2005-02-25./26. Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin: DNA-Anhaftungen an benutzten Fingerabdruckpinseln - Eine Quelle mgl. Kontamination?
Quelle: 25 .Spurenworkshop der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin vom 25.-26.Februar 2005 am Institut für Rechtsmedizin der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
DNA-Anhaftungen an benutzten Fingerabdruckpinseln - Eine Quelle mgl. Kontamination?
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PROFF, C (1), SCHNEIDER, P. M. (1), BENECKE, M. (2), FÖRSTER, G. (1), ROTHSCHILD, M. A. (1)
(1) Institut für Rechtsmedizin der Universität zu Köln
(2) International Forensic Research & Consulting
Im Spurenlabor gehen gelegentlich auch Aufträge zur Untersuchung erkennungsdienstlich behandelter Fingerabdruckspuren mittels DNA-Analyse ein. Dabei handelt es sich einerseits um daktyloskopisch nicht auswertbare Fingerabdrücke (z.B. durch Verwischungen) und andererseits um Fingerabdrücke, bei denen in den entsprechenden Vergleichsdatenbanken keine Treffer erzielt werden konnten.
Als weitere Möglichkeit zur Identifizierung des Spurenlegers steht hier die DNA-Analyse zur Verfügung. Zur Sichtbarmachung von Fingerabdrücken werden neben chemischen Verfahren (z.B. Cyanacrylat) in den meisten Fällen Pinsel zum Auftragen z.B. von Ruß zur Kontrastierung von Fingerabdrücken benutzt. Da diese Pinsel, auch aus Kostengründen, nicht bei jeder möglichen Spur gewechselt bzw. an mehreren Tatorten benutzt werden, stellt sich die Frage nach der Übertragbarkeit von DNA-haltigem Material über die vom Erkennungsdienst benutzten Pinsel.
Zur Untersuchung dieser Fragestellung wurden in Zusammenarbeit mit den Erkennungsdiensten des PP Köln und des PP Aachen im hiesigen Institut mehrfach gebrauchte handelsübliche Fingerabdruckpinsel dahingehend analysiert, ob und wenn ja in welchem Umfang DNA an den Pinselfasern nachgewiesen werden kann. Sollte dies der Fall sein, so besteht die Gefahr, dass DNA-Spuren durch einen sekundären Transfer auf noch nicht behandelte Fingerspuren übertragen werden. Da derartige Spuren grundsätzlich unter "low copy number" Bedingungen amplifiziert werden müssen, könnte dies ggf. zu einer Verfälschung des DNA-Profils führen.
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