulässiges Beweismittel vor Gericht akzeptiert, darf aber nicht die alleinige Grundlage für ein Urteilspruch sein, da in Einzelfällen Verunreinigungen oder Laborfehler zu falschen Resultaten führten, oder auch ganz bewusst falsche Spuren gelegt wurden (siehe Kritik). Einen erneuten Aufschwung und Erfolg auf diesem Gebiet gab es durch die Entwicklung der STR-PCR-Methode (siehe STR-PCR-Methode), die sich 1992 etablierte und die RFLP-Methode (siehe RFLP-Methode) fast vollständig ablöste, durch sie wurde die Möglichkeit geschaffen auch geringste Mengen DNA zu typisieren. Als 1998 die Errichtung einer DNA-Datenbank folgte, stieg die Aufklärungsrate von Raubdelikten über Vergewaltigungen bis hin zu Morden rapide an. Dennoch kritisierten Datenschützer die Speicherung des genetischenFingerabdruckes. Sie vermuteten die Erschaffung des „gläsernen Menschen“ und den Missbrauch der Daten durch Versicherungen und Arbeitgeber (siehe Alg. Kritik).

Voraussetzungen für eine DNA-Typisierung

Durch die STR-PCR-Methode genügen geringste Mengen DNA-haltigen Materials. So reicht ein, im Durchmesser 1mm großer Blutfleck für ca. 100 DNA-Typisierungen aus. Als Spuren kommen Blut- (weiße Blutzellen, da nur sie einen Zellkern und somit DNA beinhalten), Sperma-, Haut-, Schleimhaut-, Vaginal-, Haarwurzelzellen, Kot, Urin, Knochen in Betracht. Erbrochenes ist hierfür nicht geeignet, da es durch die Magensäure denaturiert wurde.

Isolierung der DNA

Zur DNA-Typisierung mittels RFLP-Methode benötigt man reine DNA. Je nach der vorliegender Spur, muss man unterschiedliche Methoden wählen um die DNA aus dem Zellkern zu isolieren und sie von Lipiden und Proteinen zu reinigen. Dazu muss ein wässriges Milieu geschaffen werden in dem der Eiweißverdau, durch das Enzym Proteinase K, stattfinden kann. Da in den Zellen Metallionen vorliegen, müssen sie durch einen Ionentauscher Harz neutralisiert werden, da sie sonst die Spaltung der DNA Doppelhelix fördern würden.

RFLP-Methode (Restriktionsfragmentlängenpolymorphismus)

Das Verfahren beginnt damit, dass ein DNA-Strang mit Hilfe spezifischer Restriktionsenzyme, die aus Bakterien gewonnen werden in Restriktionsfragmente zerschnitten wird. Sie durchtrennen den DNA-Strang an für sie spezifische Stellen, welche durch ihre charakteristischen Basensequenzen genau definiert sind. Wenn eine solche Schnittstelle auf der DNA eines Menschen vorhanden ist, an der homologen Stelle der DNA eines anderen Menschen mutationsbedingt fehlt, so macht sich das in der unterschiedlichen Länge der vom Restriktionsenzym erzeugten DNA-Fragmente bemerkbar. Ein weiter Faktor der die Länge der Fragmente beeinflusst sind die hochvariabelen VNTR (Variable Number Tandem Repeats). Sie werden durch chromosomales Crossing-over (=Austausch genetischer Information zwischen zwei homologen Chromosomen), Deletion (= Entfernung) oder Insertion (= Einfügung) von Basen fortgehend verändert, so wird die DNA zwischen den Schnittstellen der Restriktionsenzyme verlängert bzw. verkürzt. Nach der Auftrennung mittels Gelelektrophorese, müssen die DNA-Stücke zur Auswertung fixiert und visualisiert werden.

Auftrennung der DNA-Fragmente durch Gelelektrophorese

Die Längenbestimmung der gewonnen DNA-Stücke und somit die eigentliche Bestimmung der Allele erfolgt durch elektrophoretische Methoden. Das Verfahren beruht auf dem Prinzip der Auftrennung der DNA-Stücke im elektrischen Feld gemäß ihrer Laufgeschwindigkeit in einer gelartigen Substanz. Die DNA ist Aufgrund der chemischen Zusammensetzung ein negativ geladenes Molekül. Es wird nun DNA-Fragmente unterschiedlicher Länge in das Gel eingebracht. Nach anlegen einer Spannung bildet sich ein elektrisches Feld und die DNA-Stücke wander zum positiven Pol. Dabei können sich kleinere DNA-Stücke schneller durch die Maschen des Gels bewegen als größere. So kommt es zur Auftrennung der vorher im Gemisch vorliegenden, unterschiedliche langen DNA-Stücken gemäß ihrer Größe. Die Länge eines DNA-Stückes ist proportional zu seiner Laufgeschwindigkeit im Gel. Proben mit mehreren DNA-Fragmenten bekannter Länge, auch Längenstandard oder Allel Cocktail genannt, werden bei jeder Auftrennung mitgeführt, so dass eine Eichkurve, die den Bezug zwischen Länge eines DNA-Stückes in Basen und Laufgeschwindigkeit im Gel beschreibt, erstellt werden kann. Auf diese Weise erhält man eine exakte Längenbestimmung der in den Proben befindlichen DNA-Stücke.

Southern Blotting

Denaturierung:
Die durch die Restriktionsenzyme entstandenen und in der Gelelektrophorese aufgetrennten DNA-Fragmente werden durch Alkalien in Einzelstränge gespalten und auf eine Membran (meist Nylon) übertragen und dort dauerhaft fixiert.

Hybridisierung:
Anschließend wird die Membran mit Single-Locus-Sonden, welche aus DNA-Fragmenten bestehen und radioaktiv oder durch eine Chemilumineszenz markierte sind, behandelt. Die Single-Locus-Sonden setzten sich an die zu ihnen komplementäre DNA-Sequenz. Befindet sich diese Sequenz irgendwo auf der Membran, so bildet die Sonde Basenpaarungen mit dieser aus und bindet dauerhaft in diesem Bereich. Da die Single-Locus-Sonden allerdings nur an einer Stelle im Genom binden, werden verschiedene Sonden eingesetzt um mehre Banden zu visualisieren. Überschüssige Sonden werden abgespült.

Visualisierung:
Je nach Markierung der Sonde erfolgt die Detektion z.B. durch Auflegen der Membran auf einen Röntgenfilm oder Bestrahlung mit UV-Licht. So werden die Banden sichtbar und können ausgewertet werden.

STR-PCR-Methode (Short Tandem Repeats – Polymerase Chain Reaction)

Short Tandem Repeats sind tandemartige Wiederholungen bestimmter Basensequenzen, definierter Länge. Meist 2-5 Basen lang. Zum Beispiel: „CGAGCGAGCGAGCGAG“. Hier wird die Kernsequenz oder auch Kernmotiv „CGAG“ viermal wiederholt. Die STR’s treten in dem Genom eines Menschen immer an bestimmten Stellen, den Loci, auf, diese Stellen bezeichnet man auch als System. Die Wiederholungen des Kernmotives als Allel. Die repetitiven Frequenzen sind hochvariabel. So ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass bei zwei Individuen die gleichen Allele in einem System vorliegen. Dadurch eignen sich die STR’s auch so hervorragend für eine DNA-Typisierung.

Allerdings ist es nicht ausgeschlossen, dass mehrere Individuen die selben Allele in einem System haben. So werden für forensische Untersuchungen werden in Deutschland mindestens 8 verschiedene Systeme begutachtet. Da jeder Mensch 2 DNA-Stränge (Vater/Mutter) besitzt, haben homozygote Individuen in einem System zweimal dasselbe Allel, heterozygote hingegen 2 unterschiedliche Allele. Die forensische Schreibweise lautet: Person – System- Allel , Allel

Homozygot: Moni – FIBRA - 21,21
Heterozygot: Helen – FIBRA – 22,2819

Bei der Bandebetrachtung nach der Gelektrophorese homozygoter Lebesen zeichnet sich, pro untersuchtem System nur eine, dafür aber dickere Bande ab, da doppelt soviel Material gleicher Länge vorliegt als bei Heterozygoten. Bei heterozygoten Individuen sind es zwei, dafür aber dünnere Banden, da innerhalb des untersuchten Systems 2 verschiedene Allele, also 2 unterschiedliche lange Kategorien von DNA-Sequenzen vorliegen.

Polymerase Kettenreaktion (PCR)

Die DNA-Polymerase besitzt die Fähigkeit unter Verwendung einzelsträngiger DNA als Vorlage, den komplementären Doppelstrang zu synthetisieren. Deshalb muss die DNA denaturiert, also einzelsträngig gemacht werden. Im folgenden können sich Primer an die Einzelstränge anlagern. Primer werden so wie die DNA aus Basensequenze definiert, so dass sie zu den flankierenden Regionen rechts und links des zu vervielfältigenden STR‘s komplementär sind und sich so gezielt an diesen Stellen anlagern können. Durch die Primerhybridisierung entsteht ein kurzes Stück doppelsträngiger DNA, welches die DNA-Polymerase für den Start der Synthese des komplementären DNA-Stranges benötigt. Bei der Durchführung einer PCR werden nacheinander immer wieder drei Arbeitsschritte durchlaufen.

1.Schritt Denaturierung: Zerlegung der doppelsträngigen Ausgangs-DNA in Einzelstränge durch Erhitzen auf 90°-95C°. Die Wasserstoffbrücken werden aufgebrochen.

2.Schritt Primerhybridisierung: Anlagerung der Primer durch Abkühlung auf 37°-65°C, wobei die Temperatur von der Sequenz bzw. Länge der Primer abhängig ist.

3.Schritt Elongation: Die beiden Einzelstränge werden vom Primer ausgehend durch die Polymerase zum Doppelstrang ergänzt

Bei vielfacher Wiederholung dieser Schritte kommt es zu einer exponentiellen Anreicherung des gewünschten DNA-Abschnittes. Die Anzahl der Zyklen muss dem jeweiligen System und dem zu amplifizierenden Material angepasst werden. Liegen z.B. Proben mit sehr geringem DNA-Gehalt vor, so wird man eine höhere Anzahl von Zyklen wählen. Üblich sind 27 bis 32 Zyklen.

Visualisierung bei der STR - PCR -Methode

Auch die STR’s werden, mittels Gelelektrophorese wie oben beschrieben aufgetrennt. Doch findet dieses in einem Polyacrylamidgel statt, da auf Grund der kleineren Fragmente, auch die Maschen des Gels enger sein müssen. Außerdem ist das Polyacrylamidgel formstabiler und leichter zu gießen. Nach Abschluß Gelelektrophorese wird eine Silbernitrat-Lösung hinzugegeben, welche sich an den Bereichen der STR’s in dem Polyacrylamidgel gräulich färbt. Danach können die entwickelten Gelplatten mit einem handelsüblichen Scanner eingescannt werden.

Vergleich der STR-PCR-Methode mit der RFLP-Methode

siehe .pdf

Auswertung der Banden

Nach der Visualisierung stehen sowohl die RFLP als auch die STR-Fragmente als Banden zur Auswertung. Durch die Lage der Banden im Gel, kann man eine Aussage über die Länge der Fragmente treffen. Durch den Längenstandard (rechts und links), kann man die Längen der untersuchten DNA-Sequenzen (in der Mitte) berechnen. Man vermisst einfach die Unterschiede in den Lauflängen, der Längenstandards und Proben und errechnet so die Länge der Probe bzw. das Allele der STR’ s. Ferner werden dann die Allele von verschiedenen Proben verglichen um eine Übereinstimmung zu bestätigen bzw. zu negieren.

DNA-Analyse Datei (DAD)

Die DAD wurde am 17.April 1998 durch das Bundeskriminal eingerichtet und speichert sowohl „genetische Fingerabdrücke“ von bekannten Personen als auch DNA-Muster von Tatortspuren. In der deutschen Analyse-Datei werden die folgenden acht ausgewählten STR’s untersucht: SE33, D21S11, VWA, TH01, FIBRA, D3S1258, D8S1179 und D18S51. Alle acht Systeme liegen aufunterschiedlichen Chromosomen. Die Bezeichnungen geben Aufschluss über die Lage auf den einzelnen Chromosomen. Während man früher für die Benennung der STR’s eher auf die Namen der in der Nähe liegende Genorte zurückgegriffen hat (TH01 für Thyrosinhydroxylase Gen, Intron 1) werden heute Bezeichnungen wie D18S51 gewählt, die ausdrücken auf welchem Chromosom (D18 für Chromosom 18) bzw. wo genau das System zu finden ist (Kilometerstein 51). Grundsätzlich stehen allerdings weit aus mehr Systeme zur Verfügung. So kann man bei einer besonderen Spurenlage (DNA stark beschädigt, nur Fragmente vorhanden), wenn ein System auf der zur Verfügung stehenden DNA nicht mehr vorhanden ist, auf ein anderes zurück gegriffen werden.Ferne gibt es Allelhäufigkeitsdatenbanken, in denen die aus Stichproben ermittelten Allelhäufigkeiten24 der Bevölkerung angegeben werden.

Rechtslage

Einen Punkt, den mir Herr Dr. Rothämel näher erläutert hat, möchte ich hierzu noch anführen. Bei meinen Recherchen bin ich immer wieder auf die Aussage getroffen, dass codierende Bereiche der DNA nicht molekulargenetisch untersucht werden dürfen. Dies ist eine weitverbreitete Falschinformation. In der StPO steht nur geschrieben, dass molekulargenetische Untersuchungen durchgeführt werden dürfen, wenn sie der Feststellung dienen, obaufgefundenes Spurenmaterial vom Beschuldigten stammt. Dazu kann es auch von Nutzen sein die Ethnie oder, wie gerade in den Niederlanden erforscht, die Augenfarbe zu bestimmen. Ohnehin wäre das genotypisch nicht mehr, als jeder Zeuge phänotypisch wahrnehmen kann. Auch die Serologen haben mit der Bestimmung von Blutgruppen indirekt den codierenden Bereich der DNA untersucht. Desweiteren darf der genetische Fingerabdruck nicht der alleinige Beweis für einen Urteilsspruch seien, er wird vielmehr als Indiz angesehen.

Torso-Mord

Am Mittwoch den 3.3 1999 fanden Arbeiter des Hafen-und Schiffartsamt am Ufer des Elbeseitenkanal, bei Isenbüttel, einen Torso. Es wurde ein Veterinär verständigt, welcher den Torso abholte. Erst am folgenden Tag, viel ihm auf, dass es sich bei dem Torso nicht um einen Tierkadaver sondern um einen menschlichen Oberkörper handelte. Denn der Brustkorb eines Menschen, stellt eine Ausnahme zu anderen Säugetieren dar: Er ist breiter als tief. Daraufhin verständigte der Veterinär die Polizei. Einen Tag später wurde der Torso obduziert. Dabei stellte sich heraus, dass es sich um eine ca. 40-60 jährige Frau handelt. Sie wurde stranguliert und hatte zahlreiche Rippenbrüche. Desweiteren wurden bei einem Vaginalabstrich Spermaspuren gefunden. Man untersucht das Gebiet um den Fundort großflächig und fand an einem Parkplatz, in Mülltonnen, Plastikmüllbeutel mit Blutanhaftungen. Ein DNA-Vergleich des Torsos mit den Blutanhaftungen aus den Müllbeuteln bestätigte den Verdacht, dass das Blut in den Müllbeuteln von dem Torso stammte. Die Müllbeutel wurden Verknotet , so dass man dort Hautzellen fand. Ein weiterer DNA-Vergleich des Spermas mit den Hautzellen, ergab, dass diese beiden Spuren von dem selben Spurenleger stammen. So konnte die Polizei schlussfolgern, dass die Person, die mit der Leiche zu letzt Geschlechtsverkehr hatte, auch ihr Mörder war. Man grenzte den Kreis der Opfer durch einen Vergleich mit Vermisstenmeldungen ein und stellte durch einen weiteren DNA Vergleich des Torsos mit Gegenständen der Vermissten fest, dass es sich um die Leiche der 59 jährigen Ruth Buchelt handelt. Es konnte nun schnell ihre Stammkneipe in Celle, das „Paris-Dakar“ ermittelt werden, wo sie zuletzt gesehen worden war. Nach Zeugenaussagen war Ruth Buchelt am 28. Februar in Begleitung ihres Mannes dort. Sie verließ die Gasstätte allerdings erst eine halbe Stunde später als ihr Lebensgefährte, welcher sie später als vermisst meldete. Bei weiteren Ermittlungen zu den Personen die am Abend des Verschwindens in der Gaststätte waren viel auf, dass sich ein anderer Mann, sehr um ein Alibi für diesen Zeitraum bemühte. Weitere Ermittlungen ergaben, dass dieser Mann, der 39-jährige Olaf-Axel Weinert, LKW-Fahrer und vorbestrafter Vergewaltiger im fraglichen Zeitraum, eine Baustelle am Elbeseitenkanal, in der Nähe des Fundortes des Torsos belieferte. Wenige Tage darauf verhaftete die Polizei Olaf-Axel Weinert und führte eine DNA-Typisierung durch. Man verglich das Ergebnis mit dem des Spermas aus dem Vaginalabstrich und den Hautzellen an den Müllbeuteln. Die Spuren konnten so Weinert zu geordnet werden. Unter der Beweislast, gestand er, dass er sich mit Ruth Buchelt am 28.Februar 1999 „auf eine Tasse Kaffee“ verabredete. Beide seien sehr betrunken gewesen und es kam zum einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. Am nächsten Morgen sei Ruth Buchelt tot gewesen. Die, durch die Obduktion festgestellten Rippenbrüche und Strangulation erklärte Weinert durch den „harten Sex“. Ruth Buchelt sei auf den Marmortisch im Wohnzimmertisch gefallen und wollte gewürgt werden. Da man ihm als vorbestrafter Vergewaltiger nicht glauben würde, habe er die Leiche in seinem Bad zerstückelt und weggeschafft. Durch eine Begutachtung der Wohnung von Weinert, zeigte sich ein anderes Bild. Im Wohnzimmer fand man zwar den zerstörten Marmortisch allerdings wurden im Bett größere Mengen Blut des Opfers gefunden, die Weinert durch die Strangulation versuchte zu erklären. Doch konnten bei einer genaueren Analyse keine Speichelspuren gefunden werden, die zwangsläufig hätten da sein müssen, wenn eine massive Mundhöhlen- oder Rachenverletzung vorlag. Außerdem war die Blutmenge viel zu groß. Zudem fanden die Ermittler das beschädigte Gebiss von Ruth Buchelt unter dem Bett, welches durch Schläge ins Gesicht, dorthin gelangt sein könnte. An ihm waren Eigenblutspuren des Opfers zu finden. Desweiteren entdeckte man Blutwischspuren am Bettgestell, welche wahrscheinlich durch die blutverschmierten Hände Weinerts dort zu hingelangt waren. Ferne wurden im Badezimmer mittels Luminol große Mengen Blut Buchelts sichtbar gemacht, es wurde als Ort der Zerstückelung identifiziert. Ein Messer mit Ruth Buchelts Blut fand sich in der Küche Weinerts. Im Weiteren führte Weinert die Polizei zu der Stelle, an denen er die restlichen Leichenteile vergraben hatte. Es wurden Beine, Arme, Füße und die Brüste von Ruth Buchelt vergraben in einem Waldstück gefunden. Allein der Kopf bleibt verschollen. Schon bei der ersten Begutachtung der Leichenteile stellte man einen deutlichen Alkoholgeruch fest. Der Wert lag bei ca. 2 Promille, was zu Weinerts Beschreibung passte. Zudem erkannte man, dass Weinert seinOpfer offensiv zerstückelte. D.h. er hat es im Gegensatz zur „defensiven Zerstückelung“ nicht nur aus Transportgründen getan, sondern muss Lust dabei empfunden haben (Brüste aus dem Torso geschnitten). Olaf-Axel Weinert wurde vom Landgericht Lüneburg wegen Mordes an Ruth Buchelt zur lebenslanger Haft verurteilt. Insgesamt wurden 119 DNA Spuren Isoliert und 1312 DNA Befunde erstellt.

Die Bedeutung der DNA-Typisierung für die Kriminalistik

Aufgrund der hochvariablen Loci im humanen Genom, ist es möglich beliebige DNA-haltige Spuren zu Analysieren und sie einem Individuum zu zuweisen. Gäbe es die DNA-Typisierung nicht, so wäre die Aufklärung dieses Falles nicht so schnell und einfach möglich gewesen. Man hätte die Spermaspuren nicht den Hautzellen am Müllsack zuordnen können. Folglich wäre die Erkenntnis, die Person die als letztes mit dem Opfer Geschlechtsverkehr hatte, war auch ihr Mörder, ausgeblieben. Zwar hätte man bei Befragungen ermittelt, dass Olaf-Axel Weinert am Abend des Verschwindens Kontakt zu Ruth Buchelt hatte, vom diesem Standpunkt aus seine Wohnung untersucht und die Blutspuren gefunden, doch hätte man nicht beweisen können, dass das Blut von seinem Opfer stammt. Auch die vergrabenen Leichenteile hätten Ruth Buchelt nicht hundertprozentig zugeordnet werden können. Mittels Serologie hätten man Personen als Täter ausschließen, nicht aber Olaf-Axel Weinert rein wissenschaftlich überführen können. Ob es mit dieser Beweislage zu einer Verurteilung Weinerts gekommen wäre, vermag ich nicht zu urteilen. Doch sicher ist, dass die DNA-Typisierungen in diesem, wie auch in vielen anderen Fällen den letzten entscheidenden Beweis liefern. Ferne werden Opfer von Serienverbrechern effektiver geschützt, da die DNA-Typisierung zur schnelleren Klärung bzw. Überführung eines Verbrechers im höchsten Maße beiträgt. In Verbindung mit der DAD bietet die DNA-Typisierung neben den Hautleistenabdrücken ein weiteres Medium Straftäter über soziale, kulturelle und Ländergrenzen hinweg zu ergreifen. So stieg die Aufklärungsrate von schweren Straftaten enorm an. Durch die Einrichtung der DAD ist es gelungen 320 Tötungsdelikte, 820 Sexualstraftaten und knapp 2000 Körperverletzungen und Raubdelikte aufzuklären. 2002 konnte schon jede fünfte eingestellte Spur einem Täterzugeordnet werden. Im Jahr 2005 waren die DNA-Profile von 340000 Straftätern und Verdächtigen und 77000 anonyme Spuren gespeichert, wo bei derzeit pro Monat 4000 hinzugefügt werden.

Allerdings dient die DNA-Typisierung nicht nur zur Überführung von Tätern, sondern auch zur Entlastung Unschuldiger. In den USA hat sie schon mehreren „Todeskandidaten“ aus den Todeszellen verholfen. Mit der DNA-Typisierung ist es möglich Personen zu 100% als Spurenleger auszuschließen. Ein weiterer wichtiger Punkt, ist die Identifizierung von Opfern bzw. Leichenteilen. Beim ICE-Unglück von Eschede waren die Leichen teilweise so unkenntlich, dass nur eine DNATypisierung zur Identifizierung beitragen konnte. Auf diese Weise wurde es den Angehörigen der Opfer ermöglich, die Verstorbenen zu begraben. Zudem wurde jedes gefundene Leichenteil mittel DNA-Typisierung identifiziert, um auszuschließen, dass sich weitere Opfer, die eventuelle durch den Unfall so stark zertrennt und deformiert wurden, unter den Toten befinden. In gleicher Weise wurde z.B. auch mit dem Tsunamiopfern 2004 in Thailand verfahren.30Durch diese Entwicklung und Arbeit mit der DNA-Typisierung, rückte die Spurensicherung am Tatort stärker in den Fokus einer Ermittlung, denn selbst die modernsten Verfahren haben keinen Nutzen wenn die Spuren defizitär gesichert werden. Überdies können, bei guter Spurensicherung, Jahrzehnte alte Spuren in einem DNA-Profil ausgewertet werden. Zusammenfassend kann man sagen, dass es mittels DNA-Typisierung möglich ist Täter zu überführen, Personen als Spurenleger auszuschließen und sie so vor einer Verurteilung schützen, Leichen bzw. Leichenteile zu Identifizieren um Verbrechen aufzuklären aber auch Angehörigen eine Bestattung zu ermöglichen und Beweisgegenstände Personen zu zuordnen. Ferne bietet sie ein ausgezeichnetes Medium der internationalen Verbrechensbekämpfung und Auswertung Jahrzehnte alter Spuren. Bei minderschweren Verbrechen wird der „genetische Fingerabdruck“ den Hautleistenabdruck sobald nicht ersetzen können. Bei der Bekämpfung schwerer Straftaten, wie z.B. Sexual-, Raub- und Tötungsdelikten ist die DNA-Typisierung in Verbindung mit der DAD das wohl wichtigste Instrument der Ermittler.

Kritik

Am eigentlichen Verfahren lässt sich kaum etwas kritisieren. Das einzige Manko ist das Ausmessen der Laufstrecken der Fragmente per Hand. Im Prinzip können nur hier Ungenauigkeiten auftreten. Allerdings erfüllen die Labors einen hohen Standard und werden jährlich überprüft. Ein Missbrauch der codierenden DNA ist auch weitestgehen ausgeschlossen, da alle verantwortungsvollen Wissenschaftler die biologische Privatsphäre des Untersuchten schützen und mit den gewonnen Daten kein persönlichen Profit erlangen können. „An dieses Gebot [den Schutz der biologischen Privatsphäre] halten sich alle Kriminalbiologen, der der Autor bis heute weltweit getroffen hat – mit oder ohne gesetzliche Regelungen.“

Datenschützer befürchten jedoch die Erschaffung des „gläsernen Menschen“. Versicherungen, sowie eventuelle Arbeitgeber könnten von diesen Informationen profitieren. So könnten z.B. Lebensversicherungen über Krankheitsrisiken des zukünftig Versicherten aufgeklärt werden, und davon die vertraglichen Regelungen abhängig machen. Doch dieses ist mit den heute erhoben Daten nicht möglich, der genetische Fingerabdruck, sagt nicht mehr über eine Person aus, als der Strichcode auf einer Milchtüte. „Ein Strichcode dient dazu, das Produkt so zu beschreiben, dass das elektronische Kassiersystem es nicht mit einem anderen Produkt verwechselt. Ob die enthaltene Milch aber schon sauer ist oder ob die Packung nur halb voll ist, weiß der Strichcode nicht. [...] Es geht nur darum die Milch von der Alufolie, dem Kuli und der Pizza Salami zu unterscheiden. Genau so verhält es sich mit einer DNA-Typisierung. Sie identifiziert eine Person eindeutig, ohne dabei Persönlichkeitsbezüge zu beschreiben.“

Aber auch die Kriminalisten üben Kritik an der DNA-Typisierungslage in Deutschland. Eine molekulargenetische Untersuchung und Speicherung in der DAD ist, laut Bundesrecht, nur nach einem richterlichen Beschluss zu lässig. „Ein aufwendiges bürokratisches Verfahren. Da vergehen manchmal Monate, bis ein Blutstropfen vom Tatort überhaupt ausgewertet werden darf".Um diese ermittlungsverzögernde Maßnahme zu umgehen, soll deshalb nach Wunsch viele Kriminologen, die Polizei allein entscheiden können, ob eine strafffällige Person eine DNA-Probe abgeben muss. "Besteht die Gefahr, dass ein Täter nochmal straffällig wird, so mussseine DNA gespeichert werden. Das hängt von der Vita des Täters ab, von seiner Persönlichkeit und der Schwere der begangenen Tat“. Ein anderer wichtiger Aspekt ist die Erschaffung von falschen Spuren. Es kommt immer häufiger vor, dass Täter z.B. willkürlich aufgesammelte Zigarettenkippen an einem Tatort zurück lassen. So versuchen sie von sich abzulenken und bringen dadurch aber Unschuldige in Verdacht. Doch ist dies vom Gesetz geschickt geregelt, denn ein genetischer Fingerabdruck darf niemals alleiniger Beweis für einen Urteilsspruch sein, vielmehr wird der genetische Fingerabdruck als Indiz angesehen.

Fazit

Mit der Entwicklung der RFLP-Methode schuf Alec Jeffreys die Grundlage für die moderne Kriminalistik. Ferne wurde durch die Entdeckung der STR’s die DNA-Typisierung zu einem der wichtigsten Hilfsmittel für Polizei. Durch die Erstellung der DAD stiegen die Aufklärungsraten von Verbrechen rapide an, da nun eine Verknüpfung Bandenmuster geschaffen wurde Die DNATypisierung schützt zu gleich auch viele Unschuldige vor Verurteilungen, da sie absolut sicher und präzise ist. Die Gefahr, dass Informationen zu Krankheiten und persönlichen Eigenschaften missbraucht werden können, ist unbegründet, sodass diese Errungenschaft der Wissenschaft eine der wenigen sein mag, die ohne Bedenken als positiv erachtet werden kann. Doch fordern immer mehr Kriminalisten eine rechtliche Gleichstellung mit dem Hautleistenabdruck, um Straftaten noch effizienter und schneller aufklären zu können. Da das Prinzip der DNA-Typisierung ausgereift ist, wird es zukünftig nur Entwicklungen geben die das technische Verfahren verbessern. Zurzeit wird an der sogenannten DNA-Chip-Technologie geforscht mit denen es möglich ist, DNA-Typisierungen innerhalb kürzester Zeit und auf kleinstem Raum mobil durch zuführen. Und wenn es zukünftig einmal möglich ist mittels DNA-Analyse Phantombilder zu erstellen, ist dies nicht mehr als jeder Zeuge wahrnehmen könnte. Und wenn es der Verbrechensbekämpfung dient und somit den Ermittlern hilft Menschenleben zu schützen und Verbrecher hinter Gitter zu bringen wäre das ein weiterer Schritt auf dem richtigen Wege. Zukünftig ist der Wunsch vieler Ermittler, den „genetischen Fingerabdruck als Standard in der polizeilichen Praxis anwenden zu können.


Literaturverzeichnis

Benecke, Mark Dem Täter auf der Spur – So arbeitet die moderne Kriminalbiologie. Bastei Lübbe Taschenbuch, 3. Auflage 2007

Hother, Marc Die DNA-Analyse – ihre Bedeutung für die Strafvervolgung und ihr Beweiswert im Strafverfahren. Gießen 1995

Rath, Mario Die Bedeutung der Vaterschaftsvermutung nach § 1600 d Abs. 2 BGB unter besonderer Berücksichtigung der gegenwärtigen medizinischen-naturwissenschaftlichen Möglichkeit der Blutgruppenbegutachtung. Troisdorf 1998

Wagner, Ute Das „genetische Fingerabdruckverfahren“ als Hilfsmittel bei der Verbrechensbekämpfung. Campus Druck 1993

Internetquellen

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  • Quelle: http://openlearn.open.ac.uk/file.php/2645/S377_1_007i.jpg

Stand: 15.03.2009_07:34Uhr MEZ

  • Quelle: http://homepage.smc.edu/HGP/images/rflp.gif

Stand: 15.03.2009_07:34Uhr MEZ

  • Quelle: http://www.benecke.com/pdf-files/dna.pdf

Stand: 15.03.2009_07:39Uhr MEZ



Dr. rer. medic. Mark Benecke · Diplombiologe (verliehen in Deutschland) · Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für kriminaltechnische Sicherung, Untersuchung u. Auswertung von biologischen Spuren (IHK Köln) · Landsberg-Str. 16, 50678 Köln, Deutschland, E-Mail: forensic@benecke.com · www.benecke.com · Umsatzsteueridentifikationsnummer: ID: DE212749258 · Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer zu Köln, Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln, Deutschland · Fallbearbeitung und Termine nur auf echtem Papier. Absprachen per E-mail sind nur vorläufige Gedanken und nicht bindend. 🗺 Dr. Mark Benecke, M. Sc., Ph.D. · Certified & Sworn In Forensic Biologist · International Forensic Research & Consulting · Postfach 250411 · 50520 Cologne · Germany · Text SMS in criminalistic emergencies (never call me): +49.171.177.1273 · Anonymous calls & suppressed numbers will never be answered. · Dies ist eine Notfall-Nummer für SMS in aktuellen, kriminalistischen Notfällen). · Rufen Sie niemals an. · If it is not an actual emergency, send an e-mail. · If it is an actual emergency, send a text message (SMS) · Never call. · Facebook Fan Site · Benecke Homepage · Instagram Fan Page · Datenschutz-Erklärung · Impressum · Archive Page · Kein Kontakt über soziale Netzwerke. · Never contact me via social networks since I never read messages & comments there.